ᐅ Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen?
Erstellt am: 07.02.16 19:17
Dutch08.02.16 15:08
ypg schrieb:
Du verwechselst überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) mit der gesamten Wohnfläche von EG mit OG/DG zusammengerechnet (Geschossflächenzahl) .
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen Das wäre mir auch verständlicher aber laut Baunutzungsverordnung ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Und wenn ich laut Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss errichten darf, ist dieses doch für mich maßgebend.
ypg08.02.16 16:53
Du darfst ja dennoch ein Dach mit Wohnfläche darauf setzen. Es darf nur kein Vollgeschoss werden
Dutch08.02.16 17:20
ypg schrieb:
Du darfst ja dennoch ein Dach mit Wohnfläche darauf setzen. Es darf nur kein Vollgeschoss werden Wenn ich aber schon ein Vollgeschoss in der Größe von 273qm bauen muss, benötige ich kein Dachgeschoss mehr
ypg08.02.16 17:31
Müssen tust du gar nichts. Das sind Grenzwerte.
Dutch08.02.16 17:58
ypg schrieb:
Müssen tust du gar nichts. Das sind Grenzwerte.Nein, laut Bebauungsplan ist ein Geschossflächenzahl-Mindestwert von 0,35 und ein Geschossflächenzahl-Maximalwert von 0,45 vorgeschrieben. Das ist es ja, was mich irritiert.
ypg08.02.16 20:18
Dutch schrieb:
Nein, laut Bebauungsplan ist ein Geschossflächenzahl-Mindestwert von 0,35 und ein Geschossflächenzahl-Maximalwert von 0,45 vorgeschrieben. Das ist es ja, was mich irritiert.Du hast doch einen Auszug aus dem Bebauungsplan eingestellt. Ich lese da nichts von Mindestwerten, nur von Unter- und Obergrenze.
Dennoch muss ich eingestehen, dass auch mich irritiert, dass die Geschossflächenzahl aller Vollgeschosse gemeint ist.
Hast Du denn heute noch nicht beim Bauamt angerufen und nachgefragt?
Ähnliche Themen