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ᐅ Stadtvilla oder klassisches Satteldach-Haus? Vorteile? Kosten?


Erstellt am: 24.09.14 12:07

Jaydee 26.09.14 10:43
Panama17 schrieb:
Jaydee - doch, mir ist schon klar, dass man auch auf einen 2-Geschosser ein Satteldach setzen kann . Aber dann hab ich ja auch zwei Vollgeschosse und keine kleinen Schrägen der Gemütlichkeit wegen im OG. Und das Haus sieht dann auch deutlich wuchtiger aus. Und wir wollen einen Keller, da brauchen wir auch keinen zusätzlichen Platz unterm Dach.

Deshalb hatte ich ja das Beispiel von unseren Bekannten genannt:
Jaydee schrieb:

Bekannte von uns haben einen Kniestock von 2,10 m. somit viel Platz für normale Fenster und Stellmöglichkeiten und trotzdem ein Satteldach. Der Dachboden ist nicht ausgebaut, sondern hat einen Sichtdachstuhl, der durch die Holzverkleidung sehr gemütlich wirkt.

Bei einer Raumhöhe von 2,10 m spricht man auch schon vom Vollgeschoss, obwohl man gar nicht ein komplettes Geschoss hat. Aber das wäre u.U. ein Kompromiss. Da bräuchte es keine Gauben oder Dachflächenfenster weil i.d.R. hier auch Fenster in die Traufseite passen.

Wir haben in unserem Haus einen Kniestock von 1,80 m, innen mit Bodenbelägen haben wir jetzt ca. 1,65 m. Das finde ich jetzt im Nachhinein zu niedrig, weil uns wirklich eine Seite zum Möbel-Stellen verloren geht.

Wir haben aber auch im OG sog. "Kniestockfenster", die uns noch mal zusätzliches Licht geben. (s. Avatar)

Masipulami 26.09.14 10:57
Bauexperte schrieb:
Guten Abend Yvonne,


Sorry, diese Aussage ist nicht richtig. Die TE darf in NRW in einer Gesamtlänge von 15.00 m Garagen auf die Grenze setzen; es sei denn, der Bebauungsplan sieht ausdrücklich etwas anderes vor. Also links 9.00 m und rechts 6.00 m oder beidseitig 7.50 m oder jedes andere Maß in einer Gesamtlänge von 15.00 m. Wobei es keine Rolle spielt, ob auf einer Seite eine einfache oder eine Doppelgarage steht; sofern das Baufenster dies zuläßt.

Grüße, Bauexperte

Im Saarland dürfen wir sogar pro Grundstücksgrenze bis zu 12m bebauen. Maximal also bis zu 24m Grenzbebauung.

Doc.Schnaggls 26.09.14 11:00
Masipulami schrieb:
Im Saarland dürfen wir sogar pro Grundstücksgrenze bis zu 12m bebauen. Maximal also bis zu 24m Grenzbebauung.

Tatsächlich? Im Extremfall also sogar 48m Grenzbebauung (12m x 4 Grundstücksseiten)?

Bei uns in BW gilt auch die Regelung insgesamt 15m, davon maximal 9m auf einer Grundstücksseite.

Bauexperte 26.09.14 11:27
Hallo Dirk,
Doc.Schnaggls schrieb:
Tatsächlich? Im Extremfall also sogar 48m Grenzbebauung (12m x 4 Grundstücksseiten)?
Sicher nicht; nur rechts und links des Einfamilienhaus

Dafür dürfte es dem zust. Bauamt gleich sein, ob 1 oder 2 Garagen je Seite gesetzt werden, wenn das Grundstück genügend Platz bietet; ist zumindest in NRW so geregelt.

Grüße, Bauexperte

Kisska86 27.09.14 21:28
Was habt ihr denn alle mit euren Stellflächen???? Muss in einem Zimmer immer an alle vier Seiten ein großer 3m Schrank passen? Kann ich nicht nicht nachvollziehen... Flexibilität hin oder her, aber es reicht ja auch eine große hohe Wand pro Zimmer... Unter die Schräge kann je nach Kniestock und Zimmer auch noch ein Bett, Kommode, Lese- bzw. Kuschelecke oder eine Couch hingestellt werden. Eine gute Planung ist alles. Außerdem sind es auch ganz unterschiedliche Haustypen. Habt ihr gar keine Vorstellung von der Art wie ihr Hais gern hättet? Habt ihr nicht mal was gesehen, was euch gefällt. Meist hat man doch irgend eine Vorstellung von dem eigenen Haus, oder?!

Musketier 29.09.14 12:05
Kisska86 schrieb:
Was habt ihr denn alle mit euren Stellflächen???? Muss in einem Zimmer immer an alle vier Seiten ein großer 3m Schrank passen?

Nicht an alle vier, aber es muß überhaupt ein Schrank hinpassen und auch so, dass ich den Rest des Zimmers noch sinnvoll nutzen kann.
Je großzügiger das Haus, desto einfacher ist das natürlich. Alles eine Frage des Budgets.
Kisska86 schrieb:
Unter die Schräge kann je nach Kniestock und Zimmer auch noch ein Bett, Kommode, Lese- bzw. Kuschelecke oder eine Couch hingestellt werden.

Du hast es bereits geschrieben, es kommt halt auf den Kniestock an. Meine Eltern wohnen zur Miete seit vielen Jahren in einer Dachgeschosswohnung, in der ich noch einige Jahre mitgewohnt habe. Wenn ich mich recht entsinne, waren es im Innenmaß 95 cm Kniestock mit ca. 45° Dachneigung. Obwohl wir alle nicht übermäßig groß sind, fand ich das persönlich viel zu wenig. Irgendwann hat man sich zwar den Kopf nicht mehr gestoßen, aber es ging einem Platz verloren, weil Sofa, Eckbank, Bett etc nicht an die Wand Stellbar waren. Die Schlafzimmerschränke und die Küche waren Sonderanfertigungen, was gegebenenfalls auch in der Budgetplanung beachtet werden müßte.

Da ich einige Jahre in der Wohnung bei meinen Eltern mit gewohnt habe, kann ich das Argument "Gemütlichkeit" also nachvollziehen, genausogut kenne ich alle Nachteile.
Hier vielleicht noch ein paar nicht genannte:
Leuten mit leichtem Schlaf oder mit Putzfimmel würde ich z.B. keine Dachfenster empfehlen.
Viel Schneefall bedeutet Gegenfalls, dass die Dachfenster komplett zu sind, bzw. aufwendig von Schnee befreit werden müssen.
kniestockzimmergrenzbebauungschrankbettdachfenster