ᐅ Termin Baufirma, was müssen wir erfragen.
Erstellt am: 16.08.2020 19:03
11ant 16.08.2020 20:53
MP12345 schrieb:
Anbieter des Grundstück und der Hausbauer sind unterschiedliche Firmen.Der Witz hat beim Finanzamt schon einen Bart. kati1337 16.08.2020 21:09
MP12345 schrieb:
Warum?Vorsicht, kein Wissen, nur persönliche Meinung: Ein so eng gestrickter Zahlungsplan mit so vielen so kleinen Zwischenzahlungen suggeriert, dass der GU nicht unbedingt viel Geld auf der hohen Kante rumliegen hat. Das sind oft die günstigsten Anbieter, arbeiten teilweise ausschließlich mit Subunternehmern und machen kaum ein Gewerk selbst.Einige von denen stehen ständig mit einem Bein in der Insolvenz. Stell dir vor dir passiert es, dass dein GU mitten in deinem Bauvorhaben Insolvenz anmeldet, im worst case hast du auch noch Mängel bekommen oder Überzahlt. Dann stehst du am Ende da mit einem halbfertigen Haus, einem Sack voller Probleme, und musst versuchen eine andere Firma zu finden, die dir den Karren aus dem Dreck zieht. Wenn man so eine dann findet, dann wird das auch oft nicht günstig.
kati1337 16.08.2020 21:12
Nachtrag: Euer Zahlungsplan hat 20 Raten. Zum Vergleich, unserer hat 7.
MP12345 16.08.2020 21:16
kati1337 schrieb:
Nachtrag: Euer Zahlungsplan hat 20 Raten. Zum Vergleich, unserer hat 7.Dazu gibt es doch eine passende Versicherung oder?
danixf schrieb:
Lärm ist ein ziemliches persönliches Empfinden.
Naja beides Vor- und Nachteile. Holz muss man streichen, dafür ist es ein Baustoff aus der Natur. Kunststoff hält dafür vermutlich ewig. Die Meisten, die ich kenne nehmen Kunststoff.
Google:Fallrohrklappe
Der steht nicht in der Bauleistung. Wie ist die Ausstattung dort? Oder läuft der unter Speisekammer?Die Speisekammer haben wir nachträglich einfügen lassen, der Anschluss für die Waschmaschine ist im HAR mit vorgesehen.
kati1337 16.08.2020 21:26
MP12345 schrieb:
Dazu gibt es doch eine passende Versicherung oder?Für Bauherren selbst weiß ich nicht ob es die gibt. Wenn, dann bedenke auch, dass solche Geschichten selten sauber ablaufen. Seitens des Bauträgers gibt es wohl Bürgschaften für sowas, ja. Aber ob dein GU so eine hat?
11ant 17.08.2020 00:38
kati1337 schrieb:
Seitens des Bauträgers gibt es wohl Bürgschaften für sowas, ja. Aber ob dein GU so eine hat?Du meinst, der Bauträger verfolgt mit der "Trennung" von Grundstücksverkauf und Bauvertrag möglicherweise auch den Hintergedanken, sich durch seine Verkappung als Generalunternehmer der Makler- und Bauträgerverordnung zu entziehen ? - das könnte man unter Pastorentöchtern ja schon für ein ganz kleines Bißchen kriminell halten, wenn die Ähnlichkeit mit der Wirklichkeit nicht reiner Zufall wäre. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie nicht nur Ihren Arzt oder Apotheker, sondern lesen auch diesen Thread: Ähnliche Themen