Unzufrieden mit Putz- und Malerarbeiten. Wie Vorgehen bei Mängelbeseitigung?

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Zuletzt aktualisiert 26.10.2025
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Robo987

Du bist hier aber in keinem Rechtsfachforum, noch ist hier ein Rechtsanwalt. Beraten dürfte er eh nicht.
Darum geht es auch nicht sondern Erfahrungsaustausch zum Thema.

Und wir können hier noch so lange rumreden ohne zu wissen, ob nach VOB oder BGB (lese gerade, dass gar kein Vertrag vorliegt), ob Q2 für Vlies reicht oder nicht (eigentlich nimmt man da Q3), Deine Sorgfaltspflicht als AG, seine Sorgfaltspflicht als Handwerker und und und, letztendlich kommst Du nicht um das Lehrgeld herum.
Schön das du das endlich auf dem Schirm hast. Spare ich mir das ständige wiederholen. Es geht in erster Linie nicht um Q2 und vlies etc. es geht drum das hier Wände wellig sind das es jeder Blinde mit Krückstock erkennt. Das kann nicht stand der Technik sein weder bei Q1 noch Q4.
Wenn ich darauf in der Bauphase bereits hingewiesen hatte, habe ich meine Pflicht sowieso erfüllt. Das ein Meistermaler sowas dann noch tapeziert und man ihm sagen muss, hey hier sind Wände so wellig, dass jeder Laie das sieht, ist doch lächerlich.

Da fällt mir noch ein: die 9500€, da gab es eine Rechnung. Und die hast Du ohne Murren bezahlt?
Jup.
 
kbt09

kbt09

Und gerade wg. des welligen Putzes ist Fachexpertise gefragt. Habe gerade extra nochmal Beitrag 1 gelesen ... der Putz war ja schon wellig.

Mein Vermieter, der schon viele insbesondere ältere Häuser renoviert etc. hat, hätte wohl immer komplett den alten Putz erstmal entfernt ... die Frage ist also, was war da vereinbart, evtl. aufgrund Kosten als Aufwand dann reduziert. Denn welligen Putz, der recht sandig ist (lt. deiner Beschreibung) kann ich mir nur schwer wirklich richtig glatt vorstellen. Das wären z. B. mal zu klärende Fragen. Und fallen damit in die Bereiche
Und wir können hier noch so lange rumreden ohne zu wissen, ob nach VOB oder BGB (lese gerade, dass gar kein Vertrag vorliegt), ob Q2 für Vlies reicht oder nicht (eigentlich nimmt man da Q3), Deine Sorgfaltspflicht als AG, seine Sorgfaltspflicht als Handwerker und und und, letztendlich kommst Du nicht um das Lehrgeld herum. Meine Expertise liegt in der Rechtsordnung - Recht haben und Recht bekommen sind nicht gleich noch in 0 und 100% Schuld aufteilbar.
 
R

Robo987

1. unterscheide zwischen Verantwortung und Schuld.
2. erstelle ein klares Zielbild und eine Projektplanung mit delegierten Verantwortlichkeiten einen Zeitplan mit Meilensteinen, Kriterien…
3. Bespreche regelmäßig mit allen, die Du einsetzt Fortschritt, Herausforderung, Zwischenergebnisse.
4. kommuniziere sofort, wenn Dir etwas auffällt. Lob, Kritik, Verständnisfragen, Hilfeangebote...
5. interessiere Dich für die Menschen, die für Dich arbeiten und trag dazu bei, dass es ihnen gut geht, ohne Übergriffen zu werden.
Das alles wurde getan. Hat ja auch bei allen anderen Gewerken wunderbar funktioniert. Und nun?

Es gibt keine sichere Methode, jemanden zu guter Leistung zu zwingen, aber Methoden rechtzeitig zu erkennen wann man beginnen muss einzugreifen und ggfs. eine Person im Sinne des Projektes auszutauschen.
Das ist die Ergebnisverantwortung, die man auch ohne Fachkenntnisse erfüllen kann.
Aus der Projektbrille kann man das sicher leicht sagen, die Realität ist da doch eine etwas andere zumal es hier auch um Menschen geht sowie Vertrauen und auch mit dem Hintergrund das wir bereits 2 Projekte mit diesem Meistermaler hatten und dies gut ausgeführt wurden, mit dem Hinweis von dessen, dass ich warten soll bis es fertig ist. Zum xten Mal gesprochen wurde viel und ich war oft auch hier und habe dingen angemerkt, damit habe ich meine Pflicht erfüllt als Kunde.
 
