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ᐅ Was ist der Wertverlust einer 11-Jährigen Einbauküche?


Erstellt am: 08.07.18 19:05

Climbee21.07.18 17:25
Es ist kein neuer Besitzer, es ist die alte Besitzerin, die jetzt wieder einziehen will und dereinst die Mama zum Kauf der Küche gezwungen hat, wenn ich das richtig verstanden habe.
Darüber hinaus hat sie die Mama wohl die Mietzeit über kräftig schikaniert. Aber sie hätte die Küche wohl gerne.

Die offensichtlich nicht sehr hochwertige Küche ist nach 11 Jahren so gut wie nichts mehr wert. Normalerweise kann man froh sein, wenn der, der das Häuschen/die Whg übernimmt, auch die Küche anstandslos mit übernimmt.

Aber hier ist das ja ein bisserl anders.
Ihr könnt schauen, was euch die Besitzerin geben würde, da sie die Küche ja gerne wieder hätte.
Wenn euch das zu wenig ist, könnt ihr entweder die Kröte schlucken und halt keine weitere Arbeit damit haben. Das wäre die bequeme Variante.
Auf jeden Fall absichern, dass die Küche im gegenseitigen Einvernehmen drin bleibt. Nicht dass der Besitzerin dann später einfällt, das sie die Küche doch nicht mag und ihr die Kosten der Entsorgung übernehmen müsst. Wenn die so ein Ekel die letzten Jahre war, würde ich das schriftlich fixieren.

Ihr könnt euch natürlich auch rächen und die Küche für wenig verkaufen (wobei ich befürchte, dass ihr nichts kriegen werdet) oder verschenken (gegen Abholung). Dagegen kann die Besitzerin nichts machen, die Küche gehört ja der Mama. Und die Besitzerin kriegt ihre Küche nicht.
Wenn's euch das wert ist...

Ich würde schauen, da mit möglichst wenig eigener Arbeit raus zu kommen. Vielleicht zahlt die Besitzerin euch ja einen Anerkennungsbetrag. Wenn nicht würde ich persönlich sie ihr auch kostenneutral überlassen bevor ich damit Arbeit habe. Behalten will die Mama sie ja definitiv nicht.
Vielleicht kommt euch die Besitzerin dann in einer anderen Sache dafür entgegen.
M4rvin22.07.18 09:50
Das hast du alles richtig verstanden und genau so werden wir auch vorgehen, Danke!

Man muss dazu sagen, die Küche steht noch super da, der Herd/Ofen wurde so gut wie nie benutzt.
apokolok23.07.18 15:02
Ist die Eigenbedarfskündigung überhaupt zulässig?
Wo hat die Eigentümerin denn bisher gewohnt?
Google mal ein wenig und mache dich schlau in welchen Fällen eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen ist, das ist gar nicht so selten. Hat sie z.B. anderes, adäquates Eigentum oder ähnliches, es gibt da einige Möglichkeiten.
Falls zulässig, würde ich der Dame sagen: 2000€ oder ich brauche sehr Sehr lange um ne neue Wohnung zu finden, Geld für Miete wird gerade auch sehr sehr knapp.
Sowas liebe ich ja schon, Vermieter lässt sich ne Drecks Küche zwangsweise ablösen und schikaniert dann auch noch über Jahre.
Jetzt sitzt ihr am längeren Hebel, lasst euch nichts von der Dame vormachen.
M4rvin23.07.18 21:47
Danke für dein Statement! Ich glaube, meine Mama war schon beim Anwalt, aber ich kann sie gerne noch mal Fragen.
DieScholz´ens16.08.18 08:24
Hallo,

ist zwar schon 2-3 Wochen alt der Beitrag und vllt hat sich auch schon alles geklärt aber, ich würde der alten und neuen besitzerin einen preis nennen ( pauschal 1500,- VHB wenn sie handelt bleibt die Küche für einen 1000 drin und gut isses, null Stress für euch ) dafür bekommt sie never ever auf die schnelle ne neue Küche.

und wenn nicht, schöne Fotos, ein Obstkorb, ein paar Blümchen und ab in Kleinanzeigen damit, es findet immer, wirklich immer jemand

lg claudia
echidna7527.09.18 13:22
Hallo Marvin,
der Zustand der Küche kann ja noch prima sein, gerade wenn die Mama sorgsam umgegangen ist. Blödsinn, dass die nichts mehr wert sein kann.
Versicherer rechnen so: Wertverlust im ersten Jahr 24%, dann jedes Jahr 2.5%
Darauf kannst du am ende 50% hinzurechnen, das ist das, was im allgemeinen auch bei Gerichten anerkannt wird, wenn der Käufer im Nachhinein motzt.
Grundsätzlich gilt: wie gesehen so gekauft und keiner muss kaufen, wenn es ihm nicht gefällt.
Also kann die Küche durchaus noch 70% vom Neuwert wert sein.
kücheeigenbedarfskündigung