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ᐅ Einfriedung an öffentlichen Straßenraum


Erstellt am: 09.04.19 11:25

Elina09.04.19 19:43
Die jeweilige Landesbauordnung hat dazu auch noch etwas zu sagen. Und drittens der Bebauungsplan. Die Einfriedung muß allen drei (wobei Nachbarecht hier nicht einschlägig ist) Reglementarien genügen.

Bei uns in der Landesbauordnung steht zum Beispiel dass die Einfriedung AUF der Grenze zu stehen hat. Dahinter ist es keine Einfriedung mehr, es sein denn zb ein Sichtschutzelement wäre am Grenzzaun befestigt. Dann wäre er Teil der Einfriedung und es würden dieselben Grundsätze gelten (zb zum Thema Höhe und Art).
DASI9009.04.19 20:22
Escroda schrieb:
Nein. §21 Nachbarrechtsgesetz
Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz
(1) Die §§ 11 bis 18 gelten nicht für das nachbarliche Verhältnis zwischen öffentlichen Straßen und Gewässern und den an sie grenzenden Grundstücken, ...


Ja.

Nein, darf sie nicht.

Bei 50cm Abstand handelt es sich IMHO immer noch um eine Einfriedung. Erst wenn es sich klar erkennbar nicht mehr um eine Einfriedung, sondern um einen Sichtschutz handelt, darfst Du vom Bebauungsplan abweichen. Das kann nicht allgemein definiert werden sondern muss am Einzalfall entschieden werden.

Danke für die Erläuterung.

Also dann bist du der Meinung das wenn ich auf die Grenze einen 1,5 m hohen Zaun baue und 50 cm hinter dem Zaun eine 2 m hohe Hecke pflanze das unzulässig ist? Bzw. sagst du das der Fall dann einigermaßen eine Grauzone ist der sowohl in die eine als auch andere Richtung entschieden werden könnte?

Ist es deiner Meinung nach als Sichtschutz zu sehen wenn ich die 2 m hohe Hecke 50 cm hinter dem Zaun habe, aber nur das auch nur auf 10 m der 40 m Grundstücksgrenze?
rick201809.04.19 21:14
Wenn es an öffentlichen Raum angrenzt kannst du in BW beantragen dass du die halbe Wegbreite auf die 1,5 Meter hinzu bekommst.
Lebende und tote Einfriedung wird unterschiedlich behandelt.
Aber du kannst (wenn nicht durch Bebauungsplan eingeschränkt) einen 1,5 Meter Zaun auf die Grenze setzen und 50 cm weiter eine Hecke mit 1,80. je weiter du ins Grundstück gehst um so höher darfst du werden.
Meist werden Hecken aus Kostengründen klein gekauft. Wenn die Hecke dann halt mal höher is nach ein paar Jahren kräht kein Hahn danach...
DASI9009.04.19 21:30
rick2018 schrieb:
Wenn es an öffentlichen Raum angrenzt kannst du in BW beantragen dass du die halbe Wegbreite auf die 1,5 Meter hinzu bekommst.
Lebende und tote Einfriedung wird unterschiedlich behandelt.
Aber du kannst (wenn nicht durch Bebauungsplan eingeschränkt) einen 1,5 Meter Zaun auf die Grenze setzen und 50 cm weiter eine Hecke mit 1,80. je weiter du ins Grundstück gehst um so höher darfst du werden.
Meist werden Hecken aus Kostengründen klein gekauft. Wenn die Hecke dann halt mal höher is nach ein paar Jahren kräht kein Hahn danach...

Was meinst du mit Wegbreite und gilt das auch wenn die 1,5 m in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan angegeben sind?
rick201809.04.19 21:47
Dann gilt eher der Bebauungsplan. Baust du mit Architekt?
Dann lass ihn doch mal fragen. Bin kein Baurechtler...
Wir haben aber so einen Fall. Allerdings kein Bebauungsplan.
Aber die Hecke darf höher sein wenn du weiter von der Grenze wegbleibst. Willst du unbedingt einen Zaun oder nur Hecke?
Wenn du die Hecke in 1,80 kaufst wird es teuer. In ein paar Jahren ist sie über 2 Meter. Dann hast du deinen Sichtschutz.
ypg09.04.19 22:59
DASI90 schrieb:
Also dann bist du der Meinung das
DASI90 schrieb:
Ist es deiner Meinung nach

Schau mal in die Berufsbezeichnung des und wähle Deine Worte mit Bedacht. Anschließend kannst Du Dir die Meinung bilden, ob Escroda glaubhaft ist oder nicht
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