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ᐅ Traufhöhe 3m: Ist damit ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich?


Erstellt am: 21.07.2017 21:30

AnsorgJ 21.07.2017 21:30
Wir haben 400qm in einer (unserer) Traum-Gegend in Aussicht. Ca. 250qm sind im Rahmen der Baugrenze bebaubar. Hab mal versucht das darzustellen:

Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäudegrundriss, Bäumen und Maßangaben


Der Bebauungsplan sagt dazu:


Dokument zur Planzeichenerklärung mit Bau- und Grundrissvorgaben gemäß Planzeichenverordnung

Grundflächenzahl = 0,4, Satteldach vorgeschrieben

Wenn ich die Traufhöhe nun richtig verstanden habe muss das Dach bei Geschosshöhe 2,5m + Decke so ziemlich direkt aufsitzen um Traufhöhe 3,0 zu erreichen. Von Kniestock kann bei höchstens 30cm "Wandhöhe" oder so wohl nicht die Rede sein?

Ist damit noch ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich? Uns würde eigentlich eines der üblichen Fertighaus-Muster mit Max. 8x10m Grundfläche passen (gleich vorne beim Strassenanschluss, mit viel Garten im westlichen Bereich). Aber wie ist das unter den Bedingungen mit dem Dachgeschoss?

Was meint ihr?

Grüße,
Jens

Lageplan eines Grundstücks mit Grünflächen, Bäumen, Zufahrt und Maßangaben

11ant 21.07.2017 21:59
Das ist eine Erklärung der Zeichen im Plan mit Beispielzahlen. Eine Traufhöhe von 3,0 m würde praktisch ein Dach mit Kniestock "null" bedeuten und ein Grundstück platt wie eine Flunder erfordern (außer sie wäre ab Oberkante Erdgeschossfußboden gemessen und ein Sockel wäre zulässig).



Einen "Kniestock" von 30 cm in solchen allergrößten Ausnahmefällen wie daß der Papst evangelisch wird gibt es aber in Bebauungsplänen mit vollstem Ernst. Natürlich weiß der denkende Mensch - aber der macht leider keine Vorschriften - daß ein Kniestock dazu da ist, einen Drempel vermeiden zu können - und folglich ein Kniestock auf (Dackel)kniehöhe kompletter Blödsinn ist.

Für einen Anderthalbgeschösser mag es dennoch reichen, da wird aber das DG dann tatsächlich ziemlich wörtlich nur "halb". Welche Dachneigungen sind denn erlaubt ?

An Null Abstand zur Straße glaube ich übrigens nicht; bei der Einzeichnung der Baufenster in den Plänen sind die zwischennachbarlichen Abstände lediglich nicht extra eingezeichnet. Da wird dann schlicht die Landesbauordnung gelten.

AnsorgJ 21.07.2017 22:05
Ich fürchte das sind keine Beispiel-Zahlen, genau so steht es auch im Plan selbst:

Grundstücksplan mit Grenzlinien, Diagramm und Maßangaben für Hausbau

11ant 21.07.2017 22:10
Ja, so gilt es dann tatsächlich für dieses Baufeld. Ist aber machbar. Das würde zum Beispiel mit einem 45° geneigten Dach bis zu 11m Haustiefe ermöglichen.

AnsorgJ 21.07.2017 22:27
Ja, bis 45° sind möglich. 11m Haustiefe (Breite?) würde dann die volle Ausnutzung der First-Höhe, 5,50m über Traufhöhe, bedeuten? Ds sind ja fast Zwei Etagen unterm Dach
Wer denkt sich sowas aus, Kopfschüttel

11ant 21.07.2017 22:51
AnsorgJ schrieb:
Ja, bis 45° sind möglich. 11m Haustiefe (Breite?) würde dann die volle Ausnutzung der First-Höhe, 5,50m über Traufhöhe, bedeuten?
Genau das war meine Beispielrechnung: FH 8,50 m minus Traufhöhe 3,00 m = Differenz 5,50 m = bei symmetrischem Satteldach 45° geneigt 11,00 m Haustiefe. Ich hätte auch sagen können 19 m bei 30°. Nehmen wir Deine 12,57 m als Beispiel, dann sind das bei 35° DN etwa 7,40 m Firsthöhe. Oder 8,00 m bei 38° DN etwa 7,13 m Firsthöhe.

Das letzte Beispiel gäbe nach ca. 1,28 m von der Traufe 1,00 m Höhe und nach 2,56 m wären dann 2,00 m Höhe erreicht. Damit wärst Du quasi bei einem 1,44-Geschosser. Mit den 8 x 10 m Grundfläche würdest Du so etwa 92 qm Wohnfläche erzielen. Insofern sehe ich da ein bißchen weniger Bescheidenheit bei der Grundfläche, und wohl etwa 40° Dachneigung.
satteldachtraufhöhekniestockgrundflächehaustiefefirsthöhe