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ᐅ Termin Baufirma, was müssen wir erfragen.


Erstellt am: 16.08.2020 19:03

MP12345 17.08.2020 14:53
11ant schrieb:

Dann fehlt Dir immer noch die Bürgschaft für den (m.E. sicher zu erwartenden) Fall, daß das Finanzamt zum Schluss eines Koppelgeschäfts kommt und auch auf den Grundstückspreis noch Mehrwertsteuer von Dir haben will.


Das sehe ich anders: einzeln betrachtet mag der Zahlungsplan ein Indiz für eine junge Firma sein, die noch kein dickes Polster aufgebaut hat. Zusammen mit "Referenzprojekten" schaltet sich bei mir da eine weitere Vorsicht zu; da muß ich dann daran denken, daß gewerbsmäßige Pleitiers vor dem Crash erst´mal ordentlich Reputation aufbauen Was sagen Firmendatenbanken und Gomopa zu den Firmen und ihren handelnden Personen ?

Die Firma hat fast die gesamte Siedlung gebaut.

Welche Bürgschaft sollte ich ansprechen?

11ant 17.08.2020 14:56
MP12345 schrieb:

Die Firma hat fast die gesamte Siedlung gebaut.
Dann sollte sie erstens nicht so kurzatmig sein und zweitens könnte es dann schon einige ähnliche Fälle gegeben haben, die im Bereich desselben Finanzamtes lagen und wenn Du Glück hast schon abschließend geklärt sind.
MP12345 schrieb:

Welche Bürgschaft sollte ich ansprechen?
Eine, die Du nicht bekommen wirst.

MP12345 17.08.2020 14:59
11ant schrieb:

Dann sollte sie erstens nicht so kurzatmig sein und zweitens könnte es dann schon einige ähnliche Fälle gegeben haben, die im Bereich desselben Finanzamtes lagen und wenn Du Glück hast schon abschließend geklärt sind.

Eine, die Du nicht bekommen wirst.

Seit wann zahlt man auf ein Grundstück neben der Grunderwerbsteuer noch die Mehrwertsteuer? Wir gehen zum Notar und schließen einen Vertrag über das Grundstück.

Meines wissens, kommt nach ca. 4-8 Wochen ein Fragebogen vom Finanzamt auf dessen Grundlage dann die Grunderwerbsteuer erhoben wird. Wir werden vorab keinen Werkvertrag unterschreiben.

Es gab auch schon fälle in der Siedlung wo nur die Grundstücke gekauft wurden.

11ant 17.08.2020 15:06
MP12345 schrieb:

Seit wann zahlt man auf ein Grundstück neben der Grunderwerbsteuer noch die Mehrwertsteuer?
Immer, wenn Verkäufer und Bauunternehmer faktisch derselbe sind, egal mit wie gespaltener Persönlichkeit.
MP12345 schrieb:

Meines wissens, kommt nach ca. 4-8 Wochen ein Fragebogen vom Finanzamt auf dessen Grundlage dann die Grunderwerbsteuer erhoben wird. Wir werden vorab keinen Werkvertrag unterschreiben.
Meines Wissens ist genau das der Trick, den das Finanzamt schon lange kennt.
MP12345 schrieb:

Es gab auch schon fälle in der Siedlung wo nur die Grundstücke gekauft wurden.
Dann fallen die natürlich aus Deiner Vergleichbetrachtung. Falls Du daraus hoffen solltest, das wäre nun das schlagende Argument gegen das Finanzamt: meines Wissens nein - auch ohne Bauträgerzwang kann die faktische Personalunion die Mehrwertbesteuerung auch des Grundstückes auslösen.

MP12345 17.08.2020 15:08
11ant schrieb:

Immer, wenn Verkäufer und Bauunternehmer faktisch derselbe sind, egal mit wie gespaltener Persönlichkeit.

Meines Wissens ist genau das der Trick, den das Finanzamt schon lange kennt.

Dann fallen die natürlich aus Deiner Vergleichbetrachtung. Falls Du daraus hoffen solltest, das wäre nun das schlagende Argument gegen das Finanzamt: meines Wissens nein - auch ohne Bauträgerzwang kann die faktische Personalunion die Mehrwertbesteuerung auch des Grundstückes auslösen.

Ich hatte selber bei beiden Firmen in das Impressum geschaut, dazu hat auch mein Steuerberater sich die Verträge angeschaut.

Ich dachte, im schlimmsten Falle, fällt Grunderwerbsteuer auf beides an aber keine Mehrwertsteuer auf das Grundstück?

11ant 17.08.2020 15:31
MP12345 schrieb:

Ich dachte, im schlimmsten Falle, fällt Grunderwerbsteuer auf beides an aber keine Mehrwertsteuer auf das Grundstück?
Ich bin kein Steuerberater, aber ich denke: wenn Grundstück und Haus als Einheit angesehen werden, fallen alle betreffenden Steuern auf die Gesamtheit an (?). Wenn Du Glück hast, irre ich mich in Bezug auf die MwSt - aber im Kern bleibt es bei der Warnung: was das Finanzamt als Einheit ansieht, wird nicht dadurch geheilt, daß man bei der Grundstücksgesellschaft seine Verlobte ins Handelsregister schreibt und bei der Baufirma seinen Schwager. Wenn ein identischer "beneficial Owner" dahintersteht und Einfluß auf die Geschäftsführung hat und/oder aus einer Mehrzahl gleichgelagerter Fälle abgeleitet werden kann, daß die gespaltene Persönlichkeit tatsächlich eine einzige ist, dann schnappt die Steuerfalle zu.
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