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ᐅ Was ist der Wertverlust einer 11-Jährigen Einbauküche?


Erstellt am: 08.07.18 19:05

Musketier09.07.18 11:07
Hausbauer1 schrieb:
Eine EBK schreibt man normalerweise über 7 Jahre ab.

Falsch. Eine EBK wird über 10 Jahre abgeschrieben.
Kekse09.07.18 11:18
So oder so: sie ist nichts mehr wert. Zumindest nicht im Sinne von „Preis, der auf dem freien Markt erzielbar ist“. Im Sinne von „Preis, auf den zwei Menschen sich einigen“ kann sie noch einen Wert haben, wenn die Ex-Vermieterin sie anscheinend haben will. Einfach mal Angebot abwarten, bisschen mehr verlangen, gut ist.
Anoxio09.07.18 13:50
Ein Mieter kann nicht verpflichtet werden, eine Einbauküche abzukaufen bei Einzug - nur kann dann eben der Vermieter sich einen anderen Mieter suchen. Deiner Mutter gehört jetzt die Küche, die freilich keinen Restwert mehr haben dürfte. Einfach drin lassen? Dann kann der Eigentümer diese kostenpflichtig entfernen und entsorgen lassen. Würde ich nicht riskieren.
Natürlich könnt ihr versuchen, dem Eigentümer die Küche zum Kauf anzubieten. Vielleicht mal 200 Euro ansetzen; geht er nicht darauf ein, fragen, ob ihr sie drin lassen dürft. Das aber bitte unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Sollte er darauf bestehen, dass die Küche raus kommt, könnt ihr es in den Kleinanzeigen versuchen. Sind die Geräte noch gut, dann diese einzeln verkaufen und die restliche Küche versuchen zu verschenken - oder eben entsorgen.
Müllerin09.07.18 14:04
Du hast nicht weitergelesen
Der neue Eigentümer will die Küche haben, der Mieter sie ihm aber nicht überlassen.
HilfeHilfe09.07.18 14:06
Hallo , Fotos mschen und die Küche in eBay Kleinanzeigen reinstellen . 300€ Selbstabholer . Und gut ist
Anoxio09.07.18 14:15
Müllerin schrieb:
Du hast nicht weitergelesen
Der neue Eigentümer will die Küche haben, der Mieter sie ihm aber nicht überlassen.

Stimmt!
Aber ich fürchte, der Eigentümer weiß ganz genau, wie seine Rechte sind. Und es ist nun mal eine ganz schlechte Basis, wenn deine Mutter da einen horrenden Preis verlangen will, den die Küche definitiv nicht mehr wert ist. Und der Eigentümer wird wissen, dass er die Küche nicht kaufen MUSS: Er kann also ganz entspannt sein - und deiner Mutter eben ggf. "noch eins" auswischen.
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