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ᐅ Was ist der Wertverlust einer 11-Jährigen Einbauküche?


Erstellt am: 08.07.18 19:05

apokolok27.09.18 13:34
echidna75 schrieb:
Hallo Marvin,
der Zustand der Küche kann ja noch prima sein, gerade wenn die Mama sorgsam umgegangen ist. Blödsinn, dass die nichts mehr wert sein kann.
Versicherer rechnen so: Wertverlust im ersten Jahr 24%, dann jedes Jahr 2.5%
Darauf kannst du am ende 50% hinzurechnen, das ist das, was im allgemeinen auch bei Gerichten anerkannt wird, wenn der Käufer im Nachhinein motzt.
Grundsätzlich gilt: wie gesehen so gekauft und keiner muss kaufen, wenn es ihm nicht gefällt.
Also kann die Küche durchaus noch 70% vom Neuwert wert sein.
Das ist doch absolute Traumtänzerei.
Eine Billigküche soll nach 11 Jahren noch 70% des Neuwertes haben? Aber wirklich nur, wenn es die letzte Küche auf der Welt ist.
Küchen werden auf 10 Jahre abgeschrieben, 10% / Jahr.
Die Küche hat einen Buchwert von 0.
echidna7527.09.18 13:44
Verkehrt - Küchen und Möbel werden über 25 Jahre abgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage zur Ablösezahlung:
§ 4 a Abs. 2 Satz 2
Wohnungsvermittlungsgesetz. Nicht irgendeine Meinung zählt sondern Gesetze.
Und dann liest Du einfach Fachartikel und Urteile.
montessalet27.09.18 13:50
Eine 11jährige Küche ist sicherlich nicht 70% des Neupreises wert - nie und nimmer! Sonst muss mir mal jemand erklären, warum nigelnagelneue Ausstellungsküchen meist weniger als 50% bringen....
Zudem sind die Geräte ganz sicher auf Null abgeschrieben. Dann wäre "nur" noch das "Holz". Da kann man wohl was ansetzen. Aber nicht vergessen: Es gibt KEINE Pflicht, irgendwas zu übernehmen! Also gibt es auch KEINE "gesetzliche Preisermittlung". Unter dem Strich muss man sich einigen - oder die Küche muss raus.
chand198627.09.18 13:52
echidna75 schrieb:
Nicht irgendeine Meinung zählt sondern Gesetze.

Quatsch.

Der Marktwert der Küche geht gegen wenige 100€, vielleicht gegen Null. So einfach ist das. Hat mit dem, was Versicherungen tun, nichts am Hut.

Es zählt nur, was einer bereit ist zu zahlen. Nennt man Markt. Da niemand gesetzlich zu irgendeiner Zahlung für die Übernahme gebrauchter Möbel gezwungen werden kann, ist die Küche genau das wert, was jemand dafür zahlen möchte. Und das dürfte für eine 11 jährige Küche, die neu schon eher günstig war, sehr wenig sein.

Es sei denn, wir reden darüber, einen fingierten Versicherungsfall aufzumachen um da maximal viel Geld rauszuziehen? Nein, darüber reden wir sicher nicht...
apokolok27.09.18 14:02
Erstens ist das WoVermittG hier überhaupt nicht einschlägig, die Vermieterin soll ja zahlen, nicht ein evt. Nachmieter.
Zweitens sagt der genannte Paragraph überhaupt nichts zu deinen 2,5% jährlicher Abschreibung.
Steuerlich werden Küchen exakt so abgeschrieben wie ich gesagt habe, nämlich in 10 Jahren.
Für die Restwertberechnung mag es auch andere Ansätze geben, ich habe z.B. von 20% Sofortabschreibung durch Einbau und dann 5-10% / Jahr gelesen, das erscheint mir nicht unrealistisch.
Was sich da zusammenfantasiert hat aber nichts mit der Realität zu tun, vielleicht hat er ja mal eine gebrauchte Küche zu teuer gekauft und rechnet es sich jetzt schön.
M4rvin27.09.18 14:09
Wie werden sehen, was die vermieterin bereit ist zu zahlen. In einem Monat muss meine Mama raus sein!
küchenabgeschriebenmöbel