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ᐅ Wer muss das Grundstück abstützen?


Erstellt am: 12.01.2015 16:51

K1300S 15.01.2015 17:01
Kikolool schrieb:
Kenne es nur so, dass der mit dem Höheren Grundstück bezahlt, man sich aber oftmals eben einigt sich zu beteiligen.

Und wenn einer im Nachhinein sein Grundstück absenkt, dann muss trotzdem der höherliegende Nachbar bezahlen? Wohl kaum. Meiner Erfahrung nach ist derjenige der Zahlmeister, der die Veränderung initiiert - inkl. der Kostenverantwortung für sich daraus ergebende Konsequenzen.

Kikolool 15.01.2015 17:04
Stimmt, macht Sinn. Also wer auch immer das Niveau in eine Richtung Verändert ist auch mit den Kosten ab Start. Allerdings wird man sich in der Praxis dennoch meistens einigen, der guten Nachbarschaft wegen.

Jaydee 15.01.2015 18:39
Herr je, das kommt auch noch auf uns zu

Wobei ich ja denke, die Nachbarn müssen - in unserem Fall - dafür Sorge tragen.

In dem für uns gültigen Bebauungsplan (Änderung erfolgte erst im Frühjahr 2014) stand zur Höhenfestlegung:
"Dem natürlichen Gelände widersprechende Aufschüttungen und Abtragungen sind unzulässig".

Wir liegen am leichten Hang. Unsere OK Fußboden liegt 1,50 m über Straßenniveau. Im Garten steigt das Grundstück weiter an.

Unsere Nachbarn im Süden haben aber auf Straßenniveau abgegraben, in einem Telefonat, welches wir mal ganz am Anfang der Planungsphase besprochen haben, sprach Nachbarin zusätzlich noch davon, dass sie noch 80 cm tiefer gehen, damit zwei Vollgeschosse hinpassen.

Die schauen jetzt also bei der Terrasse auf 2 m Erdwand hinter dem Haus. Wir haben uns an das natürliche Gelände gehalten und ich sehe nicht ein, dass wir da irgendwelche Kosten mittragen, die durch die Abtragungen entstanden sind.

Mittlerweile ist der Bebauungsplan für unser Baugebiet wohl in diesem Punkt geändert worden. Allerdings erst im Frühjahr 2014, da waren wir schon drin.

Bin mal gespannt, was da noch auf uns zukommt ...

EveundGerd 15.01.2015 18:48
Ich bin auch gespannt, wie es bei Euch weitergeht.

Erestron 27.01.2015 17:39
Bei mir gibt's auch Neuigkeiten.

Nicht mein Nachbar, sondern die Stadt stellt sich quer bei der Stützmauer. Sie erlaubt nur eine Stützwand von ca. 3m (die der Nachbar bereits gebaut hat) - mehr ist nicht drin; der Nachbar wollte von sich aus wohl eine längere Wand bauen, um direkt an der Straße Stellplätze für seine Autos zu haben - jetzt kann er seine Autos nur parallel zur Straße parken - ziemlich ärgerlich!

Habe daher meine Terrasse und meinen Keller umgeplant, sodass ich mich an den Verlauf des Grundstücks anpasse und meine Terrasse dann im Norden auf Erdgeschoss-Niveau liegt (und nicht auf Keller-Niveau, wie bisher geplant). Passt eh besser, da ich später beim Grillen nicht aus der Küche durch das halbe Haus laufen muss, um zur Terrasse zu kommen.
Zum Nachbarn muss dann "nur" ein Sichtschutz aufgestellt werden, aber das regeln wir später.

: Ich drück dir die Daumen, dass es sich positiv für dich klärt Bin gespannt, wie es bei dir weitergeht.
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