Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück

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E

Escroda

Das mit den 3 70 m stimmt.
Nicht unbedingt. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Bauverstoß zu heilen. Entweder übernimmt die TE gemäß Art. 6, Absatz 2, BayBO die Abstandsfläche auf Ihr Grundstück, was zumeist durch Grundbucheintragung rechtlich gesichert wird. Dann hättest Du Recht und ich würde mich uneingeschränkt den Ausführungen von @11ant anschließen. Oder die TE unterschreibt nur die Kenntnisnahme der Bauvorlagen zur nachträglichen Legalisierung. Damit wird das eigene Grundstück nicht belastet; die TE bringt damit nur zum Ausdruck, dass die zu legalisierende Bebauung sie nicht stört. Dem LRA eröffnet diese Unterschrift dann die Möglichkeit, nach Art. 63, BayBO dem Nachbarn eine Abweichung zu genehmigen. Baubeschränkungen und Wertverluste gibt es dann nicht. Ob man für eine gute Nachbarschaft oder eine Hand voll Dollar dazu bereit ist, muss jeder für sich abwägen.
Seitdem versucht der Verkäufer mit seinem Architekten vorbeizukommen (was wir nicht wollen...
Ich empfehle, dieses Gespräch zu führen, nichts zu unterschreiben, sich die Unterlagen geben zu lassen und sich die Folgen einer Unterschrift vom LRA erklären zu lassen. Bei Bauchschmerzen freundlich aber bestimmt die Probleme denen überlassen, die sie verursacht haben.
 
T

Tamstar

Dem LRA eröffnet diese Unterschrift dann die Möglichkeit, nach Art. 63, BayBO dem Nachbarn eine Abweichung zu genehmigen.
Wenn die TE dann auch verkaufen würde und die neuen Eigentümer was dagegen hätten, müsste dann der "Schwarzbauernachbar" trotzdem die genehmigten Bebauungen entfernen? Und dürfte die TE oder ein Nachfolger dann trotzdem mit den angesprochenen 3m Grenzabstand was hinbauen?
 
P

Pinkiponk

Der Verkauf des Nachbarhauses ist aus meiner Sicht eine gute Gelegenheit, nun alles in Ordnung zu bringen und den geltenden Gesetzen anzupassen. Die folgenden zwei Möglichkeiten halte ich in dem Zusammenhang für akzeptabel: Rückbau des Schwarzbaus oder Verkauf eines Teils Eures Grundstücks an die neuen Nachbarn, damit der Mindestgrenzabstand wieder eingehalten ist.

Wie groß ist Euer Grundstück, dass Euch die Grenzverletzung nicht stört?
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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