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ᐅ Traufhöhe 3m: Ist damit ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich?


Erstellt am: 21.07.17 21:30

Escroda22.07.17 20:05
11ant schrieb:
Ich weiß nicht, wie weit sich die Landesbauordnungen da unterscheiden.
Wenn Traufe dort wenigstens definiert wäre, könnte man ja nachlesen; in NRW und MV habe ich keine Definition gefunden. In manchen B-Plänen ist die Traufe beschrieben, genau so, wie es geschrieben hat, nämlich Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Also die Höhe, die auch für die Abstandflächenberechnung herangezogen wird. Eine andere Definition wäre die Höhe der Regenrinne, die mir aber in Bezug auf Baurecht noch nicht untergekommen ist.
Nordlys23.07.17 12:13
Satteldachbungalows gehen. Wobei ich keinen Grund sehe, wenn gewollt, beim Bauamt nicht eine schnittigere Walmvariante durch zu kriegen. Nur Bungalow auf 11 mal 9 ist klein. Unser ist 13,5 mal 10 und daher bei Dir eigentlich schon zu groß. Und der hat nur 110 qm Wohnfläche. Für einen Bungalow gehört es sich eigentlich, um 600 qm zu haben. Karsten
ypg23.07.17 14:36
Nordlys schrieb:
Für einen Bungalow gehört es sich eigentlich, um 600 qm zu haben. Karsten

Wer sagt das?
ypg23.07.17 14:43
Also: es steht nirgendwo, dass nur ein Bungalow gebaut werden darf.

Zudem, wenn man sich das Grundstück mal betrachtet, kann man maximal ohne Baulasten Pi Mal Daumen nur 140qm überbauen.
Ein Satteldach hat den Vorteil, dass man oben durch die Giebelseiten durch Fenster gut den zweiten Rettungsweg lösen kann und somit oben noch Ausbaureserve bzw ein bis zwei schöne Zimmer planen kann.
Nordlys24.07.17 12:52
ypg schrieb:
Wer sagt das?

Ich. Ich sage das. Weil ein Bungalow nun mal etwas Raum fordert. Ästhetisch. Eingezwängt zwischen zwei Toscanastadtvillen wirkt er arm. Schön luftig wirkt er einladend. So empfinde ich das.
11ant24.07.17 15:23
Nordlys schrieb:
Ich. Ich sage das. Weil ein Bungalow nun mal etwas Raum fordert. Ästhetisch.
Einerseits das, ja. Weil er als Eingeschösser ja nur in der Horizontalen stattfindet. Und andererseits wegen der rechnerischen Konsequenz daraus: wenn man die ganze Geschossflächenzahl innerhalb der Grundflächenzahl realisieren muß, braucht das schlicht Grundstück (ohne "chen" dahinter).
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bungalowtraufegrundstück