Die Einrichtung einer neuen Einfahrt könntest du dem Nachbarn in meiner Variante natürlich ebenfalls auf deine Wunschliste setzen....und dein Grundstück müsste deswegen wie bereits erwähnt auch nicht kleiner werden.@Pinkiponk: Verkauf eines Streifens kommt nicht in Frage, weil wir vor einigen Jahren an dieser Stelle den Bordstein für ein mögliches Carport absenken ließen. Der wäre somit verloren.
Unser Grundstück hat gute 900qm und falls es doch mal zum Verkauf kommt, wäre eine Abstandsflächenübernahme echt ein Problem.
Das wäre der TE wohl das liebste. Bedeutete dies, daß sie sich quasi nur unter dem Aspekt des Nachbarschutzes als sich nicht geschädigt empfindend erklärte (was dem LRA erleichterte, auf die Abrißverfügung zu verzichten); und eine Erklärung zur Abstandsflächenübernahme wäre ihr daraus noch nicht zu "drehen", sondern erforderte erst eine weitere aktive Mitwirkung (in Form einer notariellen Erklärung) ?Oder die TE unterschreibt nur die Kenntnisnahme der Bauvorlagen zur nachträglichen Legalisierung. Damit wird das eigene Grundstück nicht belastet; die TE bringt damit nur zum Ausdruck, dass die zu legalisierende Bebauung sie nicht stört. Dem LRA eröffnet diese Unterschrift dann die Möglichkeit, nach Art. 63, BayBO dem Nachbarn eine Abweichung zu genehmigen. Baubeschränkungen und Wertverluste gibt es dann nicht. Ob man für eine gute Nachbarschaft oder eine Hand voll Dollar dazu bereit ist, muss jeder für sich abwägen.
Deeskalation in allen Ehren, aber mit Pazifismus kann man auch den Falschen "treffen":Wenn das verhältniss gut war , und es dich nicht benachteiligt. dann unterschreiben
Ich halte angesichts der allgemeinen deutschen Regulierungstiefe für annähernd ausgeschlossen, daß jemand ohne kriminelle Energie schwarzbaut.Grundsätzlich unschön, würde dem ehemaligen Besitzer nix unterstellen, evtl wusste er es auch nicht.
Da folge ich Deinen Gedanken noch nicht (nicht aus Meinungsgründen, sondern mangels Verstehens).Die Einrichtung einer neuen Einfahrt könntest du dem Nachbarn in meiner Variante natürlich ebenfalls auf deine Wunschliste setzen....und dein Grundstück müsste deswegen wie bereits erwähnt auch nicht kleiner werden.
Der TE gibt einen 0,7 Meter breiten und x Meter langen Streifen an der Grenze zum Nachbarn ab, in Summe x m2. Dafür bekommt er einen mind. gleichgroßen Teil vom Nachbarn abgetreten. Die dafür nötige Verlegung des Bordsteinabsenkung (evt. auch Änderung der Einfriedung) sowie die Notar- und Grundbuchgebühren zahlt der Nachbar als "Störer". Damit ist der Nachbar juristisch geheilt und der TE hat nur ein leicht anders geschnittenes Grundstückm, dieses ist aber genauso nutzbar wie ohne die Störung.Da folge ich Deinen Gedanken noch nicht (nicht aus Meinungsgründen, sondern mangels Verstehens).