ᐅ Einfriedung zum Nachbarn gemäß Bebauungsplan
Erstellt am: 13.01.2019 13:18
ypg 14.01.2019 23:51
slpot schrieb:
Wo soll die Hecke sonst hin als auf bzw. an die Grundstücksgrenze?Mit 50 cm Abstand zb. Oder auch einem Meter... kommt drauf an, wie dick die Hecke wird. Es muss garantiert sein, dass zum Nachbarn, also über die Grundstücksgrenze hinaus, nichts zum Nachbarn wächst.
Für eine Kirschlorbeerhecke plant man einen Meter Tiefe, für eine Schnitthecke wie zb Hainbuche darf es etwas schmaler sein. Laut Nachbarschaftsrechts zb mindestens mit 50 cm Abstand zur Grundstücjsgrenze pflanzen. Dann darf sie 1,80 hoch werden.
Escroda 15.01.2019 17:38
slpot schrieb:
fordert die Stadt ja das auf beiden Seiten eine Hecke ist, was so aber gar nicht im Bebauungsplan steht.Doch. Das wäre der integrierte Zaun.slpot schrieb:
Wo soll die Hecke sonst hin als auf bzw. an die Grundstücksgrenze?Genau da soll sie hin. So haben sich die Stadtplaner das vorgestellt. Eine gemeinsame Hecke auf die Grundstücksgrenze. Die Pflanzung wird zu gleichen Teilen bezahlt. Jeder pflegt seine Seite. Ich finde die Formulierung im Bebauungsplan auch eindeutig: Einfriedungen sind nur als Laubhecken ... zulässig. Dass da zusätzlich noch Zäune erlaubt werden, ist ein Entgegenkommen der Stadtplaner, vermutlich deshalb, damit der junge Hund der jungen Familie nicht durch die junge und damit noch durchlässige Hecke auf eigene Faust die Nachbarschaft erkundet. Die Planer konnten sich wohl nicht vorstellen, dass Nachbarn auf die Idee kommen könnten, zwei blickdichte Zäune zu errichten.Da dein Nachbar bereits Tatsachen geschaffen hat, müsst ihr euch wohl jetzt den Anweisungen der Stadt beugen. Und wenn die auf jeder Seite des bestehenden Zauns eine Hecke will, führt daran IMHO kein Weg vorbei.
Gartenfreund schrieb:
Schaue auch mal in das für dich zuständige Nachbarschaftsrecht nach.Nicht nötig. Der Bebauungsplan ist verbindlich. wrobel 15.01.2019 18:13
Moin
Ich lese da ein ".....sind zulässig" und nicht " ist so oder so auszuführen".
Daraus würde ich nicht einmal eine Pflicht für eine Einfriedung ableiten.
Olli
Ich lese da ein ".....sind zulässig" und nicht " ist so oder so auszuführen".
Daraus würde ich nicht einmal eine Pflicht für eine Einfriedung ableiten.
Olli
Escroda 15.01.2019 18:35
wrobel schrieb:
Daraus würde ich nicht einmal eine Pflicht für eine Einfriedung ableiten.Nee, Pflicht gibt es nicht, wenn die Nachbarn sich einig sind. Aber hier wollen beide Nachbarn ja eine Einfriedung. Leider ist die nicht Bebauungsplan-konform. slpot 15.01.2019 18:57
Escroda schrieb:
Aber hier wollen beide Nachbarn ja eine Einfriedung. Leider ist die nicht Bebauungsplan-konform.Naja, nicht ganz. Wir hätten am liebsten drauf verzichtet, da wir die Hecke nicht wollen. Wenn wir die Hecke jetzt auf die Grenze setzen, darf dann eine Seite auf der Innenseite einen Zaun setzen, so wie an den anderen Seiten auch? Integriert wäre ja klar, Innenliegend wären aber dann ja beide Seiten dann.
Escroda 15.01.2019 20:49
slpot schrieb:
Wenn wir die Hecke jetzt auf die Grenze setzen, darf dann eine Seite auf der Innenseite einen Zaun setzen Ja. So wie ich den Bebauungsplan verstehe, darf auch die anderen Seite einen Zaun setzen. Sinnvoll ist das aber nicht und Geldverschwendung obendrein.Ähnliche Themen