Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück
>> Zum 1. Beitrag <<

M

Mikescha

mein Schwager hatte genau die gleiche Situation nach Kauf seines Hauses. Nachbarn haben ihn umgarnt entsprechend einen Neubau zu zeichnen, der die Grenzabstände verletzt.
Einfach aber bestimmt sagen, man weiss nicht was man mit dem Grundstück später mal machen möchte und daher ist die fairste Lösung die die die Landesbauordnung hergibt ohne irgend welche Anerkennung von Grenzabständen zu euren Lasten.....
Das ist nämlich meine Befürchtung, dass in 5, 10 oder 30 Jahren meine Unterschrift aus dem Hut gezaubert wird mit dem Motto: „Hat Sie doch damals auch nicht gestört...“
Wenn ich sehe was Bauträger auf kleinsten Raum bauen, benutzen die bestimmt alle Mittel um den größten Gewinn raus zu schlagen ops:
 
J

Joedreck

Wenn du Sorgen und Bauchschmerzen hast, dann lass es einfach. Sag, dass du das nicht möchtest und gut ist.
Auch wenn z.B. ein Mitarbeiter in der Behörde Hilfestellung bei der Formulierung gibt, kann er aufgrund mangelnder juristischer Kenntnisse auch nicht alle möglichen Folgen überschauen.

Und jetzt horche mal in dich hinein: wenn du von Anfang an damit kein Problem gehabt hättest, dann wärst du jetzt nicht hier. Du hast also ein Problem damit, willst aber dem Nachbarn "was Gutes tun" oder scheust dich davor einfach nein zu sagen. Du willst es nicht, sag es ihm. Sein Problem, nicht deins.
 
M

Mikescha

Und jetzt horche mal in dich hinein: wenn du von Anfang an damit kein Problem gehabt hättest, dann wärst du jetzt nicht hier. Du hast also ein Problem damit, willst aber dem Nachbarn "was Gutes tun" oder scheust dich davor einfach nein zu sagen. Du willst es nicht, sag es ihm. Sein Problem, nicht deins.
Mir war eigentlich klar, das ich das nicht unterschreibe. Wollte hier im Forum andere Meinungen hören, weil man oft etwas übersieht und den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.
War bis jetzt hier sehr aufschlussreich und gibt mir viele Argumente die ich bestimmt brauche, weil der Verkäufer sich mit einem „Nein“ nicht zufrieden geben wird.
Aber die Kröte wird er schlucken müssen
 
P

Pinkiponk

War bis jetzt hier sehr aufschlussreich und gibt mir viele Argumente die ich bestimmt brauche, weil der Verkäufer sich mit einem „Nein“ nicht zufrieden geben wird.
Die andere Partei scheint Dich sehr unter Druck zu setzen. Ich hoffe, Du hältst Stand. Hast Du jemanden in Deinem Haushalt, der Dich dabei unterstützt, Eure gerechtfertigten Interessen durchzusetzen? Lasse Dich bitte auch moralisch nicht unter Druck setzen, Grenzen aufzeigen ist für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis auch wichtig. Die andere Seite wäre mit Entschuldigungen und Wiedergutmachungen dran, wenn überhaupt.

Der Verkäufer "soll einfach" mit dem Kaufpreis für das von ihm verkaufte Haus heruntergehen.

Ich persönlich würde ja versuchen, den Rückbau zu erreichen, um auch für die Zukunft auf der sicheren Seite zu sein und weitere Diskussionen zu unterbinden. Wenn der neue Käufer die qm Wohnfläche durch den Schwarzbau zu Euren Lasten benötigt, muss er eben ein anderes, größeres Haus kaufen.

Vielleicht stehen in den Landesbauordnungen viele unsinnige Dinge, das kann ich mangels Fachkenntnis nicht einschätzen (nehme es aber erst einmal nicht an), aber die Regeln zum Grenzmindestabstand sind meiner Meinung nach sinnvoll.
(Dass man sie mit Gartenhütten und Garagen/Carports unterlaufen kann, gefällt mir persönlich nicht so gut, aber der Gesetzgeber wird sich etwas dabei gedacht haben. )
 
11ant

11ant

Mir scheint diese Vorgehensweise am vernünftigsten ...
Eine übliche Vorgehensweise ist, dass ein mehr oder weniger kurzer Text auf die Bauvorlagen geschrieben wird, der dann unterschrieben wird, z.B.
Das Bauvorhaben habe ich zur Kenntnis genommen. Mit dem auf 2,30m verkürzten Grenzabstand erkläre ich mich einverstanden, soweit daraus keine baurechtlichen Konsequenzen für mein Grundstück entstehen.
Nur was in dieser Erklärung steht, wird von Dir anerkannt. Daraus können keine weiteren Folgen abgeleitet werden, schon gar keine Grundbucheinträge.
... mit einer Abweichung: im Textvorschlag (kursiv) würde ich "Das Bauvorhaben" durch "Den Genehmigungsantrag" ersetzen, da wir hier ja nicht von einem Neubau reden, sondern von der nachträglichen Genehmigung zur (künftigen) Heilung des Schwarzbaus.
Oder - falls Du von 70 cm mehr Carportbreite einen relevanten Mehrnutzen sähest - folgst Du dem Vorschlag von @Scout.
 
P

Pinkiponk

Ich habe nochmals darüber nachgedacht: Der bisherige Besitzer des Nachbargrundstücks/Hauses ist Euch meiner Meinung nach zu Dank verpflichtet, da Ihr seine Grenzverletzung, wenn auch aus Unwissenheit, "toleriert" habt und er, da er seinen Mietern somit mehr Wohn-QM oder Wohnwert anbieten konnte, ggf. auch Geld damit verdient hat. (?)

Das nun auf den nächsten Käufer des Grundstücks/Hauses zu übertragen und dann ggf. auf den übernächsten und überübernächten etc., finde ich falsch. Ihr wisst nicht, was Ihr einmal mit Eurem eigenen Grundstück vor habt, welche Nachteile der reduzierte Grenzabstand Euch unter Umständen bereiten kann, welche Nachbarn Ihr einmal bekommt (ich habe das Beispiel aus dem Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/page-255#post-427003 im Kopf) auch wenn das Nachbargrundstück/Haus erneut verkauft wird usw..

Somit bleibe ich dabei, den Verkauf des Nachbargrundstücks/Hauses zu nutzen, um jetzt alles in Ordnung zu bringen und nach Recht und Gesetz zu handeln. Damit seid Ihr auf der sicheren Seite. Und wenn ich versuche mich in Eure neuen Nachbarn (und die sind relevant, nicht der bisherige Nachbar) hineinzuversetzen, denke ich, das müssten sie verstehen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben