W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Stützmauern an Grundstücksgrenze. Wer darf was?


Erstellt am: 08.08.21 15:41

tomtom7908.08.21 21:25
Also du hast gegraben, du Musst abfangen du zahlst du bestimmst. So einfach ist das, wenn dann ein Nachbar L Steine haben will, soll er sie auf sein Grundstück stellen. Oder ihr redet mit einander und einigt euch und teilt die Kosten.
Aunasys08.08.21 21:40
Darum geht es doch gar nicht. Natürlich fangen wir den Hang ab den wir durch das abtragen verursacht haben.
Die Nachbarn können auch gerne ihre L-Steine, Bebauungsplan konform stellen.
Uns geht es nur darum wie es sich verhält falls ihre L-Steine wirklich gegen unsere Mauer drücken und dabei kaputt gehen. Und, wir dann wahrscheinlich ein Schlucht von 3 Meter haben werden im ungünstigsten fall.
Weil hier bereits nach Genehmigungen gefragt wurde muss ich mal naiv fragen. Wird bei der Baugenehmigung auf sowas geachtet, also ob es zu solchen kostenlationen kommen kann? Ich meine, der eine weiß ja nicht was der andere vor hat. Das Bauamt aber schon.

Dort werde ich wohl am besten auch morgen mal Anrufen. Dachte das ganze wäre ein wenig einfacher zu klären.

Trotzdem Danke.
tomtom7908.08.21 21:47
Warum sollte der Nachbar nochmal L steine setzem hat er aufgeschüttet? Erkläre Mal oder was verstehe ich nicht? Oder nur aus Angst das eure Mauer nicht hebt?
Snowy3608.08.21 21:54
Hast du kein Bild ? Wie soll man das so kapieren ?
11ant08.08.21 21:55
Bis aus den Einsvierzig um die Du abgegraben hast drei Meter werden, muß Dein Nachbar dagegen erstmal einsechzig aufschütten. Eine solche Stufe fallbeilsteil - es war ja von L-Steinen die Rede - auszuführen, macht nach meiner bescheidenen und gelegentlich fehlbaren Meinung nur jemand, der noch nie einen Hang hat rutschen sehen oder sonstwie tief davon überzeugt ist, des Menschen höchstes Glück läge in der Negation betreffend der Grundlagen der Fühsick oder wie das heißt. Im übrigen sind solche Hardcore-Ingenieursbauwerke auch eine Angelegenheit mit preislich fünf Sternen Superior. Ich lade an dieser Stelle einmal ein, seinen Senf dazu zugeben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Aunasys08.08.21 22:11
Snowy36 schrieb:

Hast du kein Bild ? Wie soll man das so kapieren ?

Habt ja recht.
Proportionen als Grafik bitte nicht ernst nehmen. Soll nur zur Verdeutlichung sein.

Querschnitt Aufschüttung: Kieselstein-Säule, braune Erdschicht rechts, Höhen ca. 1,40–1,50 m
steinehangmauer