W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen?


Erstellt am: 07.02.16 19:17

Dutch07.02.16 20:36
Escroda schrieb:
merkwürdig ist allerdings auch, dass durch dein Grundstück eine Nutzungsgrenze verläuft. Wie sehen die Festsetzungen denn südlich der Linie aus? Soll 0/20 die Dachneigung sein? Hab' ich so noch nicht gesehen.

Hallo Escroda,

die Festsetzungen ändern sich im südlichen Bereich. Ich habe die Grafik im Anhang noch etwas erweitert. 0/20 steht laut Legende für offene Bauweise und maximale Gebäudelänge von 20m.

2D-Grundrissplan eines Hauses mit farblich markierten Räumen und Abmessungen.


Dokument mit Bauabschnitt, Zoneneinteilung, Vollgeschosse, Grundflaechenzahl, Dachneigung
Bauexperte07.02.16 23:36
Guten Abend,
Dutch schrieb:

Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.

Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45
Grundflächenzahl bedeutet Grundrissundflächenzahl. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen, also in Deinem Fall 30% der Grundstücksfläche.

Rechenweg: 780 x 30 ./. 100 = 234 qm

Die Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.

Rechenweg: 780 x 0,35 = 273 qm wie auch 780 x 0,45 = 351 qm Bruttogrundfläche (BGF; die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt).

Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst. Anhand der anderen Angaben auf dem Bebauungsplan kannst Du ein wunderbares Einfamilienhaus errichten. Wo ist also Dein Problem?

Grüße, Bauexperte
ypg07.02.16 23:41
Hab ich das nicht sinngemäß geschrieben? So ungefähr
Escroda08.02.16 08:12
Hallo,

das Problem ist, dass der Bebauungsplan laut Legende eine Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 festsetzt.
Bauexperte schrieb:
mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm
Die Geschossfläche muss also mindestens 273qm betragen. Dutch gibt an, dass der Bebauungsplan von 1994 ist. Mal davon ausgehend, dass zwischen Offenlage und Rechtskraft keine vier Jahre liegen, ist die Baunutzungsverordnung von 1990 heranzuziehen. Danach ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Aufenthaltsräume in anderen Geschossen sind nur dann mitzurechnen, wenn der Bebauungsplan das ausdrücklich festsetzt, was Dutch verneint. Der minimalen Geschossfläche von 273qm steht bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise eine maximale Grundfläche von 234qm entgegen.

Ohne Kenntnis des rechtskräftigen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ist dieser Widerspruch m.E. nicht aufzuklären. Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.

Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.
Dutch08.02.16 09:53
Hallo und vielen Dank für Eure Bemühungen.
Bauexperte schrieb:
Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst.

Bei einer Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 müsste das 1-geschossige Gebäude ja eine Mindestgröße von 273qm aufweisen. Mal abgesehen davon, dass es für mich ein zu großes Einfamilienhaus wäre, widerspricht sich die Größe mit der Grundflächenzahl von maximal 0,3, welche maximal 234qm betragen darf. Somit dürfte laut Bebauungsplan überhaupt nichts gebaut werden. Irgendwie habe ich einen Denkfehler, kann mir nicht vorstellen, dass jemand solchen Mist plant...
Escroda schrieb:
Der minimalen Geschossfläche von 273qm steht bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise eine maximale Grundfläche von 234qm entgegen.

Korrekt, da steht es ja schon...
Escroda schrieb:
Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.

Darum werde ich mich kümmern...
Escroda schrieb:
Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.

Selbstverständlich gebe ich eine Rückmeldung...
ypg08.02.16 13:31
Du verwechselst überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) mit der gesamten Wohnfläche von EG mit OG/DG zusammengerechnet (Geschossflächenzahl) .
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen
geschossflächenzahlgrundflächenzahlbruttogrundflächegrundstücksflächefestsetzungenbauweiserechenweggebäudeeinfamilienhaus