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Erstellt am: 03.08.23 09:10

11ant08.08.23 18:18
ypg schrieb:

Garagen sehe ich in der Häuserzeile gar nicht. Aber bei 0.5/0.9 kann man sich auch noch eine Garage dran- oder reinbauen.
Wo hat denn hier etwas von 0.5/0.9 gestanden ?
BauFrager schrieb:

Wir haben mittlerweile ein Angebot abgegeben.
Auf die Katze im Sack, d.h. auf nichts als das Maklergeschwätz und den Bebauungsplanthumbnailscreenshot ?
Wenn ja, dann schicke mir bitte einen (gedeckten) Blankoscheck.
BauFrager schrieb:

Der Streifen hinter dem 11.5x12m ist für unsere Planung nicht super relevant, wir würden eher auf dem Hauptfenster bauen.
Daß Du an ein (zu Deiner Seite fensterloses ???) Mehrfamilienhaus anbauen darfst, hast Du ganz sicher geklärt ???
ypg08.08.23 18:18
BauFrager schrieb:

Die Aussage vom Makler deckt sich mindestens wie es bei den Nachbarn aussieht, aber er klärt das noch mit dem Bauamt ab.
??? Es gibt doch einen Bebauungsplan. Den solltest Du lesen können.
BauFrager schrieb:

Der Makler meint, er vermutet dass der Streifen für das eine Vollgeschoss für Terrassen gedacht ist.
Der Makler ist ein Vermittler und muss nicht alles wissen.
ypg schrieb:

Garagen sehe ich in der Häuserzeile gar nicht. Aber bei 0.5/0.9 kann man sich auch noch eine Garage dran- oder reinbauen.
Ich korrigiere mich. Es gibt Baulinien, die einzuhalten sind. Blau ist eine Baugrenze, ua für die Terrasse
11ant schrieb:

Wo hat denn hier etwas von 0.5/0.9 gestanden ?
Das steht im Bebauungsplan
Stadtteil-Lageplan: Straßenmuster, blau umrahmte Gebäude, rote Grundstücksgrenzen, grüne Bäume.

Luftbild eines Wohnviertels: rote Ziegelhäuser, Gärten, Straßen und Solarzellen.

Legende mit Symbolen: Linien, Flächen, Pflanzgebote; Schule, Kirche, Post, Polizei

Legende einer Karte für Grünflächen, Parkanlagen, Spielplätze, Verkehrsflächen und Bauhöhen
11ant08.08.23 18:32
ypg schrieb:

Es gibt Baulinien, die einzuhalten sind.
Die "Ga"-Sonderbaufenster stehen im Widerspruch dazu.
ypg schrieb:

Das steht im Bebauungsplan
Aber der Weg zum Plan ist hier nicht erkennbar ...
Dennoch haben Deine (warum Deine und nicht die des TE ?) Bilder etwas Erhellung gebracht (und mich ehrlich gesagt in der Annahme bestärkt, hier sei nett gesagt "nichts wie es scheint, und die Offerte vorsichtshalber der Rundablage zu überantworten").
ypg08.08.23 19:11
11ant schrieb:

Daß Du an ein (zu Deiner Seite fensterloses ???) Mehrfamilienhaus anbauen darfst, hast Du ganz sicher geklärt ???

das Mehrfamilienhaus steht nördlich des Grundstückes ggü der Straße und besitzt nicht die gleichen Baulinien und -grenzen. Sie liegen zwar auf gleicher vertikaler Höhe, aber die Baulinie des Mehrfamilienhaus liegt im Osten, die Baugrenze für Terrassen im Westen. Das RH, an welchem man anbauen wird, ist dort fensterlos, ja. ... das Grundstück ist im ganzen Wohngebiet eine Baulücke und derzeit wohl eine Hundewiese 😉
11ant schrieb:

Die "Ga"-Sonderbaufenster stehen im Widerspruch dazu.
Nein, im Text steht, dass Garagen integriert werden müssten... deshalb auch die hohe Grundflächenzahl, da es ansonsten keine Ausnahmen auf den Grundstücken gibt. Das ist im Gestaltungsrahmen nicht vorgesehen.

Auf dem Maps-Bild #15 ist das Grundstück oben links.
Die südlichere Häuserzeile ist asymmetrisch Richtung blauen östlichen Bereich, dort (in diesem Bereich) gilt die Eingeschossigkeit, während ja vom Grundsatz her und westlich gesehen die Zweigeschossigkeit erlaubt ist. Das kann man unten am Giebel und den verschiedenen Satteldachlängen erkennen.
BauFrager10.08.23 13:19
ypg schrieb:

das Mehrfamilienhaus steht nördlich des Grundstückes ggü der Straße und besitzt nicht die gleichen Baulinien und -grenzen. Sie liegen zwar auf gleicher vertikaler Höhe, aber die Baulinie des Mehrfamilienhaus liegt im Osten, die Baugrenze für Terrassen im Westen. Das RH, an welchem man anbauen wird, ist dort fensterlos, ja. ... das Grundstück ist im ganzen Wohngebiet eine Baulücke und derzeit wohl eine Hundewiese.

Nein, im Text steht, dass Garagen integriert werden müssten... deshalb auch die hohe Grundflächenzahl, da es ansonsten keine Ausnahmen auf den Grundstücken gibt. Das ist im Gestaltungsrahmen nicht vorgesehen.

Auf dem Maps-Bild #15 ist das Grundstück oben links.
Die südlichere Häuserzeile ist asymmetrisch Richtung blauen östlichen Bereich, dort (in diesem Bereich) gilt die Eingeschossigkeit, während ja vom Grundsatz her und westlich gesehen die Zweigeschossigkeit erlaubt ist. Das kann man unten am Giebel und den verschiedenen Satteldachlängen erkennen.

Vielen Dank für die Einschätzung (und die Detektivarbeit). Einzige Korrektur: Auch das RH an dem angebaut werden würde, ist ein Mehrfamilien(reihen)haus. Die Parteien im angrenzenden Dachgeschoss, OG und EG sind jeweils separate Wohnungen.
ypg10.08.23 18:29
BauFrager schrieb:

Die Parteien im angrenzenden Dachgeschoss, OG und EG sind jeweils separate Wohnungen.
Aber das wollt Ihr doch nicht so machen? Auch wenn 2 Wohneinheiten erlaubt sind und das Budget es hergibt, könntet ihr auf der Fläche einiges für eine Familie bauen.
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