ᐅ Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen?
Erstellt am: 07.02.16 19:17
Dutch07.02.16 20:36
Escroda schrieb:
merkwürdig ist allerdings auch, dass durch dein Grundstück eine Nutzungsgrenze verläuft. Wie sehen die Festsetzungen denn südlich der Linie aus? Soll 0/20 die Dachneigung sein? Hab' ich so noch nicht gesehen.Hallo Escroda,
die Festsetzungen ändern sich im südlichen Bereich. Ich habe die Grafik im Anhang noch etwas erweitert. 0/20 steht laut Legende für offene Bauweise und maximale Gebäudelänge von 20m.
Bauexperte07.02.16 23:36
Guten Abend,
Rechenweg: 780 x 30 ./. 100 = 234 qm
Die Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Rechenweg: 780 x 0,35 = 273 qm wie auch 780 x 0,45 = 351 qm Bruttogrundfläche (BGF; die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt).
Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst. Anhand der anderen Angaben auf dem Bebauungsplan kannst Du ein wunderbares Einfamilienhaus errichten. Wo ist also Dein Problem?
Grüße, Bauexperte
Dutch schrieb:Grundflächenzahl bedeutet Grundrissundflächenzahl. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen, also in Deinem Fall 30% der Grundstücksfläche.
Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.
Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45
Rechenweg: 780 x 30 ./. 100 = 234 qm
Die Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Rechenweg: 780 x 0,35 = 273 qm wie auch 780 x 0,45 = 351 qm Bruttogrundfläche (BGF; die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt).
Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst. Anhand der anderen Angaben auf dem Bebauungsplan kannst Du ein wunderbares Einfamilienhaus errichten. Wo ist also Dein Problem?
Grüße, Bauexperte
ypg07.02.16 23:41
Hab ich das nicht sinngemäß geschrieben? So ungefähr
Escroda08.02.16 08:12
Hallo,
das Problem ist, dass der Bebauungsplan laut Legende eine Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 festsetzt.
Ohne Kenntnis des rechtskräftigen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ist dieser Widerspruch m.E. nicht aufzuklären. Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.
Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.
das Problem ist, dass der Bebauungsplan laut Legende eine Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 festsetzt.
Bauexperte schrieb:Die Geschossfläche muss also mindestens 273qm betragen. Dutch gibt an, dass der Bebauungsplan von 1994 ist. Mal davon ausgehend, dass zwischen Offenlage und Rechtskraft keine vier Jahre liegen, ist die Baunutzungsverordnung von 1990 heranzuziehen. Danach ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Aufenthaltsräume in anderen Geschossen sind nur dann mitzurechnen, wenn der Bebauungsplan das ausdrücklich festsetzt, was Dutch verneint. Der minimalen Geschossfläche von 273qm steht bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise eine maximale Grundfläche von 234qm entgegen.
mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm
Ohne Kenntnis des rechtskräftigen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ist dieser Widerspruch m.E. nicht aufzuklären. Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.
Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.
Dutch08.02.16 09:53
Hallo und vielen Dank für Eure Bemühungen.
Bei einer Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 müsste das 1-geschossige Gebäude ja eine Mindestgröße von 273qm aufweisen. Mal abgesehen davon, dass es für mich ein zu großes Einfamilienhaus wäre, widerspricht sich die Größe mit der Grundflächenzahl von maximal 0,3, welche maximal 234qm betragen darf. Somit dürfte laut Bebauungsplan überhaupt nichts gebaut werden. Irgendwie habe ich einen Denkfehler, kann mir nicht vorstellen, dass jemand solchen Mist plant...
Korrekt, da steht es ja schon...
Darum werde ich mich kümmern...
Selbstverständlich gebe ich eine Rückmeldung...
Bauexperte schrieb:
Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst.
Bei einer Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 müsste das 1-geschossige Gebäude ja eine Mindestgröße von 273qm aufweisen. Mal abgesehen davon, dass es für mich ein zu großes Einfamilienhaus wäre, widerspricht sich die Größe mit der Grundflächenzahl von maximal 0,3, welche maximal 234qm betragen darf. Somit dürfte laut Bebauungsplan überhaupt nichts gebaut werden. Irgendwie habe ich einen Denkfehler, kann mir nicht vorstellen, dass jemand solchen Mist plant...
Escroda schrieb:
Der minimalen Geschossfläche von 273qm steht bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise eine maximale Grundfläche von 234qm entgegen.
Korrekt, da steht es ja schon...
Escroda schrieb:
Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.
Darum werde ich mich kümmern...
Escroda schrieb:
Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.
Selbstverständlich gebe ich eine Rückmeldung...
ypg08.02.16 13:31
Du verwechselst überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) mit der gesamten Wohnfläche von EG mit OG/DG zusammengerechnet (Geschossflächenzahl) .
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen
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