Zahlungsplan: Wie viele Abschläge?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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H

Häuslebauer40

632a hätte in dem Link entsprechende Würdigung gefunden.

Bauexperte, es geht mir nicht darum, ob der vorgelegte Zahlungsplan nun bauherrenfreundlich ist oder nicht (was ich im übrigen gar nicht finde), sondern darum, dass klar und deutlich dargestellt wird, dass der GU in Vorleistung zu gehen hat, sofern nicht in gegenseitigem Einvernehmen anders vereinbart.

Um noch mal ausführlicher Bezug auf deine Worte zu nehmen:

Zum anderen solltest Du einmal darüber nachdenken, wie ein GU verschiedene BV unter einen Hut bringen soll, wenn er - immer mit dem Damoklesschwert nichtzahlender Kunde im Nacken - bei allen BV bis zu 30% der Bausumme in Vorleistung gehen soll?
Wie der GU das unter einen Hut bringt, ist nicht die Sache des / der Bauherren. Wenn es ihm an Liquidität fehlt und / oder ihm das zu riskant ist, muss er entweder mit weniger BV vorlieb nehmen oder, wie ich schon sagte, es ganz sein lassen. Ein risikoloses Unternehmen gibt es nicht.

Und was die Damoklesschwerter anbelangt, so dürfte der Anteil derer, die über privaten Bauherren, in Form einer möglichen Insolvenz des GU schweben, wohl deutlich höher sein.

Unbenommen davon, dass der GU bei privaten Bauherren wohl wenig bis null Risiko auszustehen hat, sind doch private Bauvorhaben in aller Regel durch ein Bankdarlehen abgesichert. Und an entsprechenden Sicherheiten (Finanzierungszusage / Bankbürgschaft / Abtretung) mangelt es den GU mitnichten.

Bei BV, die von Unternehmen oder Eigentümergemeinschaften in Auftrag gegeben werden, mag dies vielleicht anders sein.

Was ansonsten die "nichtzahlenden Kunden" angeht, so müssen sich die BU halt langsam mal damit abfinden, dass auch private Bauherren, die üblicherweise wenig bis keine Ahnung haben / hatten, mittlerweile durch Medien, Internet, Literatur, usw. sensibilisiert sind und eine saubere Ausführung des Werks erwarten. Das sollte auch die Regel sein und nicht die Ausnahme.
Mit anderen Worten: wenn das Werk entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erstellt und mängelfrei übergeben wird, braucht der BU auch nicht um sein Geld zu fürchten.

Was die Herausahme des Links anbelangt...na ja...die Argumentation hinkt nicht nur, sie fährt schon Rollstuhl...
Ich glaube kaum, dass Google oder eine andere Suchmaschine den Betrieber der Webseite um Erlaubnis fragt, bevor sie sie verlinken...

Aber gut, ist ja kein Problem. Hier die Anleitung zum Auffinden der Seite:

1. Google aufrufen
2. Suchbegriffe "Bauunternehmen Vorleistungspflicht" eingeben
3. Zweites Ergebnis von oben auf der ersten Seite aufrufen (beginnt mit: baurechttipps.....)

Gruß

Martin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo Martin,

ich war schon gespannt auf Deine weitere Argumentation.

Und was die Damoklesschwerter anbelangt, so dürfte der Anteil derer, die über privaten Bauherren, in Form einer möglichen Insolvenz des GU schweben, wohl deutlich höher sein.
Dies ließe sich - bis auf eine überschaubare Anzahl Ausnahmen - sehr gut vermeiden, wenn Bauherren ebenso viel Sorgfalt bei der Wahl ihres Baupartners walten ließen, wie beim Kauf eines neuen PkW. Es gibt bundesweit eine enorme Auswahl an kleinen, mittelständischen und großen Anbietern jedweder Systeme, welche seit ihrem Beginn in dieser Branche nicht einmal ansatzweise ins straucheln gekommen sind. Juristen zur Vertragsprüfung gibt es ebenso viele wie Sand am Meer.