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Robo987

Und gerade wg. des welligen Putzes ist Fachexpertise gefragt. Habe gerade extra nochmal Beitrag 1 gelesen ... der Putz war ja schon wellig.

Mein Vermieter, der schon viele insbesondere ältere Häuser renoviert etc. hat, hätte wohl immer komplett den alten Putz erstmal entfernt ... die Frage ist also, was war da vereinbart, evtl. aufgrund Kosten als Aufwand dann reduziert. Denn welligen Putz, der recht sandig ist (lt. deiner Beschreibung) kann ich mir nur schwer wirklich richtig glatt vorstellen. Das wären z. B. mal zu klärende Fragen. Und fallen damit in die Bereiche
billig billig wollten wir nie und haben das auch nie artikuliert. Ich habe offen den Malermeister/Putzer zu Beginn des Jahre gefragt, ob ich den Putz entfernen soll und wie am besten Vorzugehen ist und diesen betandsputz angesprochen sowie ihm klar gesagt das mich diese wellen stören und ich gerade haben will/ ordentlich/glatt nenn es wie du willst. Er sagte, ich müsse den Putz nicht entfernen und er schaft dies zu egalisieren mit Haftgipsputz sowie spachteln.
An den Wänden wo die Fenster neu kamen hat er das auch alles wunderbar gemacht.

Nur das Treppenhaus sieht so aus und das war meiner meinung nur weil er totalen Stress hat und sich nicht ausreichend Zeitbgenommen hat.
 
Y

ypg

Das beste wird sein:
Nimm Dir einen Anwalt und lass ihn dem Maler einige Briefe schreiben. In einem Jahr gibt es immer noch keine Einigung, dann reicht ihr eine Klage vor Gericht ein. Es wird sehr wahrscheinlich einen Vergleich geben, weil man nicht mehr feststellen kann, wer was gesagt hat oder wie es vorher ausgesehen hat. Der Maler hätte informieren müssen, Du hättest prüfen müssen. Vor allem hätte man wohl die Rechnungen nicht zu 100% zahlen dürfen, denn das wird als zufriedenstellende Abnahme gedeutet.
Zwischenzeitlich lässt Du die Wände von einem anderen machen und zahlst diese Rechnung selbst. Oder ihr lebt damit, dann könnte man sagen, dass es nur ein optischer Makel ist.
 
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Robo987

Das beste wird sein:
Nimm Dir einen Anwalt und lass ihn dem Maler einige Briefe schreiben. In einem Jahr gibt es immer noch keine Einigung, dann reicht ihr eine Klage vor Gericht ein. Es wird sehr wahrscheinlich einen Vergleich geben, weil man nicht mehr feststellen kann, wer was gesagt hat oder wie es vorher ausgesehen hat. Der Maler hätte informieren müssen, Du hättest prüfen müssen. Vor allem hätte man wohl die Rechnungen nicht zu 100% zahlen dürfen, denn das wird als zufriedenstellende Abnahme gedeutet.
Zwischenzeitlich lässt Du die Wände von einem anderen machen und zahlst diese Rechnung selbst. Oder ihr lebt damit, dann könnte man sagen, dass es nur ein optischer Makel ist.
Entschuldige bitte das Nachfragen, liest du meine Antworten richtig oder überfliegst die und schreibst was du so im Kopf hast.

Es war eine Abschlagszahlung, die Schlussrechnung seht noch aus.

Wieso Anwalt? In erster Linie muss ich die Mängel schriftlich dem Handwerker nennen und ihm Gelegenheit geben diese zu beheben. Auch das hatte ich schon mehrfach angesprochen. Wie auch das ich während den Arbeiten seine Arbeit geprüft und bemängelt hatte.
 
Zuletzt aktualisiert 26.10.2025
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