Unstimmigkeiten mit Architekt aufgrund Baukosten und Rechnung

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AnHu18

Guten Tag zusammen,
meine Frau und ich planen den Umbau einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune zum Wohnraum. Die Scheune ist ca. aus den 1920er Jahren. Der Betrieb ist nun schon seit geschätzt 20 Jahren abgemeldet, weshalb das Gebäude lediglich noch als Stellplatz für Wohnmobile usw. vermietet wird. Sie wurde nachdem der Betrieb abgemeldet wurde über die ganze Fläche mit einer bewehrten Bodenplatte versehen, von außen gesandstrahlt und neu verfugt und da es innen nie nass geworden ist, ist laut Statiker, welcher sich den das Gebäude angeschaut hat, der Dachstuhl im sehr guten Zustand.

Mitte 2017 begann ich in Eigenleistung mit den ersten Planungen. Ich nah sowohl Höhen, als auch sämtliche Maße auf, trat mit dem Bauamt in Kontakt, erstellte einen kompletten Entwurf und schrieb daraufhin eine Bauvoranfrage. Gegen November 2017 bekam ich vom Kreis grünes Licht, sodass ich mich dann im Dezember auf die Suche nach einem für die LP4 notwendigen Architekten begab. Da ich von Beruf Bauzeichner bin, gab ich ihm gleich im ersten Kontakt meinen fertigen Entwurf (2D EG, OG inkl. aller Bestandspläne) mit, damit auch er sich ein Bild von dem Vorhaben machen konnte.
Ich wurde von Bekannten und Verwandten auf einen Architekten aufmerksam gemacht, welcher sogar lediglich 1,5 km vom Vorhaben entfernt wohnt und wohl gute Arbeit leisten soll.
Nach den ersten Gesprächen legte er mit den Arbeiten los und gab mir im April dann das erste Versprechen, dass er die Unterlagen in der kommenden Woche fertig haben wird und die Unterlagen zum Bauamt weitergeleitet werden können. Meinen Entwurf hat er, abgesehen von marginalen Kleinigkeiten wie z.B. das Verschieben von Fenstern, in 3D nahezu komplett übernommen und die Zeichnung um Ansichten und Schnitte erweitert.
Bis Dezember 2018 folgten unzählige Ausreden, Entschuldigungen nachdem ich mich beschwert hatte, Versprechen, dass er die Unterlagen nächste Woche zusammengestellt hat, Zeiträume in denen er sich überhaupt nicht mehr gemeldet hat, bis er nun endlich mal die Unterlagen tatsächlich fertig hatte und uns um einen letzten Termin bat. Bis zu diesem Termin hat er mir leider auch nach mehrmaliger Nachfrage die geschätzten Baukosten nicht nennen können/wollen, sodass man mit seinen eigenen Kostenvorstellungen das Konzept doch nochmal anpassen kann (ich glaube ein Teil aus LP3?!).

Beim Termin faltete er dann seinen fertigen Plan aus, beschrieb das Vorhaben nochmals und präsentierte anschließend seine geschätzten Baukosten. Bevor wir aber bei den Baukosten ankamen und er uns alles nochmals erläuterte stellte ich schon fest, dass er sich an einige Absprachen, die primär die Baukosten betreffen, nicht gehalten hat. Er rechnete beispielsweise mit einem Poroton-S9 anstatt Luft, Dämmung und KS-Stein. Er fügte den Umbau eines Speichers hinzu, welcher oberhalb der bereits im Gebäude bestehenden Garage und nach deutlicher Absprache, wenn überhaupt, erst in 25/30 Jahren umgebaut wird sowie die Garage selbst. Er fügte hinzu, dass seine Schätzung darauf basiert, dass alles in Auftrag gegeben wird und nichts in Eigenleistung geschieht. Das ist natürlich auch völlig aus den eigenen Fingern gefriffen. Die Absprache lautete, dass wenn dann nur der Rohbau und notwendige Dacharbeiten vergeben werden.

