ᐅ Wie hoch darf der Zaun werden?
Erstellt am: 07.06.2017 11:48
Bieber0815 07.06.2017 21:42
Nach meinem Textverständnis lässt sich dem ersten Beitrag nur entnehmen, dass eine Einfriedung erlaubt und verfahrensfrei ist. Zur zulässigen Höhe (einer Einfriedung) finde ich dort nichts, es sei denn Land- oder Forstwirtschaft ist betroffen.
Ich empfehle einen längeren Ausschnitt aus dem Bebauungsplan zu zitieren (wortwörtlich) und ggf. einen Blick ins Nachbarschaftsgesetz (falls es sowas in Bayern gibt).
Ich empfehle einen längeren Ausschnitt aus dem Bebauungsplan zu zitieren (wortwörtlich) und ggf. einen Blick ins Nachbarschaftsgesetz (falls es sowas in Bayern gibt).
11ant 07.06.2017 21:52
Bieber0815 schrieb:
Nach meinem Textverständnis lässt sich dem ersten Beitrag nur entnehmen, dass eine Einfriedung erlaubt und verfahrensfrei ist. Zur zulässigen Höhe (einer Einfriedung) finde ich dort nichts, es sei denn Land- oder Forstwirtschaft ist betroffen.So ist es: das Höhenmaß in c) bezieht sich auf Stützmauern, nicht auf den Zaun gemäß a).
RobsonMKK 07.06.2017 21:54
Zaunhöhe wird doch durch Landesbauordnung und nicht Nachbarschaftsgesetz vorgegeben
ypg 07.06.2017 22:06
Ich würde auch in die Landesbauordnung schauen, danach mal in die Nachbarschaft
Gruß, Yvonne
Gruß, Yvonne
tomtom79 08.06.2017 00:29
11ant schrieb:
So ist es: das Höhenmaß in c) bezieht sich auf Stützmauern, nicht auf den Zaun gemäß a).Also deiner Aussage nach darf eine Mauer 2m hoch sein aber ein Zaun dann nicht? Irgendwo wird bestimmt stehen das Zäune Mauern gleich gesetzt sind. So zb in unserem BB was ja auch unsinnig wäre es nicht gleich zu setzen.
Bieber0815 08.06.2017 07:26
Ihr habt Recht, maßgeblich ist die Landesbauordnung, hier die Bayerische Bauordnung (BayBo), siehe Artikel 9 und Art. 63(6).
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