Unbenommen davon, dass der GU bei privaten Bauherren wohl wenig bis null Risiko auszustehen hat, sind doch private Bauvorhaben in aller Regel durch ein Bankdarlehen abgesichert. Und an entsprechenden Sicherheiten (Finanzierungszusage / Bankbürgschaft / Abtretung) mangelt es den GU mitnichten.
Eine Abtretung braucht kein Bauherr abzugeben, informiert er sich vor Unterschrift unter den Werkvertrag, welches vertragliche Konstrukt er mittels seiner Unterschrift erkauft. Der gemeinsame Umgang von Banken und Bauherren u.a. mit den beiden anderen Sicherheiten hat dazu beigetragen, das Bauhandwerkern jetzt ein einklagbarer Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für deren Werklohnforderung zusteht. Und was das Risiko der BU/GU mit privaten Bauherren betrifft, solltest Du Dich vielleicht mal mit einer Handwerkskammer Deiner Wahl in Verbindung setzen; sie werden Dich ganz schnell eines Besseren belehren können.

Was ansonsten die "nichtzahlenden Kunden" angeht, so müssen sich die BU halt langsam mal damit abfinden, dass auch private Bauherren, die üblicherweise wenig bis keine Ahnung haben / hatten, mittlerweile durch Medien, Internet, Literatur, usw. sensibilisiert sind und eine saubere Ausführung des Werks erwarten. Das sollte auch die Regel sein und nicht die Ausnahme.
Es versteht sich von selbst, dass nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut werden muß; jedem Bauherren steht eine mängelfreie Hausübergabe innerhalb fest vereinbarter Ziele zu. Was die Sensibilisierung betrifft, so ist es einerseits ein Segen - damit wird es den schwarzen Schafen der Branche schwieriger gemacht, ihre Lemminge zu finden. Andererseits eben auch ein Fluch, weil abgelesenes Wissen niemals den Fachmann wird ersetzen können. Mir wäre es wesentlich wohler, wenn dieses "neuerworbene Wissen" in die rechtzeitige Beauftragung eines externen Bausachverständigen investiert würde, statt aus Halbwissen heraus zu agieren.

Mit anderen Worten: wenn das Werk entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erstellt und mängelfrei übergeben wird, braucht der BU auch nicht um sein Geld zu fürchten.
Ich glaube, Dir fehlt ein wenig die Vorstellungskraft, dass es auch andersdenkende Bauherren als Dich gibt; ich habe durch meine Job mehr erfahren, als mir lieb ist.

Damit wir uns hier nicht mißverstehen - in den Jahren meiner Tätigkeit bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass sich die schwarzen Schafe auf beiden Seiten des Schreibtisches in etwa die Waage halten und sich irgendwie magisch anzuziehen scheinen. Sei versichert, dass Bauherren, welche umsichtig ihr BV planen, sehr selten bei einem schwarzen Schaf landen. Hier im Forum fällt die Waagschale überwiegend zu einer Seite herunter, was daran liegt, dass zufriedene Kunden selten bis gar nicht ins Internet gehen. Deshalb versuche ich zuweilen die Waage mittels solcher Diskussionen, wie wir sie aktuell führen, wieder etwas mehr in Richtung Realität zu schubsen

Was die Herausahme des Links anbelangt...na ja...die Argumentation hinkt nicht nur, sie fährt schon Rollstuhl...Ich glaube kaum, dass Google oder eine andere Suchmaschine den Forumsbetreiber der Webseite um Erlaubnis fragt, bevor sie sie verlinken.
Tante Google ist eine Suchmaschine, zu dem Zweck ins virtuelle Leben gerufen, User möglichst schnell zum gewünschten Ziel zu führen. Dies impliziert aber keineswegs, dass Daten des Objekts der Begierde ungefragt kopiert und/oder vervielfältigt werden dürfen. Der Forumsbetreiber (und manchmal auch ich) entfernt nicht aus lauter Langeweile jede Werbung, sondern weil er wenig bis keine Lust auf dauerhafte Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten hat. Die Beschwerden etlicher, hier gescholtener Anbieter Decken diesen Bedarf an unerwünschter Zusatzarbeit vollkommen


Freundliche Grüße
 

€uro

Hallo,

Wir stehen in Verhandlungen mit mehreren GU. Der Kreditvertrag ist schon unterschrieben. Bestandteil des Kreditvertrages ist der folgende ZP:....
Wer unterschreibt einen Kreditvertrag, ohne sich vorher mit dem Zahlungsplan des GU auseinandergesetzt zu haben? Etwas blauäugig
Unser favorisierter Partner wünscht allerdings 14 Abschlagszahlungen:...
Besser geht es ja fast nicht! Sehr bauherrenfreundlich!
...Der GU möchte davon nicht abrücken. ..
Warum auch, schließlich entstehen Finanzierungskosten.
Man kann sich nicht überall das Positive heraussuchen, ohne die jeweils geltenden Randbedingungen zu beachten.
Da hilft nur, GU wechseln oder eine Zwischenfinanzierung stricken.

v.g.
 
