ᐅ Regelungen für Unterkellerung?
Erstellt am: 05.11.2010 22:46
Katcha 05.11.2010 22:46
Hallo, wir befinden uns gerade in der Planungsphase für ein Grundstück, welches wir gedenken zu kaufen - geplant ist eine Doppelhaushälfte mit Keller. Nun müssen wir wegen einiger baulicher Auflagen leider wohl kleiner bauen als gedacht. Unsere Idee war nun, zumindest den Keller richtig gross auszubauen (z Bsp unter die Terrasse), also größer, als das Haus, was dann im Endeffekt drauf steht. Nun meinte unser Architekt, dass das nur bedingt möglich ist, also bis max Geschossflächenzahl. Wir sind immer davon ausgegangen, dass Geschossflächenzahl sich nur ab Bodenplatte bezieht. Leider ist nun Freitag Abend, der Architekt nicht mehr zu erreichen und wir bräuchten schnell eine Antwort.
Kann uns hier evtl jemand helfen? Gibt es Grössenbeschränkungen für Keller?
Vielen Dank
Kat
Kann uns hier evtl jemand helfen? Gibt es Grössenbeschränkungen für Keller?
Vielen Dank
Kat
BauLine 06.11.2010 00:37
Hallo Kat
Nun wenn Du die Telefonnummer von Deinem Architekten hast, dann rufe ich doch morgen einfach an.. wenn diese Frage nun, am Wochenende, so wichtig für Dich ist?
Grundlegend hängt es davon ab, in welchem Bundesland Du bauen wirst? Das schreibst Du hier ja nicht.
In der Landesbauordnung (die kannst Du selbst einsehen...auf der HP des Landes) ist geregelt, was ...ab wann.. ein Vollgeschoss ist? Der Keller zählt meist nur dann hinzu, wenn er eine gewisse Größe, die er frei steht, überschreitet. Hier kann man meist durch passende Anschüttungen das ganze auch entsprechend anpassen. Aber wieviel.. also prozentual, frei stehen dürfen, damit der Keller eben nicht als Vollgeschoss zählt, dass musst Du nachlesen.
Geschossflächenzahl = Geschossflächenzahl.... also die Anzahl an Geschossen, deren Fläche dazu herangezogen werden, um die Geschossflächenzahl zu ermitteln. Wenn der Keller nun, in Hinblick auf die Anrechenbarkeit laut Landesbauordnung, nicht als Vollgeschoss zählt, dann wird auch dessen Gesamtfläche nicht zur Geschossflächenzahl addiert.... und schon ist dieses Geschoss nicht vorhanden...also in der Aufstellung.
Nun wenn Du die Telefonnummer von Deinem Architekten hast, dann rufe ich doch morgen einfach an.. wenn diese Frage nun, am Wochenende, so wichtig für Dich ist?
Grundlegend hängt es davon ab, in welchem Bundesland Du bauen wirst? Das schreibst Du hier ja nicht.
In der Landesbauordnung (die kannst Du selbst einsehen...auf der HP des Landes) ist geregelt, was ...ab wann.. ein Vollgeschoss ist? Der Keller zählt meist nur dann hinzu, wenn er eine gewisse Größe, die er frei steht, überschreitet. Hier kann man meist durch passende Anschüttungen das ganze auch entsprechend anpassen. Aber wieviel.. also prozentual, frei stehen dürfen, damit der Keller eben nicht als Vollgeschoss zählt, dass musst Du nachlesen.
Geschossflächenzahl = Geschossflächenzahl.... also die Anzahl an Geschossen, deren Fläche dazu herangezogen werden, um die Geschossflächenzahl zu ermitteln. Wenn der Keller nun, in Hinblick auf die Anrechenbarkeit laut Landesbauordnung, nicht als Vollgeschoss zählt, dann wird auch dessen Gesamtfläche nicht zur Geschossflächenzahl addiert.... und schon ist dieses Geschoss nicht vorhanden...also in der Aufstellung.
Katcha 06.11.2010 09:38
Danke für die schnelle Antwort. Wir sind in Bayern, werde mich mal durch die Verordnung lesen.
Telefonnummer habe ich leider nicht, sonst hätte ich ihn schon gerne genervt 🙂
Telefonnummer habe ich leider nicht, sonst hätte ich ihn schon gerne genervt 🙂
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