ᐅ Welche Seite vom Doppelhaus (Zufahrtsplanung)
Erstellt am: 03.02.26 09:50
Vielleicht noch als kleiner Nachtrag: Wir wissen nicht, welche Hausnummer wir so zugeordnet bekommen, von der Gemeinde gibt es bisher kaum Informationen.
Schön wäre es natürlich, wenn wir die Haushälften klar und deutlich trennen, ich denke das würde auch im Fall der Fälle den Verkaufswert der kleineren Hälfte sehr steigern. Ein gemeinsamer Parkplatz und dann Fußwege mit Wegerecht o.ä. würde ich gerne vermeiden.

Schön wäre es natürlich, wenn wir die Haushälften klar und deutlich trennen, ich denke das würde auch im Fall der Fälle den Verkaufswert der kleineren Hälfte sehr steigern. Ein gemeinsamer Parkplatz und dann Fußwege mit Wegerecht o.ä. würde ich gerne vermeiden.
N
nordanney03.02.26 11:49jolovyn schrieb:
Schön wäre es natürlich, wenn wir die Haushälften klar und deutlich trennen,Funktioniert nur, wenn es zwei Flurstücke werden. Also Realteilung. Sonst kannst Du "nur" eine Eigentumswohnung verkaufen (und brauchst die passende Teilungserklärung mit allem drum und dran).
jolovyn schrieb:
Bebauungsplan ist: Niedersachsen, ein Vollgeschoss, 0,4 Grundflächenzahl, 0,6 Geschossflächenzahl, nur Einfamilien- oder Doppelhäuser erlaubt. Nach meinen Recherchen benötigen wir 3 Stellplätze für ein Doppelhaus, aber offizielle Informationen habe ich noch nicht dazu. Wir planen eine große Haushälfte für unsere Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) und eine klassische schmale Doppelhaushälfte zur Vermietung.700 qm x Grundflächenzahl 0,4 ergäben 280 qm (was mit 18 x 8 m = 144 qm deutlich unterschritten wäre) und 700 qm x Geschossflächenzahl 0,6 ergäben 420 qm. Eine Höhenbegrenzung nennst Du nicht, insofern wäre bei nur einem Vollgeschoss immerhin ein Staffelgeschosseturm denkbar, die Frage ist allerdings: will man das (für sich) bzw. mietet einem das jemand ab ???
Du sprichst von einer großen Hälfte für Euch (11 x 8 m = 88 qm Grundfläche, Geschoßflächenpotential "anderthalbgeschossig" also etwa 106 qm) und einer kleinen Hälfte für die Mieter (7 x 8 m = 56 qm Grundfläche, Potential somit etwa 68 qm) und daß Du GFL und WEG gerne vermeiden möchtest, also Realteilung anstrebst. Damit redeten wir allerdings auch nicht mehr von 2 Wohneinheiten je 1,5 = 3 Stellplätzen, sondern von derer 2+2=4.
Abgesehen davon hat eine Wohnung von 68 qm in Maisonette-Form (auch mit ebenerdigem unteren Stockwerk mit Gartenzugang) einen eher schmalen Markt. Gefragte Doppelhaushälfte liegen bei 78/80 qm Grundfläche und zweieinhalbgeschossig 140/145 bzw. anderthalbgeschossig 120/125 qm Wohnfläche (real oder ideell geteilt annähernd nachfragegleich), und werden als solche tatsächlich auch gerne gemietet. Was Ihr hier vorhabt, ist also kein marktgerechtes Angebot und wird wohl am ehesten sinnvoll sein, wenn man dabei bereits einen konkreten Erstbezieher im Auge hat.
Wenn Ihr das nicht habt, würde ich hier eher über ein klassisches Etagenzweifamilienhaus nachdenken, dieses allerdings weniger länglich proportionieren. Die Möglichkeiten einer Major- und einer Minor-Einheit wären dabei ebenfalls recht vielfältig gegeben. Die Mieterwohnung würde ich dabei im EG anlegen, die selbstgenutzte Wohneinheit als Maisonette ebenfalls mit einem Anteil im EG, und Euren Abstellräumen im DG.
Wie kommt Ihr eigentlich auf die genannten Circamaße - liegt denen eine konkrete Planskizze zugrunde ?
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Vielen Dank für die Einschätzung. Ein Zweifamilienhaus (Einliegerwohnung) schließen wir aus. Die circa.-Maße sind das Ergebnis der Planskizze (s. Flurkartenmaße plus notwendige Abstandsgrenzen) plus unserem eigenen Platzbedarf - da bleibt dann nicht mehr ganz so viel für die vermietete Einheit übrig.
Es darf ja laut Bebauungsplan ein Vollgeschoss werden und das Firsthöchstmaß beträgt 9m (das Grundstück ist ebenerdig). In Niedersachsen gilt es als Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Raumhöhe der Grundfläche über 2,20m liegen. Wir rechnen also dennoch mit einer Gesamtfläche der vermieteten Einheit von 105-110qm, im Obergeschoss wird es halt einen Kniestock in 1,20m Höhe und Schrägen geben. Wir leben in einer sehr gefragten Gegend und machen uns keine Sorgen darüber, dass ein kleines Doppelhaus nicht vermietet werden könnte. Paare oder Familien mit einem Kind wären da sehr passende Mieter.
Ich kann gerade nicht genau nachvollziehen, wie du auf die kleinen Quadratmeter-Maße kommst oder auf den Begriff Maisonette. Der Bebauungsplan sagt zwar ein Vollgeschoss, das bedeutet aber dennoch ein zweites Geschoss mit Kniestock und oft auch einen ausgebauten Spitzboden. So ist es auch bei allen Nachbarhäusern und sorgt für ein angemessenes Wohnangebot für Familien. Unsere Haushälfte soll 150qm bieten, die vermietete etwa 105qm. Die Berechnung mit den Schrägen etc. habe ich bisher nur überschlagen aber so klein wie von dir genannt wird es nicht.
Es darf ja laut Bebauungsplan ein Vollgeschoss werden und das Firsthöchstmaß beträgt 9m (das Grundstück ist ebenerdig). In Niedersachsen gilt es als Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Raumhöhe der Grundfläche über 2,20m liegen. Wir rechnen also dennoch mit einer Gesamtfläche der vermieteten Einheit von 105-110qm, im Obergeschoss wird es halt einen Kniestock in 1,20m Höhe und Schrägen geben. Wir leben in einer sehr gefragten Gegend und machen uns keine Sorgen darüber, dass ein kleines Doppelhaus nicht vermietet werden könnte. Paare oder Familien mit einem Kind wären da sehr passende Mieter.
Ich kann gerade nicht genau nachvollziehen, wie du auf die kleinen Quadratmeter-Maße kommst oder auf den Begriff Maisonette. Der Bebauungsplan sagt zwar ein Vollgeschoss, das bedeutet aber dennoch ein zweites Geschoss mit Kniestock und oft auch einen ausgebauten Spitzboden. So ist es auch bei allen Nachbarhäusern und sorgt für ein angemessenes Wohnangebot für Familien. Unsere Haushälfte soll 150qm bieten, die vermietete etwa 105qm. Die Berechnung mit den Schrägen etc. habe ich bisher nur überschlagen aber so klein wie von dir genannt wird es nicht.
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