W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück


Erstellt am: 17.08.2020 21:31

T_im_Norden 18.08.2020 06:35
Nicht unterschreiben, das ist sein Problem nicht eures.

Osnabruecker 18.08.2020 07:17
HilfeHilfe schrieb:

Ansonsten im Gegenzug Grenzbebeauung erlauben lassen zu seinen Lasten.

Das war bei uns nicht erlaubt.
Es müssen 6 m zwischen den Gebäuden sein.

(Ist aber vermutlich mal wieder regional unterschiedlich)

Escroda 18.08.2020 07:43
Osnabruecker schrieb:

Das mit den 3 70 m stimmt.
Nicht unbedingt. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Bauverstoß zu heilen. Entweder übernimmt die TE gemäß Art. 6, Absatz 2, BayBO die Abstandsfläche auf Ihr Grundstück, was zumeist durch Grundbucheintragung rechtlich gesichert wird. Dann hättest Du Recht und ich würde mich uneingeschränkt den Ausführungen von anschließen. Oder die TE unterschreibt nur die Kenntnisnahme der Bauvorlagen zur nachträglichen Legalisierung. Damit wird das eigene Grundstück nicht belastet; die TE bringt damit nur zum Ausdruck, dass die zu legalisierende Bebauung sie nicht stört. Dem LRA eröffnet diese Unterschrift dann die Möglichkeit, nach Art. 63, BayBO dem Nachbarn eine Abweichung zu genehmigen. Baubeschränkungen und Wertverluste gibt es dann nicht. Ob man für eine gute Nachbarschaft oder eine Hand voll Dollar dazu bereit ist, muss jeder für sich abwägen.
Mikescha schrieb:

Seitdem versucht der Verkäufer mit seinem Architekten vorbeizukommen (was wir nicht wollen...
Ich empfehle, dieses Gespräch zu führen, nichts zu unterschreiben, sich die Unterlagen geben zu lassen und sich die Folgen einer Unterschrift vom LRA erklären zu lassen. Bei Bauchschmerzen freundlich aber bestimmt die Probleme denen überlassen, die sie verursacht haben.

Tamstar 18.08.2020 09:56
Escroda schrieb:

Dem LRA eröffnet diese Unterschrift dann die Möglichkeit, nach Art. 63, BayBO dem Nachbarn eine Abweichung zu genehmigen.
Wenn die TE dann auch verkaufen würde und die neuen Eigentümer was dagegen hätten, müsste dann der "Schwarzbauernachbar" trotzdem die genehmigten Bebauungen entfernen? Und dürfte die TE oder ein Nachfolger dann trotzdem mit den angesprochenen 3m Grenzabstand was hinbauen?

Pinkiponk 18.08.2020 11:08
Joedreck schrieb:

Besser kann man es wahrscheinlich nicht sagen.
Genau das wollte ich eben auch schreiben.

Pinkiponk 18.08.2020 11:17
Mikescha schrieb:

...
Der Verkauf des Nachbarhauses ist aus meiner Sicht eine gute Gelegenheit, nun alles in Ordnung zu bringen und den geltenden Gesetzen anzupassen. Die folgenden zwei Möglichkeiten halte ich in dem Zusammenhang für akzeptabel: Rückbau des Schwarzbaus oder Verkauf eines Teils Eures Grundstücks an die neuen Nachbarn, damit der Mindestgrenzabstand wieder eingehalten ist.

Wie groß ist Euer Grundstück, dass Euch die Grenzverletzung nicht stört?
lrabaybogrundstückunterschrift