Vorschriften Bebauungsplan Doppelhaushälfte

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H

Hausbau61

Hallo,

ich habe Interesse an einem Grundstück, auf dem ich gerne mit einem Bekannten ein Doppelhaus bauen möchte. Allerdings sind einige Vorschriften im Bebauungsplan, die mich etwas stutzig machen. Was für ein Hausstil könnte man denn hier bauen?

Die Vorschriften lauten:

- Maximal zulässige I-Geschossigkeit,
- Grundflächenzahl 0,4 beiDoppelhäusern,
- Sockelhöhe maximal 0,3 m und Traufhöhe maximal 4,0 m, gemessen ab OK Fahrbahn,

- Sattel- und Pultdächer mit gleicher Neigung beider Hauptdachflächen
- Dachneigung der Satteldächer 28° bis 48° sowie der Pultdächer 15° bis 48°,
- Rote Dacheindeckung gemäß RAL-Farbangaben,
- Außenwände mindestens 50% in rotem Sichtmauerwerk gemäß RAL-Farbangaben
 
11ant

11ant

ich habe Interesse an einem Grundstück, auf dem ich gerne mit einem Bekannten ein Doppelhaus bauen möchte.
Das ist sehr vernünftig. "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften", deshalb baut man es am besten als Ganzes, d.h. gemeinsam geplant.
Allerdings sind einige Vorschriften im Bebauungsplan, die mich etwas stutzig machen. Was für ein Hausstil könnte man denn hier bauen?
Die Vorschriften lauten:
- Maximal zulässige I-Geschossigkeit,
- Grundflächenzahl 0,4 beiDoppelhäusern,
- Sockelhöhe maximal 0,3 m und Traufhöhe maximal 4,0 m, gemessen ab OK Fahrbahn,
- Sattel- und Pultdächer mit gleicher Neigung beider Hauptdachflächen
- Dachneigung der Satteldächer 28° bis 48° sowie der Pultdächer 15° bis 48°,
Eingeschossigkeit bezieht sich auf die Zahl der Vollgeschosse, über dem EG sind hier also nur Staffelgeschosse oder Dachgeschosse möglich, die ja nach Länderbauordnung maximal 2/3 oder 3/4 des EG groß sein dürfen, die Grundfläche darf bei Doppelhäusern maximal 40% der Grundstücksfläche betragen. Der Fußboden des EG soll die Fahrbahnoberkante nicht um mehr als 0,3 m überragen. Ich sehe hier Häuser mit Schrägdach als Satteldach und wohl nicht mehr als 1 m Kniestock, oder mit Staffelgeschoss mit zahmer geneigtem Pultdach. Im weiteren ist der Stil offenbar westfälisch-rustikal gewünscht:
- Rote Dacheindeckung gemäß RAL-Farbangaben,
- Außenwände mindestens 50% in rotem Sichtmauerwerk gemäß RAL-Farbangaben
Also verklinkert oder teilverklinkert. Die Dacheindeckung darf auch braun oder lila sein, wenn der Farbton eine RAL-Nummer im 3000er Bereich hat, also ungeachtet der Wirklichkeit formell "rot" ist. Typisch Stadträte ohne Ahnung, aber egal: es gibt schlimmere Bauvorschriften, diese hier sind zumindest bequem anwaltslesbar formuliert :)
 
H

Hausbau61

Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin wirklich sehr neu in dem Bereich und setze mich das erste mal mit einem Bebauungsplan auseinander.
Ist es normal, dass es so viele Vorschriften gibt? Mir kommt es etwas seltsam vor. Gerne würden wir eine Doppelhaushälfte als Stadtvilla bauen, aber soweit ich es verstanden habe wäre dies nicht möglich oder doch?
Oder was für ein Stil wäre hier überhaupt möglich, sodass ich nicht so viele Dachschrägen habe.
Welche Farben wären denn da z.B. möglich? Ich würde ungern ein rotes Dach haben. Am liebsten hätte ich Anthrazit oder ähnliches.
 
Y

Ysop***

Anthrazit wirst du vergessen können.

@11ant hat für doch schon die Antwort gegeben. Lies dir das einfach nochmal genau durch.

Dass Bebauungspläne teilweise sehr ausführlich sind, ist nicht so ungewöhnlich. Es geht dort um ein einheitliches Stadtbild.
 
H

hanse987

Ist es normal, dass es so viele Vorschriften gibt? Mir kommt es etwas seltsam vor.
Bebauungspläne sind vom Inhalt meist recht umfangreich. Manchmal etwas strenger mit vielen Vorgaben und manchmal etwas freier mit mehr Freiheiten. So Sachen wie Baugrenzen, Grenzabstände, max. Höhen, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl findest du aber in jedem Bebauungsplan.

Die grundlegenden Sachen kann man selbst heraus lesen, für Spitzfindigkeiten sollte aber ein Profi ran.
 
11ant

11ant

Gerne würden wir eine Doppelhaushälfte als Stadtvilla bauen, [...] Ich würde ungern ein rotes Dach haben. Am liebsten hätte ich Anthrazit oder ähnliches.
Die grundlegenden Sachen kann man selbst heraus lesen, für Spitzfindigkeiten sollte aber ein Profi ran.
Wobei eine "Stadtvilla" oder anthrazit als Rotton hier keine Spitzfindigkeit wären, sondern aussichtslos - selbst wenn man mit Rolf Bossi bis vor´s jüngste Gericht zöge :)
Ist es normal, dass es so viele Vorschriften gibt? Mir kommt es etwas seltsam vor.
Ich sage es gerne nocheinmal: sei froh, daß Du nur diese hast, und daß sie jeder Assessor als klar und eindeutig erkennen wird. Wir sehen hier häufig welche, aus denen die erfahrenste Kräuterhexe auch bei Vollmond nicht schlau würde. Allein an schwimmend aufgehängten Höhenbeschränkungen habe ich schon regelrechte Krimis gelesen, die erstinstanzlich kaum klärbar sind. Manche Bebauungsplanaufsteller haben ihre Schamgrenze erst beim Gesichtsausdruck der Gartenzwerge.
Oder was für ein Stil wäre hier überhaupt möglich, sodass ich nicht so viele Dachschrägen habe.
Wie @Ysop*** bereits bemerkte, habe ich die Stilmöglichkeiten bereits (erschöpfend) beantwortet. Du hast nicht viele Dachschrägen, sondern beim Satteldach zwei und beim Pultdach nur eine. Wenn Du den Anteil der von nichtvollen Stehhöhen betroffenen Flächen meinst: der ist bei einem Nichtvollgeschoss-OG nicht vermeidbar. Aber der Wert einer Wohnfläche bemißt sich ja auch nicht daran, ob man in jede Raumecke einen Besenschrank stellen könnte. Ganz am Anfang von Beitrag #2 habe ich Dir übrigens eine Gugelsuchphrase versteckt, an derselben Fundstelle kannst Du Dich auch zu diesem Aspekt ("Wie der Kniestock die Fensterfrage im Dachgeschoss beeinflusst") und den Weg zu mir belesen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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