H

Häuslebauer40

Dies ließe sich - bis auf eine überschaubare Anzahl Ausnahmen - sehr gut vermeiden, wenn Bauherren ebenso viel Sorgfalt bei der Wahl ihres Baupartners walten ließen, wie beim Kauf eines neuen PkW. Es gibt bundesweit eine enorme Auswahl an kleinen, mittelständischen und großen Anbietern jedweder Systeme, welche seit ihrem Beginn in dieser Branche nicht einmal ansatzweise ins straucheln gekommen sind. Juristen zur Vertragsprüfung gibt es ebenso viele wie Sand am Meer.
Es versteht sich von selbst, dass nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut werden muß; jedem Bauherren steht eine mängelfreie Hausübergabe innerhalb fest vereinbarter Ziele zu. Was die Sensibilisierung betrifft, so ist es einerseits ein Segen - damit wird es den schwarzen Schafen der Branche schwieriger gemacht, ihre Lemminge zu finden. Andererseits eben auch ein Fluch, weil abgelesenes Wissen niemals den Fachmann wird ersetzen können. Mir wäre es wesentlich wohler, wenn dieses "neuerworbene Wissen" in die rechtzeitige Beauftragung eines externen Bausachverständigen investiert würde, statt aus Halbwissen heraus zu agieren.
Anhand der beiden Teile deines Postings, die ich mir sozusagen als Rosinen herausgepickt habe, sollten wir eigentlich beide zu dem Schluss kommen, dass sich genau hier die Katze in den Schwanz beißt.

Einerseits sollen sich die zukünftigen Bauherren möglichst gut auf das BV vorbereiten, andererseits fehlt Ihnen hierzu meistens unzweifelhaft das nötige Fachwissen. Ein Teufelskreis, der für den BH entweder nur schwer oder kostenintensiv zu durchbrechen ist.

Ich stimme Dir aber insofern auf jeden Fall voll und ganz zu, dass man in die Planung eines Eigenheims, das man vielleicht nur einmal im Leben baut, doch etwas mehr Zeit und Geld investieren sollte, als in die Anschaffung eines Autos.

Sicherlich ist Deine Empfehlung, zeitnah einen unabhängigen Sachverständigen mit der Bauüberwachung zu beauftragen vollkommen richtig. Nur sind die Kosten hierfür, sofern es sich um eine komplette Bauüberwachung handeln soll und der SV auch für seine Arbeit den Kopf hinhalten muss, also haftet, wenn er was übersieht, auch nicht von Pappe und manch einer wird abwägen, ob er sich dafür lieber nicht eine Einbauküche kauft...

Wie auch immer, ich würde grundsätzlich jedem Bauherren dazu raten, sich außerhalb der gängigen Medien wie Internet und TV, wo manches sehr dramatisch und oftmals einseitig dargestellt wird, schlau zu machen. Und hierzu gibts m.E. nur eins:

Fachliteratur, Fachliteratur und nochmals Fachliteratur. Es gibt hierzu wunderschöne, meist sehr umfangreiche und gut bebilderte Werke, die trotz allem verständlich abgefasst sind.
Sofern der geneigte Leser etwas handwerkliches Verständnis, logisches Denkvermögen mitbringt, dazu bereit ist, mal 2 oder 3 Abende das Fernsehen ausfallen zu lassen und stattdessen mal 1000 oder 1500 Seiten durchzuackern, werden ihm danach die Grundbegriffe der einzelnen Gewerke, verschiedene Ausführungsarten sowie auch die schon genannten, anerkannten Regeln der Technik in soweit geläufig sein, dass er grobe Mängel bzw. Abweichungen bei den Arbeiten selbst erkennen und diese beim BU zumindest hinterfragen kann, bevor er endgültig einen SV hinzuzieht.


