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ᐅ Terrassenüberdachung Doppelhaushälfte / Genehmigung


Erstellt am: 04.04.21 04:09

Escroda05.04.21 23:27
Sandrasix schrieb:

Wir hätten gerne eine Überdachung die 6-7 lang wäre und 3.5 Meter in die Tiefe gehen sollte.
Damit wäre die Verfahrensfreiheit geklärt. Nach wie vor fehlen jedoch wichtige Informationen. Ich übersetze mein Bedauern mal in Fragen:
Escroda schrieb:

Schade, TE hat keine Aussagen zum Planungsrecht gemacht.
Gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan? Wenn ja, möchtest Du ihn mal zeigen, inklusive der textlichen Festsetzungen?
Escroda schrieb:

Schade, TE hat keinen Lageplan gezeigt, auf dem man die vorhandene Bebauung sehen könnte
Möchtest Du uns den Lageplan mit Einzeichnung des Wohnhauses und des Nachbarhauses mal zeigen?
Escroda schrieb:

Schade, TE hat keine Angaben zu Baulasten gemacht.
Gibt es Baulasten oder Grunddienstbarkeiten zugunsten oder zulasten des Grundstücks?
Sandrasix schrieb:

Wir können den mindestabstand von 3 Meter zu unserem Nachbarn nicht einhalten.
In BW beträgt der Mindestabstand 2,5m, für Gebäude mit Wandlängen bis 5m sogar nur 2m. Wäre die Einhaltung der 2m eine Option?
Sandrasix schrieb:

Wir werden also nicht um eine Genehmigung rum kommen.
Genehmigung von wem?
Sandrasix schrieb:

Ich habe jetzt mehrfach gelesen
Wo?
Sandrasix schrieb:

Das ist bei unserem Nachbarn unvorstellbar.
Wollte er nicht letztes Jahr verkaufen? Oder sind die Erwerber noch schlimmer?
Sandrasix schrieb:

Muss er echt zustimmen?
Das kommt darauf an ...
Sandrasix schrieb:

Ich habe nur gelesen das man 3 Meter zu seinem Nachbarn Platz lassen soll.
Wo kann man das lesen?
Sandrasix schrieb:

Unsere Terrassen sind durch einen Gabionenzaun getrennt.
Auf wessen Grundstück steht der?
Sandrasix schrieb:

Ich versuche mal ein Bild anzuhängen.
Versuch ist geglückt, das Bild jedoch wenig aussagekräftig.

Best Case: Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan der offene Bauweise, beschränkt auf Doppelhäuser, oder geschlossene Bauweise festsetzt und die Baugrenze liegt mindestens 3,5m vom Haus entfernt => Du musst niemanden fragen und baust einfach los.
Worst Case: Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan der offene Bauweise ohne Einschränkungen festsetzt, das Wohnhaus steht auf der hinteren Baugrenze und es gibt eine Anbaubaulast beschränkt auf die Giebelwand des Wohnhauses => Die Anbaubaulast muss durch erneute Baulasterklärung des Nachbarn erweitert werden und bei der Gemeinde muss ein Antrag auf isolierte Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung gestellt werden.

Ungemach droht in beiden Fällen noch von Seiten des Brandschutzes und der Regenrinne. Ersteres ist nicht mein Fachgebiet, habe aber am Rande mitbekommen, dass erst mit der neuen Fassung der Landesbauordnung im Jahre 2019 in NRW bei Terrassenüberdachungen an der Grenze keine Brandwände mehr erforderlich sind, was im Umkehrschluss heißt, dass sie bis dahin notwendig waren und in BW vielleicht heute noch sind, und letzteres, weil die Regenrinne eventuell verhindert, dass das Dach bis an die Grenze gezogen werden kann, also mit Grenzabstand errichtet würde und somit wieder die 2m einhalten müsste.
Sandrasix08.04.21 21:34
Hallo
Wollte dir eigentlich schon früher Antworten, leider hatte ich nicht die Zeit dazu. Unser Kindergarten ist momentan geschlossen.
Tut mir Leid.
Escroda schrieb:

Wollte er nicht letztes Jahr verkaufen? Oder sind die Erwerber noch schlimmer?
Ja wollte er. Die potenziellen Kaufinteressenten habe ich auch danach nochmal gesehen. Unser Nachbar hätte kurzfristig den Hauspreis um 20tsd Euro erhöht.
Ob das so stimmt, kann ich nicht bestätigen. Vielleicht ist auch die Finanzierung geplatzt. Sehr schade.
Escroda schrieb:

Gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan? Wenn ja, möchtest Du ihn mal zeigen, inklusive der textlichen Festsetzungen?

Ja den gibt es. Aber dazu komm ich noch. Ich kann ihn dir auch zukommen lassen. Aber dazu gleich mehr.
Escroda schrieb:

Gibt es Baulasten oder Grunddienstbarkeiten zugunsten oder zulasten des Grundstücks?

Nein die gibt es nicht.
Escroda schrieb:

Auf wessen Grundstück steht der?

Er steht auf seinem Grundstück. Naja nicht ganz. 4 cm hat er überbaut, zu uns auf die Seite. Sein Haus steht auch 4 cm auf unserem Grundstück.

Mein Mann hat beim zuständigen Bauamt angerufen. Es ist so, das unsere Doppelhaushälfte auf der hinteren Baugrenze steht. Somit also Worst Case.
Wie es jetzt weiter geht, wird sich zeigen. Wir sollen den Lageplan des Hauses, und die geplante Terrassenüberdachung mit den entsprechenden maßen, dem Bauamt zukommen lassen.
Es hätte eine Begehung von unserem Baugebiet, letztes Jahr im Herbst stattgefunden. Wie weis ich auch nicht.
Gefühlt hat jeder zweite hier eine Terrassenüberdachung. Das weis auch das zuständige Bauamt. Da würde sich auch was tun.

Ich würde dir gerne mehr Informationen zu deinen Fragen geben. Aber ehrlich gesagt, bin ich da auch überfordert.
Wirst du aber auch selbst gemerkt haben.

Wir haben aber auch einen Plan B. Falls sich da nix ergeben sollte, werden wir auf eine Markise umswitchen. Da soll es auch ganz tolle geben.
Durch die ganzen Corona Beschränkungen haben wir auch nicht mehr so die Zeit uns mit allem so Intensiv zu befassen. Die Kinder wollen auch Unterhalten werden 🙂

lg
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