Terrassendach / Carport Luftüberstand zum Nachbarn 2 cm

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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H

Hilaria

Stand der Dinge.
Es ging also nicht so glimpflich ab, wie hier angenommen wurde.
Die L Steine stehen nicht auf unserem Grund.
Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
@Dirk Gräfe, der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.

aktueller Stand:
Nachbar pocht - mit Anwalt - auf Rückbau. Carportfirma hat aus reinen "Kulanzgründen" den Rückbau angeboten, allerdings übernimmt sie nur 50% der Kosten, den Rest müssen wir tragen. Wir werden das so schlucken, denn irgendwie bringt uns dieses Haus kein Glück. Wir haben schon das nächste Problem an der Backe ->siehe neuer Strang.

Langsam frag ich mich wirklich, haben wir einfach Pech? Im Gegensatz zu unseren Bekannten, habe ich mich wirklich sehr gekümmert, informiert und auch kontrolliert (sonst wären noch viele andere Dinge verkehrt in und um unser Haus). Die anderen waren z.T. nie auf ihren Baustellen und es ist alles Friede, Freude, Eierkuchen.

Grüße
Hilaria
 
D

DG

Stand der Dinge.
Es ging also nicht so glimpflich ab, wie hier angenommen wurde.
Die L Steine stehen nicht auf unserem Grund.
Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
@Dirk Gräfe, der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.
Der Carportbauer ist weder vom Vermessungsamt noch Feldgeschworener, insofern die Frage: wer hat die Grenze in die Örtlichkeit übertragen und die Grenzsteine kontrolliert? Das kann der Carportbauer nicht. Und selbst wenn er es kann, darf er es nicht. Offen ist also immer noch die Frage, ob überhaupt ein Überbau besteht. Wenn gar kein Überbau besteht, bist Du den ganzen Ärger aber mit einem Schlag los, deswegen reite ich da jetzt mal ein bisschen darauf rum. MfG Dirk Grafe
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
Das ist - ausgehend von "normalen" Randbedingungen so nicht richtig. Jedoch dies ...

... der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.
verkompliziert die Angelegenheit nicht unwesentlich, weil Ihr den Carport genau so abgenommen habt, wie geliefert. Die Frage, welche es zu klären gilt: hat der Lieferant Dich über die Konsequenzen bzgl. des längeren Daches und damit der Grenzverletzung informiert? Wenn nicht, kannst Du das auch beweisen?

Und weiters - wer hat das Schnürgerüst für den Carports gezogen? In Deutschland läuft kaum etwas ohne Vermesser - oder ist der Carport bereits Teil des Bauantrages gewesen und im Vorabzug Lageplan sind die Messpunkte benannt? Wenn ich mich richtig erinnere, braucht es in Bayern "nur dann" einen Bauantrag für eine Garage oder Carport, wenn diese zeitnah zum BV selbst entstehen.

aktueller Stand:
Nachbar pocht - mit Anwalt - auf Rückbau. Carportfirma hat aus reinen "Kulanzgründen" den Rückbau angeboten, allerdings übernimmt sie nur 50% der Kosten, den Rest müssen wir tragen. Wir werden das so schlucken, denn irgendwie bringt uns dieses Haus kein Glück.
Ich bin kein Freund von Klagen, wie Du sicher weißt. Andererseits - selbst wenn ein Richter einen schlechten Tag erwischt - so viel Aufwand für 2 cm erscheinen sicher auch einem schlecht gelaunten Richter als unverhältnismäßig. Ich bin relativ sicher, daß dies auch dem gegnerischen Anwalt bewußt ist und er seinen Mandanten diesbezüglich aufgeklärt hat. Sie werden es höchstwahrscheinlich darauf ankommen lassen wollen.

Bevor Du die Kröte schluckst - nimm ca. € 200,00 in die Hand und sprich mit einem RA Deines Vertrauens (Schwerpunkt Baurecht) über Deinen Fall. Ich bin mir wirklich nicht sicher, daß das Recht auf Seiten des Lieferanten des Carports steht. Btw. kannst Du diese Beratung auch mit Deinem Problem in Sachen plankonformer Ausführung verbinden.

Langsam frag ich mich wirklich, haben wir einfach Pech? Im Gegensatz zu unseren Bekannten, habe ich mich wirklich sehr gekümmert, informiert und auch kontrolliert (sonst wären noch viele andere Dinge verkehrt in und um unser Haus). Die anderen waren z.T. nie auf ihren Baustellen und es ist alles Friede, Freude, Eierkuchen.
So, wie es "Montagsautos" gibt, gibt es auch Baustellen, wo von Beginn bis Ende der Wurm drin steckt. Woran es liegt ... wer weiß das schon; wahrscheinlich ist es ein Mix aus Vielem.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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