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ᐅ Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück


Erstellt am: 17.08.2020 21:31

Mikescha 17.08.2020 21:31
Hallo zusammen!

Nachdem unser Nachbarhaus 10 Jahre vermietet wurde, hat sich der Besitzer dazu entschlossen, dieses an neue Besitzer zu verkaufen.
Da diese das Grundstück neu vermessen haben, kam zum Vorschein, dass fast die Hälfte aller Bauten Schwarzbauten sind. ops:

Uns speziell betrifft ein Anbau an das Wohnhaus, welcher nur einen Grenzabstand von 2,30m zu unserem Grundstück hat.
Der Anbau selbst haben wir selbst haben wir gar nicht mitbekommen, da die Hecke so hoch gewachsen war und unser Haus ziemlich weit weg steht. Als die Hecke beim Verkauf gefallen ist, hat es uns nicht weiter gestört (kein Fenster auf unserer Seite), da wir nichts unterschrieben haben und wir auch nicht wussten, ob das Haus abgerissen wird.

Nun steht der Verkäufer seit Januar auf der Matte mit einer Baugenehmigung, die wir unterschreiben sollen. Es seien ja nur Formalitäten. Keine weitere Info, es sei nur ein Wintergarten ?!
Bei genaueren Ansehen der Unterlagen, haben wir den geringen Grenzabstand gesehen und haben den Antrag ohne Unterschrift zurückgegeben.

Seitdem versucht der Verkäufer mit seinem Architekten vorbeizukommen (was wir nicht wollen, da wir wissen auf welcher Seite er steht) um uns noch umzustimmen. Sonst drohe ihm der Abriss des Anbaus um 70 cm und eine Strafzahlung vom Landratsamt. Des Weiteren würde ich keine Rechte abgeben sondern nur das Landratsamt "befreien" Schritte einzuleiten.

Habe nun ein bisschen durchs Internet gesurft und entdeckt, falls ich unterschreibe ich meinen Grenzabstand erhöhen muss, wenn ich selber an die Grenze bauen möchte. Von 3m auf 3,70m. Das finde ich schon viel und außerdem wäre das ja wertmindernd für mein Grundstück, oder?! Außerdem ein Eintrag ins Grundbuch als Baulast. Klingt nicht sehr verlockend...

Zu diesem ganzen Wirrwarr stolper ich über die Aussage "Wintergarten" und "Befreiung".
Es ist ein ganz normaler Anbau mit einem Doppelfenster. Keine Spur von Glasflächen oder Glasdach.
Außerdem gibt es noch die "isolierte Abweichung / Befreiung", kann aber leider mit dem Behördendeutsch nicht so viel anfangen.
Sind beide Schlagwörter ein "Schlupfloch" um leichter an die Genehmigung zu kommen?

Wir wollen keine Streit mit unseren Nachbarn, aber wir wollen auch nicht den Kopf hinhalten für den Schwarzbau den der Verkäufer wissentlich erlaubt hat. Wenn er das Geld komplett kassiert hat, ist er über alle sieben Berge und wir müssen mit den Konsequenzen leben.

Ich würde mich freuen, wenn einige Expertenmeinungen eingehen um manche Dinge klarer zu sehen.
Vielen Dank!

Liebe Grüße

nordanney 17.08.2020 21:45
Pragmatisch: Stört Dich der Anbau? Anscheinend nicht. Also einfach unterschreiben. ABER: Ich würde es nur mit dem neuen Eigentümer machen.

Osnabruecker 17.08.2020 22:00
Das mit den 3 70 m stimmt.

Wenn du was dort zukünftig planst ist das defacto eine Einschränkung.
Wenn du nichts dort geplant hast, ist es trotzdem eine Wertminderung. Vielleicht findet ihr einen passenden Ausgleich, z.B. neuen Zaun / Hecke nur zu seinen Lasten?

Achtet darauf, das er auch die Kosten trägt für die Gebühren die von Amts wegen anfallen.

11ant 17.08.2020 22:50
Die Bezeichnung der Raumnutzung als Wintergarten dient hier wohl lediglich Eurer Beschwichtigung, um dem Anbau in Euren Augen ein bißchen von der Niedlichkeit eines kleinen Hündchens zu verleihen. Faktisch ist das, egal ob als Glashaus oder gemauert, ein nicht grenzprivilegierter Raum - also einer, der Abstandsflächen fernzubleiben hat. Hier geht es um nichts anderes als sich auf Deine Dämlichkeit vertrauend zu erschleichen, daß Du dem Vorbesitzer Deines Nachbarhauses hilfst, die verdienten Folgen seiner Rechtsverstöße zu mildern. Und ja, leider hast Du sein Vertrauen in Deine Dämlichkeit enttäuscht und völlig korrekt herausgefunden, daß er Dir dabei auch gleich noch unverfroren einen ausgewachsenen Nachteil ins Nest legen will, nämlich eben die wertmindernde Abstandsflächenübernahme. Ich glaube, im Bauordnungsrecht gibt es keinen Nebenkläger, sonst hätte ich an Deiner Stelle größte Lust, diese Position einzunehmen.

