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ᐅ Welche Seite vom Doppelhaus (Zufahrtsplanung)


Erstellt am: 03.02.26 09:50

Y
ypg
03.02.26 15:38
jolovyn schrieb:
Da ist ein Bild aus der Nutzungsänderung (Parkplatz in Baugebiet) der Gemeinde. Der obere Rand des Grundstücks misst ca. 28m, der rechte Rand 29m.

Mit der Zufahrtsplanung von 3 Meter Zufahrtsbreite verballert ihr ca. 200qm Grundstücksfläche, ohne dass diese 3 Meter überhaupt komfortabel sind oder zu etwas anderes Nutze.
Man kann noch nicht einmal wenden. 3 Meter hat Lidl als Stellplatzbreite - wer will denn von Euch jeden Tag mehrmals am Küchentisch von Euch selbst vorbei, davon die Hälfte im Rückwärtsgang.
J
jolovyn
03.02.26 15:48
Das ist nicht auf meinen Mist gewachsen, ist finds auch blöd 😉 Alternative wäre z.B. ein Carport am Ende des Grundstücks und ein Fußweg durch den Garten. Aber: Eine Abstandsfläche von 3m zu den Nachbargrundstücken muss bei der Bebauung sowieso eingehalten werden. Meine aktuelle Überlegung ist, ob nicht ggf. eine breite Zufahrt (z.B. 4,5m) möglich wäre, dafür aber nur eine. S. Zeichnung... Ich möchte das selbst gut durchdacht haben, bevor wir auf Baufirmen zugehen, die uns am Ende nur Standard und sehr lange Zufahrtswege anbieten... ich habe übrigens den Bebauungsplan jetzt mehrfach gelesen, es gibt keine Vorgabe zur Anzahl der Stellplätze. Wir selbst besitzen nur ein Auto, öffentliche Verkehrsmittel sind in 500m erreichbar und es gibt den kleinen öffentlichen Parkplatz an der Grundstücksecke - ich hoffe, wir kommen mit 3 Stellplätzen durch, ich gehe von einer Einzelfallentscheidung des Bauamtes aus. Sollten alle Zufahrten im Westen liegen, ist eine Realteilung des Grundstücks aber bestimmt etwas schwieriger/nicht ganz so deutlich.

1
11ant
03.02.26 16:10
jolovyn schrieb:
Es darf ja laut Bebauungsplan ein Vollgeschoss werden und das Firsthöchstmaß beträgt 9m (das Grundstück ist ebenerdig). In Niedersachsen gilt es als Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Raumhöhe der Grundfläche über 2,20m liegen. Wir rechnen also dennoch mit einer Gesamtfläche der vermieteten Einheit von 105-110qm, im Obergeschoss wird es halt einen Kniestock in 1,20m Höhe und Schrägen geben.

Hochgerechnet aus den 105 bis 110 qm für die Mieter schwebt Euch demnach eine Wohnfläche von etwa 165/170 qm für Euch selbst vor. Da muß ich Albert Borland zitieren: "das glaube ich nicht, Tim". In einem Zweidrittel-Bundesland wird ein Kniestock 120 möglich sein, jedoch je nach Dachneigung auch schon beinahe den Verzicht auf Dachaufbauten bedeuten. Das setzt den Wünschen strenge Grenzen.

jolovyn schrieb:
Ich kann gerade nicht genau nachvollziehen, wie du auf die kleinen Quadratmeter-Maße kommst oder auf den Begriff Maisonette.

Langjährige Planungserfahrung und mehrere gute Mathematiklehrer. Ich berate auch Immobilienentwickler. Eine Maisonette (frz. Häuschen) ist eine Wohnung mit einer zweiten Etage.

jolovyn schrieb:
Wir leben in einer sehr gefragten Gegend und machen uns keine Sorgen darüber, dass ein kleines Doppelhaus nicht vermietet werden könnte. Paare oder Familien mit einem Kind wären da sehr passende Mieter. [...] Der Bebauungsplan sagt zwar ein Vollgeschoss, das bedeutet aber dennoch ein zweites Geschoss mit Kniestock und oft auch einen ausgebauten Spitzboden. So ist es auch bei allen Nachbarhäusern und sorgt für ein angemessenes Wohnangebot für Familien. Unsere Haushälfte soll 150qm bieten, die vermietete etwa 105qm. Die Berechnung mit den Schrägen etc. habe ich bisher nur überschlagen aber so klein wie von dir genannt wird es nicht.