Seiner Rechnung entnahm ich dann, dass er von den kalkulierten knapp 465.000 (ohne Berücksichtigung der oben genannten Absprachen) ca. 10,84% als Honorarsatz angesetzt hat, was bei allen LPs etwa 51.000 für ihn ergeben würden. Zu den 3% aus der LP4, hat er noch 12% aus der LP3 abgerechnet, was meiner Meinung nach doch wohl absolut nicht hinkommt. Ich bin davon ausgegangen, dass, weil er meinen Entwurf noch Aufnehmen/Abzeichnen musste sowie Kleinigkeiten geändert hat, er etwa 5-7% ansetzt aber 12% sind 80% von den maximal anzusetzenden 15% und diese Arbeit hat er in der LP3 definitiv nicht erbracht. Insgesamt kommt er nun zusätzlich mit den Nebenkosten für Drucken, "Lageplan" usw. auf über 10.000.
Natürlich habe ich seiner Rechnung vor Weihnachten noch widersprochen. Meine Frage ist jetzt aber, habe ich da ein Recht auf eine neue Kostenschätzung sowie Architektenrechnung und rechnen Architekten die Baukosten üblicherweise nach m2, m3 oder so damit die eigene Rechnung möglichst hoch ausfällt?

Vielen Dank und viele Grüße, A.H.
 
M

Mottenhausen

Gibt es von den "ersten Gesprächen", in denen die Beauftragung erfolgte etwas schriftliches wie Mails oder Gesprächsprotokolle? Allein der 8 monatige Verzug könnte ein Fall für Schadenersatz sein, z.b. zwischenzeitlich gestiegene Material- und Handwerkerkosten. Jedenfalls hat er nun irgendwann geliefert und das musst du auch vergüten.
Ging es denn tatsächlich nur um das Rohbauprojekt mit Rohbaukosten xy€ oder wurde die Planung bis bezugsfertig mit besprochen und beauftragt? Ich mein, ob Eigenleistung enthalten ist oder nicht, das Projektvolumen ist wie es ist, nur das Eigenleistung halt Eigenkapital ist, aber am Ende steht ja ein Haus für 465T€ dort und daran bemisst sich das Architektenhonorar.
 
H

HilfeHilfe

Was stellst du dir vor als Summe ? Wer übernimmt die Kommunikation nach Antrag . Ich wäre vorsichtig mich mit dem Architekt zu überwerfen
 
L

LuckyDuke

Ich mein, ob Eigenleistung enthalten ist oder nicht, das Projektvolumen ist wie es ist, nur das Eigenleistung halt Eigenkapital ist, aber am Ende steht ja ein Haus für 465T€ dort und daran bemisst sich das Architektenhonorar.
Die Aussage ist vollkommen richtig. Eigenleistungen spielen hier (leider) keine Rolle.

Habt ihr denn einen schriftlichen Vorvertrag? Oft gehen Architekten in Vorleistung. Gewöhnlich wäre allerdings dann eine Kostenschätzung zur LP2 und nicht erst LP3 oder 4. Ist sehr ungewöhnlich dass er die Kosten erst mit der Eingabeplanung bemisst. Hier erfolgt normalerweise die Verfeinerung der ersten Kostenschätzung nach der sich das Honorar bemisst.

Das Problem ist nun, dass du die Leistung schon in Auftrag gegeben hast, wenn auch mündlich, indem du ihm Pläne übergeben hast mit der Bitte die Eingabeplanung zu erstellen. Das sollte man erst tun wenn man die erste Kostenschätzung hat. Selbst wenn es nichts schriftliches gibt, zählt in dem Fall die mündliche Beauftragung.

Also wirst du die bis hierher erbrachte Leistung zahlen müssen. Dass dein Plan vorher weitestgehend schon fertig war ist unerheblich, wenn hierzu vorher keine explizite Vereinbarung getroffen wurde.

Wir haben unseren Architekten auch einen fertigen Grundriss hingelegt, an dem er wenig zu verbessern wusste. Dennoch zahlt man für die Erstellung der offiziellen Dokumente, Zeichnungen das für die Phase festgelegten Honorar.

Und selbst wenn der Architekt hier unter Honorar abrechnen würde muss man vorsichtig sein, denn dann könnte nachträglich auf das Honorar geklagt werden.

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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