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ᐅ Wie geht es weiter? Überbauung hintere Baugrenze


Erstellt am: 13.07.16 12:59

Jochen10414.07.16 12:01
Deshalb sollte man ein Haus auf ein Grundstück planen und nicht ein geplantes Haus auf irgend ein Grundstück zwängen.
Jochen10414.07.16 12:04
Mr. Robot schrieb:
Hier mal das EG, was aber nur mal so grob unseren Wünschen entspricht. Das untere linke Eck ist hier noch nicht fertig, zwecks den Fenstern und mehr Licht.
Noch als Bemerkung am Rande:
Dein Grundriss wird mit der Treppe nicht funktionieren. Auch wird der Durchgang im Flur ziemlich eng.
Mr. Robot14.07.16 12:19
: Für die Feinheiten ist ja der Architekt zuständig...
Mr. Robot14.07.16 12:31
Geb ich dir Recht! Im Notfall könnte man die Garage noch kürzen und den Hauswirtschaftsraum kleiner machen. Muss ich noch mal drüber nachdenken.

Wie gesagt, bin über jeden Vorschlag oder sei es Kritik dankbar.
DG14.07.16 13:10
Das hat hier im Forum wenig Sinn, das muss bei dem Grundstückszuschnitt und der Abweichung vom Bebauungsplan schon ein Architekt begleiten. Du kannst - wenn es überhaupt notwendig wird - auch nach vorne, also nach Osten über die vordere Baugrenze rausgehen, wobei ich dann (grob abgegriffen) davon ausgehe, dass Du den Grenzabstand von 3m an der Süd-Ost-Ecke ausreizt; viel Platz ist da nicht mehr, kann aber reichen.

Hätte aber den Vorteil, dass die Garage uU westlich wieder ins Baufenster rutscht. Wenn man dann den Baukörper und Garage noch etwas dreht/anpasst, dann kommst Du wahrscheinlich auch ohne zusätzlichen Aufwand hin und sparst Dir Zeit und Kosten.

MfG
Dirk Grafe
garagegrundstückarchitekt