W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ungefähre Kosten für Gebäudeplanung durch einen Architekten


Erstellt am: 09.12.24 09:33

nordanney09.12.24 12:25
Nachtrag: in einem älteren Schreiben aus Bayern von der Baubehörde werden für den Architekt auf Stundenlohnbasis 140€ brutto als angemessen erachtet. Das wären dann 42k.
11ant09.12.24 15:11
Das sieht mir hier nach einer sehr ordentlichen Planung aus. Der Architekt ist wohl ein älteres Semester, er sieht an vielen Stellen gemauerte Wände vor, wo eigentlich Leichtbauwände das heutige Mittel der Wahl wären. Zeige mal Bilder (Zeichnungen oder Fotos) vom aktuellen Bestand, ich kann mir manche Bauteile nicht recht vorstellen, d.h. da wirkt "Ist und bleibt" (= schwarz) nicht ganz stimmig.

Welchen Wert die Planung für Dich hat, hängt ja nicht zuletzt mit der Genehmigungsfähigkeit des Entwurfes zusammen. Wenn diese gegeben ist, sehe ich keinen Anlaß zur geringeren Honorierung als nach Markt / Tabelle. Ich würde den Tabellenwert für einen Neubau zum Maßstab nehmen, das wäre schon ein Freundschaftspreis ggü. dem Bauen im Bestand. Nimm´ den Architekten auch als Bauleiter !

Allerdings läßt mich die erhebliche Zunahme von Gebäudevolumen und -höhen zweifeln, daß dieser Entwurf durchgehen wird. Wo ist der Stellplatznachweis (mir fehlen hier sieben Plätze) ? - und auch wird der Anteil des Neugebauten den Bestandsschutz des Baujahres kippen, d.h. GEG2025 (dieses Jahr wird es ja kaum noch anfangen können) müßte gegeben sein, inklusive Photovoltaik. Was hat der Architekt da geleistet ? - wenn es nur die LP´ 3 und 4 waren, gilt mein vorstehender Vorschlag natürlich nicht im Umfang Leistungsphase 1 bis 4.
MachsSelbst09.12.24 17:25
Wir brauchen mehr Puder, der Klammerbeutel ist leer...

Der Stundensatz eines Architekten muss abdecken:
Miete fürs Büro, Gehälter für die Mitarbeiter, Versicherungen, Arbeitsmaterial, eigenes Gehalt, Sozialversicherungen, Abschreibungen...

Die Kosten eines im Ruhestand befindlichen Architekten für seine Tätigkeit sind:
Gut, die Aquarellstifte Albrecht Dürer von Faber Castell für 99 EUR.

Es ist vollkommen, wirklich vollkommen absurd, einem im Ruhestand befindlichen Architekten 30, 40 oder gar 50tEUR zu geben, weil er sich 300 Stunden hingesetzt und davon wahrscheinlich 250 aus dem Fenster geguckt und Käffchen getrunken hat.
Das wäre, als würde man dem Maler schwarz 75 EUR/Stunde in die Hand drücken dann kann man es auch gleich auf Rechnung bestellen.
Arauki1109.12.24 18:00
Wäre ich mit seiner Arbeit zufrieden würde ich ihn fragen, was er dafür möchte und das ohne Murren auch bezahlen und vlt. sogar noch etwas dazulegen.
Wäre ich mMn berechtigterweise unzufrieden, würde ich das auch keinesfalls voll bzw. sogar überbezahlen gemessen anderer Leistung.
Beide Seiten haben es verpasst bzw. das Problem nur verschoben, ganz ohne "Schmerz" auf einer oder beiden Seiten wird es nicht gehen. Wenn ich zufrieden bin, sollte er keinerlei "Schmerzen" haben, andersherum ich nicht.
Flasche Wein aufmachen unter 4 Augen und klar fragen!
Auch mit den vorgenannten Vorschlägen kannst Du grottenfalsch liegen.
Was wäre denn Deine Idee dazu, die Du sicherlich schon hast?
ypg10.12.24 00:13
Ich nehme an, dass einige hier überlesen haben, dass es ich um einen Architekten im Ruhestand handelt, der gar nichts haben möchte.
Was ist denn, ihn malmschön zum Essen einzuladen und das dann zu kommunizieren, dass man die Wertschätzung gern auch honorieren möchte. Vielleicht ergibt sich da etwas, womit Ihr Euch einig werdet. Wenn Inr mit dem Entwurf weiter arbeitet, dann hat er für Euch ja schon einen Wert, aber nicht zuletzt möchte man auch nicht mit einem zu viel an Aufwandsentschädigung einen Freundschaftsdienst prellen.
Aber so 1000€/5000€ wäre der Entwurf dann auch wert.
Der Architekt muss natürlich keine Rechnung schreiben, sondern trägt den Ertrag einfach in seine Steuererklärung, Dazu helfen auch zwei, drei Sätze eines Erfahrenen, wie man das am besten macht. Nachbarschaftshilfe zb, auch regelmäßige, ist noch lange keine Schwarzarbeit. Wer dann einen kostendeckenden Stundenlohn von 5€ hat, der hat selten etwas zu befürchten, wenn es keine regelmäßige Einnahmequelle ist.
Frechdachs10.12.24 07:07
Ich finde es super, dass du dir Gedanken über eine gebührende Honorierung machst.

Wie wäre es, wenn du dem Ruheständler - der gar keine Vergütung will - anbietest für eine wohltätige Einrichtung seiner Wahl zu spenden? Ob Tafel, Rotes Kreuz, Caritas... Die könnten mit sagen wir biespielhaft 10.000 Euro viel Gutes tun.
Und den Ruheständler könntest du mit einer Restauranteinladung zusätzlich beschenken.

Nur als Gedanke, ist ja bald Weihnachten.
architektenentwurfruhestandrechnung