ᐅ Stützmauern an Grundstücksgrenze. Wer darf was?
Erstellt am: 08.08.21 15:41
apokolok09.08.21 13:54
Hangman schrieb:
man kann doch keine 25m lange und 3m hohe Mauer an der Grundstücksgrenze bauen. Wie sieht das aus, was soll das sein? Oben Feldherrenhügel und unten Knast :-(Donald sieht das anders ^^Insgesamt wahnwitzig was da passiert, das kann doch weder vom Bebauungsplan noch von den Bauherren so gewollt sein.
11ant09.08.21 18:58
apokolok schrieb:
Insgesamt wahnwitzig was da passiert, das kann doch weder vom Bebauungsplan noch von den Bauherren so gewollt sein.Ich bin ja schon lange dafür, daß man für Hanggrundstücke einen kleinen Sportboot-Führerschein verlangt, und für L-Steine von mehr als Pudelhöhe am besten auch einen Waffenschein ;-)hanghaus200011.08.21 12:07
Unbedingt die Ratschlaege von beachten. So baut eine Fachfirma nicht.
Mehr Informationen sind extrem hilfreich. Die Sparache des Planers sind Pläne.
Mehr Informationen sind extrem hilfreich. Die Sparache des Planers sind Pläne.
11ant11.08.21 12:47
hanghaus2000 schrieb:
Die Sparache des Planers sind Pläne.Höre ich da etwa eine leise Hoffnung keimen, eine drei Meter hohe Hangrutsch Challenge würden die wackeren Hazardeure nicht nur fix nach einer lockeren Skizze zusammenklöppeln ?