Die genannten Angaben zu den bundesweit flächendeckend gefragten Doppelhaushälfte entstprechen der Bestseller-"GDB Flasche" der "üblichen Verdächtigen. Der Hausdummy im Bebauungsplan-Ausschnitt aus Beitrag #12 mißt ca. 20,65 m in der Breite und 9,80 m in der Tiefe, kommt also auf etwa 202 qm in der überbauten Fläche (jeweils exklusive der Terrassen, Stellplätze und Zuwegungen). Das wäre gewiß im Rahmen der erlaubten Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl und würde mit einem Kniestock 120 zu einer Wohnfläche von ca. 260 qm führen mögen, 11:7 geteilt also etwa 160 qm für Euch und 100 qm für die Mieter. So wird durchaus schon ein Schuh daraus, allerdings auf einer Gesamtgrundfläche des Hauses, die rund 40% über Deinen Angaben im Eingangsbeitrag liegt - und so nun durchaus auch marktfähig.
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J
jolovyn
03.02.26 16:23
@11ant: Ich verstehe nicht alles was du schreibst, aber hauptsache es passt am Ende und wird marktfähig :-p Genau, ich bin vom Hausdummy ausgegangen (sagen wir mal 20,6x9,8m) und habe dann aber gedacht, puh, eine Zuwegung mit nur 3m Breite über diese Länge ist doch schrecklich. Also hab ich mehr Zuweg eingeplant und das Haus dafür nur 8m breit gemacht statt 9,8m. Außerdem hab ich versucht, dann direkt im Westen einen weiteren Stellplatz vor der Haustür zu planen (statt 3m bis zur Grenze als 5m wegen Stellplatz - diese 2m extra habe ich von den 20,6 abgezogen und kam dann auf Gesamtmaße des Hauses von etwa 18x8m - so mein laienhafter Gedankengang...). Ich habe dann jede Menge Grundrisse angeschaut und eingezeichnet und komme mit den Räumen so hin (für die größere Haushälfte mit einem Büro im Erdgeschoss, für kleinere Haushälfte ganz klassisch nur offene Wohn-Küche mit Treppe und Gäste-WC im Erdgeschoss und oben dann zwei kleine, ein großes Zimmer und ein Bad). Da ist insgesamt sicherlich noch etwas planerischer Spielraum, ich möchte erst einmal entscheiden von wo wer das Grundstück anfahren und beparken kann und auch, für welche Seite wir uns entscheiden. Erst dann kann man die Innenräume besser den Himmelsrichtungen usw. ausrichten...
J
jolovyn
03.02.26 16:26
Unser Favorit wäre eigentlich die Hausseite im Osten (=größerer Garten, weniger an der Straße). Ich möchte aber ungern unten an der Grundstücksgrenze parken und dann Einkäufe o.ä. durch den langen Garten schleppen müssen. Ein Eingang an der Nordseite wäre mir viel lieber. Der wiederrum ist nur durch eine lange Einfahrt erreichbar, an der anderen Haushälfte entlang. Dort werden zwar keine größeren Fenster liegen (Richtung Norden zeigen eher nur WC und Technikraum), aber zwischen der Hecke des Nachbargrundstücks und der anderen Haushälfte so ein Zuweg ist ja weder hübsch noch repräsentativ noch praktisch und dann fahren da die Kinder mit einem Fahrrad am parkenden Auto entlang - Hilfe!

Die anderen Häuser in der unteren Straße haben übrigens wirklich einfach ganz südlich einen Stellplatz, dann ein Gartentor und einen Fußweg zum Haus durch den eigenen Garten... vielleicht müsste ich mich einfach damit anfreunden, aber begeistert bin ich wirklich nicht.
1
11ant
03.02.26 16:30
jolovyn schrieb:
Meine aktuelle Überlegung ist, ob nicht ggf. eine breite Zufahrt (z.B. 4,5m) möglich wäre, dafür aber nur eine. S. Zeichnung... Ich möchte das selbst gut durchdacht haben, bevor wir auf Baufirmen zugehen,

Ein Bauwich deutlich über dem Mindestmaß ist bequemer, und eine Beschränkung auf wenigstmögliche Zufahrten gern gesehen. Zu Baufirmen wollt Ihr hoffentlich nicht auf dem Wege des Kurzschlusses (Übergehen eines freien Architekten) gehen.

jolovyn schrieb:
ich hoffe, wir kommen mit 3 Stellplätzen durch, ich gehe von einer Einzelfallentscheidung des Bauamtes aus.

Ideell geteilt sehe ich keine Befreiung erforderlich, real geteilt schon (oder dann eben vier Stellplätze - was nicht bedeutet, daß die aus Eurer Sicht überzähligen auch gepflastert werden müßten). Das wäre also durchaus mitzuüberlegen, ob man sich dafür einen falls möglichen "Freisteller" verbaut.
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