Ich glaube, Dir fehlt ein wenig die Vorstellungskraft, dass es auch andersdenkende Bauherren als Dich gibt; ich habe durch meine Job mehr erfahren, als mir lieb ist.
Vorstellen kann ich mir das schon. Ich nehme an, Du stellst auf das Klientel ab, das grundsätzlich immer und überall was zu meckern hat und meint, Leistungen, die entgegen seinen Vorstellungen ausgeführt werden, grundsätzlich mit Nichtzahlung der entsprechenden Leistung bestrafen zu müssen, obgleich beim näheren Hinsehen hierfür weder ein Grund, noch eine Rechtsgrundlage vorliegt.
Solche Leute sind auch mir bekannt. Die findet man in jeder Branche wieder.
Gerade auf dem Bau, wo nicht immer alles so glatt geht, wie man es gerne hätte, gilt es halt genau abzuwägen, ob es sich um einen wesentlichen, einen unwesentlichen Mangel oder um die Häufung letzterer handelt und in wie weit dieser dazu berechtigt, eine Abnahme oder Zahlung zu verweigern.
Auch kann die Literatur wieder ein gutes Stück weiterhelfen.

Daher auch mal ein Appell von mir an die "ahnungslosen" Bauherren: seid kritisch, aber nicht überkritisch. Geht mit gesundem Menschenverstand und logischem Denken vor. Beides hilft oftmals bereits, Dinge zu erkennen und zu verstehen, die man aus fachlicher Sicht zunächst nicht versteht. Hinterfragt Sachen, die ihr nicht versteht und lasst Sie Euch erklären. Ein vernünftiger Bauleiter wird kein Problem damit haben.
Hat er dies doch oder flüchtet er sich in Ausreden, ist er entweder ungeeignet oder es liegt tatsächlich etwas im Argen, das es gilt, genauer zu prüfen und evtl. einen Sachverständigen hinzu zu ziehen.

Tante Google ist eine Suchmaschine, zu dem Zweck ins virtuelle Leben gerufen, User möglichst schnell zum gewünschten Ziel zu führen. Dies impliziert aber keineswegs, dass Daten des Objekts der Begierde ungefragt kopiert und/oder vervielfältigt werden dürfen. Der Forumsbetreiber (und manchmal auch ich) entfernt nicht aus lauter Langeweile jede Werbung, sondern weil er wenig bis keine Lust auf dauerhafte Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten hat. Die Beschwerden etlicher, hier gescholtener Anbieter Decken diesen Bedarf an unerwünschter Zusatzarbeit vollkommen
Ja, ja...IT-Recht ist kompliziert.
Mir sind derartige Vorgehensweisen durchaus auch von anderen Foren geläufig und es ist auch verständlich, dass Ihr keine Lust habt, Euch mit Beschwerden von Anbietern oder Rechtsanwälten derselben auseinanderzusetzen.
Aber man sollte schon im Einzelfall genau hinsehen, worum es sich handelt.
Wenn ein Anwalt oder wer auch immer, derartige Informationen ungefragt im Netz auf einer eigenen Seite veröffentlicht, bezweckt er wohl damit, dass diese gelesen werden.
Ein Link dorthin verweist lediglich auf die entsprechende Fundstelle und sollte keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Es wird damit kein geistiges Eigentum vervielfältigt und auch sonst keine Urheberrechtsverletzung begangen.
Aber egal. Wer die entsprechende Information finden will, wird es letztendlich auch schaffen.
 
S

Shoko

Tante Google ist eine Suchmaschine, zu dem Zweck ins virtuelle Leben gerufen, User möglichst schnell zum gewünschten Ziel zu führen. Dies impliziert aber keineswegs, dass Daten des Objekts der Begierde ungefragt kopiert und/oder vervielfältigt werden dürfen. Der Forumsbetreiber (und manchmal auch ich) entfernt nicht aus lauter Langeweile jede Werbung, sondern weil er wenig bis keine Lust auf dauerhafte Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten hat. Die Beschwerden etlicher, hier gescholtener Anbieter decken diesen Bedarf an unerwünschter Zusatzarbeit vollkommen

Freundliche Grüße
Ich habe selten einen größeren Dreck als diesen hier gelesen. Ein Link auf eine andere Seite verletzt keinerlei Rechte und ist schon gleich überhaupt keine Kopie oder Vervielfältigung von Daten.
Hier hat der Mod wohl die grundlegende Funktionsweise des Internets Nichtmal im Ansatz begriffen. Unglaublich ...
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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