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ᐅ Termin Baufirma, was müssen wir erfragen.


Erstellt am: 16.08.20 19:03

MP12345 17.08.20 15:32
11ant schrieb:

Ich bin kein Steuerberater, aber ich denke: wenn Grundstück und Haus als Einheit angesehen werden, fallen alle betreffenden Steuern auf die Gesamtheit an (?). Wenn Du Glück hast, irre ich mich in Bezug auf die MwSt - aber im Kern bleibt es bei der Warnung: was das Finanzamt als Einheit ansieht, wird nicht dadurch geheilt, daß man bei der Grundstücksgesellschaft seine Verlobte ins Handelsregister schreibt und bei der Baufirma seinen Schwager. Wenn ein identischer "beneficial Owner" dahintersteht und Einfluß auf die Geschäftsführung hat und/oder aus einer Mehrzahl gleichgelagerter Fälle abgeleitet werden kann, daß die gespaltene Persönlichkeit tatsächlich eine einzige ist, dann schnappt die Steuerfalle zu.

Das hier steht in dem Link:

Umsatzsteuer: Der Verkauf des Grundstücks ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9a UStG). Die Leistungen des Architekten und der bauausführenden Handwerker sind aber nach den allgemeinen Regeln umsatzsteuerpflichtig.

nordanney 17.08.20 16:25
11ant schrieb:

Wenn Du Glück hast, irre ich mich in Bezug auf die MwSt
Tust Du. Ein Grundstücks-/Hauskauf (ich zähle mal den GU-Vertrag und Bauträgervertrag dazu) ist immer ein USt.-Schädling, also ohne ausgewiesene USt. für den Käufer.

11ant 17.08.20 16:41
nordanney schrieb:

Tust Du. Ein Grundstücks-/Hauskauf (ich zähle mal den GU-Vertrag und Bauträgervertrag dazu) ist immer ein USt.-Schädling, also ohne ausgewiesene USt. für den Käufer.
Du meinst im Sinne von "für einen abzugsberechtigten Käufer doof, weil drin aber nicht rauszurechnen" ? - das wäre ja für den klassischen Privatbauherrn egal.

nordanney 17.08.20 19:06
11ant schrieb:

Du meinst im Sinne von "für einen abzugsberechtigten Käufer doof, weil drin aber nicht rauszurechnen" ? - das wäre ja für den klassischen Privatbauherrn egal.
Genau. Für den Endverbraucher egal. Für den Bauträger allerdings auch, da er seine um die USt. erhöhten Einkaufspreise ja an den Enderwerber durchreicht (dieser aber die USt. „nicht sieht“)

Octrineddy 18.08.20 08:07
MP12345 schrieb:

Ich hatte selber bei beiden Firmen in das Impressum geschaut, dazu hat auch mein Steuerberater sich die Verträge angeschaut.

Ich dachte, im schlimmsten Falle, fällt Grunderwerbsteuer auf beides an aber keine Mehrwertsteuer auf das Grundstück?
So ist es Recht, keine Umsatz/Mehrwertsteuer, sondern Grunderwerbsteuer auf Alles.