Wer muss für die Entsorgung der Asbestplatten aufkommen?

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O

Olli-1

Ich habe vor kurzem ein Haus gekauft und bin gerade dabei den Garten neu anzulegen.
Bei Graben bin ich auf Eternitplatten gestoßen, die der Vorbesitzer offensichtlich diskret unter der alten Gartenhütte und unter einigen geplasterten Wegen "entsorgt" hat.
Bei Kauf hat er mir diese Altlasten verschwiegen. Wie sieht die rechtliche Lage aus, muss er jetzt für die ordnungsgemäße Entsorgung zahlen?
 
M

MODERATOR

Das ist für mich nicht leicht zu beantworten. In Deutschland kann der frühere Eigentümer für arglistig verschiegene Mängel m Grundstück haftbar gemacht werden; darunter fällt dann z.B. die illegale Abfallentsorgung, Lagerung von Gefahrstoffen etc.

Haben Sie die Möglichkeit, einen Haus- und Grundstückseigentümerverein zu konsultieren? ich denke, das wäre das Beste.
 
S

Serena1990-1

Das ist ja eine große Schweinerei solche Asbestplatten einfach zu verbuddeln. Das ist ein grober Mangel und hier muss der Vorbesitzer dafür aufkommen. Ich vermute aber, das wird ohne Rechtsanwalt nicht gehen. Aber auf keinen Fall nachgeben.
 
R

Richard-1

Hallo,

Das finde ich auch und Sachen gibt es. Es gibt doch bestimmt Gerichtsurteile darüber. Gerade beim Immobilienkauf gibt es ja konkrete Festlegungen, was mit versteckten Mängeln ist. Ich glaube, hier werden die Käufer besser geschützt. Ich würde zu einem Fachanwalt gehen.
 
H

Hannes1983-1

Böses Spiel mit diesen Eternitplatten. Das sind Gefahrstoffe, die arglistig verschwiegen wurde. Ganz klarer Fall für einen Anwalt. Der Vorbesitzer muss für die Entsorgung aufkommen, da gibt es kein Wenn und Aber.
 
L

Luca-1

Diskret, das ist gut beschrieben. Die werden dort absichtlich dort verbuddelt wurden sein. Eigentlich gilt das Verursacher Prinzip. Also der ehemalige Eigentümer muss dafür haften. Der wird sich natürlich versuchen rauszureden.


Deshalb bei einem Fachanwalt sich schlaumachen. Es kann nur so herauslaufen, es wird eine Firma beauftragt, dass zu entsorgen. Die Kosten trägt der ehemalige Besitzer.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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