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Der Witz hat beim Finanzamt schon einen Bart.Anbieter des Grundstück und der Hausbauer sind unterschiedliche Firmen.
Der Witz hat beim Finanzamt schon einen Bart.Anbieter des Grundstück und der Hausbauer sind unterschiedliche Firmen.
Vorsicht, kein Wissen, nur persönliche Meinung: Ein so eng gestrickter Zahlungsplan mit so vielen so kleinen Zwischenzahlungen suggeriert, dass der GU nicht unbedingt viel Geld auf der hohen Kante rumliegen hat. Das sind oft die günstigsten Anbieter, arbeiten teilweise ausschließlich mit Subunternehmern und machen kaum ein Gewerk selbst.Warum?
Dazu gibt es doch eine passende Versicherung oder?Nachtrag: Euer Zahlungsplan hat 20 Raten. Zum Vergleich, unserer hat 7.
Die Speisekammer haben wir nachträglich einfügen lassen, der Anschluss für die Waschmaschine ist im HAR mit vorgesehen.Lärm ist ein ziemliches persönliches Empfinden.
Naja beides Vor- und Nachteile. Holz muss man streichen, dafür ist es ein Baustoff aus der Natur. Kunststoff hält dafür vermutlich ewig. Die Meisten, die ich kenne nehmen Kunststoff.
Google:Fallrohrklappe
Der steht nicht in der Bauleistung. Wie ist die Ausstattung dort? Oder läuft der unter Speisekammer?
Für Bauherren selbst weiß ich nicht ob es die gibt. Wenn, dann bedenke auch, dass solche Geschichten selten sauber ablaufen. Seitens des Bauträgers gibt es wohl Bürgschaften für sowas, ja. Aber ob dein GU so eine hat?Dazu gibt es doch eine passende Versicherung oder?
Du meinst, der Bauträger verfolgt mit der "Trennung" von Grundstücksverkauf und Bauvertrag möglicherweise auch den Hintergedanken, sich durch seine Verkappung als Generalunternehmer der Makler- und Bauträgerverordnung zu entziehen ? - das könnte man unter Pastorentöchtern ja schon für ein ganz kleines Bißchen kriminell halten, wenn die Ähnlichkeit mit der Wirklichkeit nicht reiner Zufall wäre. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie nicht nur Ihren Arzt oder Apotheker, sondern lesen auch diesen Thread: https://www.hausbau-forum.de/threads/bauunternehmen-stellt-arbeiten-trotz-ueberzahlung-ein.31945/Seitens des Bauträgers gibt es wohl Bürgschaften für sowas, ja. Aber ob dein GU so eine hat?