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ᐅ Stützmauern an Grundstücksgrenze. Wer darf was?


Erstellt am: 08.08.21 15:41

Osnabruecker08.08.21 22:22
3 m Höhendifferenz: Ab zum (Erd-)Statiker.
Das halten keine gewöhnlichen Schalsteine.

Such eine gemeinsame Lösung mit dem Nachbarn. So kriegt deine Mauer später zusätzliche Last aus den Winkelstützen.
sascha-t4-le08.08.21 22:36
Der Nachbar hat ein leichtes Spiel, deine Mauer fällt um
Strahleman08.08.21 22:42
Aunasys schrieb:

Proportionen als Grafik bitte nicht ernst nehmen. Soll nur zur Verdeutlichung sein.
Also da möchte ich nicht neben der Mauer stehen wollen. Eure Mauer bekommt die Querkraft des Fundaments der L-Steine ab. Auch ohne L-Steine ist das schon ein massiver Erddruck, der auf die Schalsteine wirkt.

Für mich ist es aber immer noch fraglich, ob so ein Konstrukt überhaupt gebaut werden darf.
Escroda08.08.21 22:58
Aunasys schrieb:

In unserem Bauantrag
Also Ihr habt das vereinfachte Verfahren nach §66 beantragt?
Aunasys schrieb:

Sieht man schön in der Profilansicht.
Ich sehe nichts, keinen Lageplan, keine Ansicht, keinen Bebauungsplan. Wenn Du uns die Informationen vorenthalten willst, kannst Du keine Hilfe erwarten.
Aunasys schrieb:

Dort ist auch der Höhenunterschied, Grundstück Anfang bis Ende angegeben.
Auch wie dieser Höhenunterschied überwunden werden soll (Mauer, Böschung,...)?
Aunasys schrieb:

Wird bei der Baugenehmigung auf sowas geachtet, also ob es zu solchen kostenlationen kommen kann?
Ich hoffe schon, allerdings unterscheiden sich die Verfahren in RP und NRW erheblich. Vielleicht solltest Du mal Deinen Entwurfsverfasser diesbezüglich befragen.
Aunasys schrieb:

Ich meine, der eine weiß ja nicht was der andere vor hat.
Das ist traurig. Nachbarn müssen sich abstimmen, wenn sie im Bereich der Grenze Veränderungen vornehmen. Tun sie das nicht, müssen sie den Murks am Ende beseitigen. Da sich alle im Recht fühlen, verschwenden Sie dringend benötigtes Geld an Juristen.
hampshire09.08.21 10:20
Die Vorlage auf dem Bild sieht etwas abenteuerlich aus. Grundstücksgrenzen sind oft sehr emotional besetzt. Wenn Ihr Euch darauf einigen könnt, dass Eure Grenze eine gewisse Breite z.B. 2m (von jedem Grundstück 1m) hat, auf der ein erheblicher Höhenunterschied gesichert wird, könnt ihr die Gesamtkonstruktion als Gemeinschaftswerk angehen und finanzieren. Win leichtes Anlegnen gegen den Hang hilft das Ganze im Preis-Stabilitätsverhältnis machbarer zu gestalten.
Für das Gespräch würde ich mir an Deiner Stelle genau dieses Ziel setzen: Eine Vereinbarung darüber eine gemeinsame homogene Lösung unter Berücksichtigung der Gesamtstatik der Hanglage zu finden.
Hangman09.08.21 10:36
genau so... unabhängig von Statik und Kosten: man kann doch keine 25m lange und 3m hohe Mauer an der Grundstücksgrenze bauen. Wie sieht das aus, was soll das sein? Oben Feldherrenhügel und unten Knast :-(
mauerschalsteinehöhenunterschied