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ᐅ Was darf ein Grundrissentwurf kosten?


Erstellt am: 12.04.17 14:09

Alex85 12.04.17 18:49
1000€ für 21 Arbeitsstunden sind ein mega Schnapper. Zahlen und fertig.

Und beim nächsten Mal fragst du deinen Dienstleister nach den Kosten, damit es hinterher nicht wieder heißt ...

Lumpi_LE 12.04.17 21:20
Nach Hoai hätte er hier eher 2-3k nehmen können, die er, würdet ihr euch vor Gericht streiten auch in jedem Fall bekommen würde... Daher bezahlen und einen neuen suchen. Entwurf in Genehmigungsplanung kosten dann deutlich mehr.

QlriPower 13.04.17 13:37
Aber ihr setzt jetzt voraus, dass er auch wirklich 21std dran gearbeitet hat. Was ich sehr anzweifle, da er nur meine Skizze ins reine gezeichnet hat.
Ich habe einen anderen Architekten das gezeigt und der hat noch angemerkt, dass der Grundriss so auch nicht genehmigungsfähig ist, da er gravierende Fehler bzgl. einiger Vorschriften enthält.
Und so habe ich auch nicht bekommen was ich haben wollte, ich habe jetzt nur meinen Laien-Entwurf mit ein paar Anpassungen in "schön". Und so wie der ist kann er nichtmal bleiben.

RobsonMKK 13.04.17 13:47
Und der Aufwand den du jetzt noch zusätzlich reinsteckst?
Bezahlen, Haken dran, verbuchen unter Lehrgeld.

11ant 13.04.17 18:46
TriPower schrieb:
dass er auch wirklich 21std dran gearbeitet hat. Was ich sehr anzweifle, da er nur meine Skizze ins reine gezeichnet hat.
Ich habe einen anderen Architekten das gezeigt und der hat noch angemerkt, dass der Grundriss so auch nicht genehmigungsfähig ist, da er gravierende Fehler bzgl. einiger Vorschriften enthält.

Steht der Planverfasser in der Architektenliste / wäre er überhaupt planvorlageberechtigt im genehmigungsverfahren ?

Dank diverser Low Budget CAD für Windows trauen sich durchaus auch manchmal *räusper* "Hundefriseure", "Baupläne" zu zeichnen. Für Hausträumer kein Problem, aber wer wirklich Bauherr wird, der braucht´s eben auch genehmigungsfähig.

Meinte das "Brandschutz recherchieren" eventuell, nachzulesen, wo man im Grundriss "F 90" neben eine Tür schreiben muß ?

QlriPower 13.04.17 19:10
Da der Architekt schonmal ein ähnliches Projekt realisiert hat bin ich bei ihm gelandet.
Beim Brandschutz ging es darum was zwischen Gewerbe und Wohnbereich sein muss, das wusste er nicht.
Das außen vorgelassen hat der zweite Architekt festgestellt, dass die Zugänge zum Wohnbereich so gar nicht zulässig sind wie eingezeichnet. Auch wegen Brandschutz.
Zu den anderen Beiträgen wäre anzumerken, dass ich über 1000€ nicht mal eben so als Lehrgeld abschreiben will. 300 ok...aber nicht diese Summe. Für das was geleistet wurde steht das doch in keinem Verhältnis. Ich schätze da sind bisher höchstens 3std Arbeit angefallen, nicht 21.
brandschutzentwurfgrundrissgenehmigungsfähigarchitektwohnbereich