Mit dem neuen Besitzer des Nachbarhauses hat das nichts zu tun, die Abwendung der folgen für ihn sind ein Schuh, den Du Dir nicht anziehen solltest. Mädchen sind ja gerne im Zweifelsfall eher lieb, aber das wäre hier m.E. gleichbedeutend mit doof. Dafür, daß der Hauskäufer vor dem Kauf gründlich prüft, was er da kauft, ist nur er verantwortlich und nicht Du. Das muß man aus gutem Grund beim Notar anstatt in Günnis Bahnhofskneipe machen. Wenn er Geld für den "Wert" von Schwarzbauten bezahlt hat anstatt sich deren Abrißrisiko vergüten zu lassen, war das eine Dummheit, die Du aber nicht aus Freundlichkeit nachträglich auch noch zu Deiner machen mußt. Am besten läßt Du die Jungs das unter sich ausmachen, soll doch der Käufer den Verkäufer für diese dreiste Abzocke verklagen. Aus meiner Sicht hat - falls das Grundstück mit den Schwarzbauten als vermeintlich ordnungsgemäß dort stehenden Gebäuden verkauft wurde - auch der Notar in einer Weise geschlampt und gehört moralisch "mit an die Wand gestellt". Sei bei anderen Gelegenheiten lieb, wenn Du das unbedingt sein willst - hier ist es fehl am Platz. Du brauchst dem Nachbarn seine Schwarzbauten nicht zu "begnadigen".

Mit der "isolierten Befreiung" wird auf Deutsch gemeint sein, daß das Gebäude von einer einzelnen Bauvorschrift ausgenommen werden kann - beispielsweise von einer Höhenbeschränkung. Denn allein schon daß es von der Grenze 3 m Abstand halten muß, ist nur ein Mindestwert, der je nach Gebäudehöhe auch höher ausfallen kann. Oder z.B. ein Fenster - auch nach "hinten" schauend - ist eventuell nicht weit genug von der Grenze entfernt. Da will Dir jedenfalls jemand niedlich verpackt eine Großpackung dreister Intelligenzbeleidigungen unterjubeln.

HilfeHilfe 18.08.2020 06:29
jepp du würdest dich dann schlechter stellen. Kannst du den 3,70 meter abstand was hinbauen oder wollen ?

Ansonsten im Gegenzug Grenzbebeauung erlauben lassen zu seinen Lasten.

Grundsätzlich unschön, würde dem ehemaligen Besitzer nix unterstellen, evtl wusste er es auch nicht. Wenn das verhältniss gut war , und es dich nicht benachteiligt. dann unterschreiben

Joedreck 18.08.2020 06:30
11ant schrieb:

Die Bezeichnung der Raumnutzung als Wintergarten dient hier wohl lediglich Eurer Beschwichtigung, um dem Anbau in Euren Augen ein bißchen von der Niedlichkeit eines kleinen Hündchens zu verleihen. Faktisch ist das, egal ob als Glashaus oder gemauert, ein nicht grenzprivilegierter Raum - also einer, der Abstandsflächen fernzubleiben hat. Hier geht es um nichts anderes als sich auf Deine Dämlichkeit vertrauend zu erschleichen, daß Du dem Vorbesitzer Deines Nachbarhauses hilfst, die verdienten Folgen seiner Rechtsverstöße zu mildern. Und ja, leider hast Du sein Vertrauen in Deine Dämlichkeit enttäuscht und völlig korrekt herausgefunden, daß er Dir dabei auch gleich noch unverfroren einen ausgewachsenen Nachteil ins Nest legen will, nämlich eben die wertmindernde Abstandsflächenübernahme. Ich glaube, im Bauordnungsrecht gibt es keinen Nebenkläger, sonst hätte ich an Deiner Stelle größte Lust, diese Position einzunehmen.

Mit dem neuen Besitzer des Nachbarhauses hat das nichts zu tun, die Abwendung der folgen für ihn sind ein Schuh, den Du Dir nicht anziehen solltest. Mädchen sind ja gerne im Zweifelsfall eher lieb, aber das wäre hier m.E. gleichbedeutend mit doof. Dafür, daß der Hauskäufer vor dem Kauf gründlich prüft, was er da kauft, ist nur er verantwortlich und nicht Du. Das muß man aus gutem Grund beim Notar anstatt in Günnis Bahnhofskneipe machen. Wenn er Geld für den "Wert" von Schwarzbauten bezahlt hat anstatt sich deren Abrißrisiko vergüten zu lassen, war das eine Dummheit, die Du aber nicht aus Freundlichkeit nachträglich auch noch zu Deiner machen mußt. Am besten läßt Du die Jungs das unter sich ausmachen, soll doch der Käufer den Verkäufer für diese dreiste Abzocke verklagen. Aus meiner Sicht hat - falls das Grundstück mit den Schwarzbauten als vermeintlich ordnungsgemäß dort stehenden Gebäuden verkauft wurde - auch der Notar in einer Weise geschlampt und gehört moralisch "mit an die Wand gestellt". Sei bei anderen Gelegenheiten lieb, wenn Du das unbedingt sein willst - hier ist es fehl am Platz. Du brauchst dem Nachbarn seine Schwarzbauten nicht zu "begnadigen".

Mit der "isolierten Befreiung" wird auf Deutsch gemeint sein, daß das Gebäude von einer einzelnen Bauvorschrift ausgenommen werden kann - beispielsweise von einer Höhenbeschränkung. Denn allein schon daß es von der Grenze 3 m Abstand halten muß, ist nur ein Mindestwert, der je nach Gebäudehöhe auch höher ausfallen kann. Oder z.B. ein Fenster - auch nach "hinten" schauend - ist eventuell nicht weit genug von der Grenze entfernt. Da will Dir jedenfalls jemand niedlich verpackt eine Großpackung dreister Intelligenzbeleidigungen unterjubeln.
Besser kann man es wahrscheinlich nicht sagen.
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