Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen?

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D

Dutch

Hallo,

ich benötige dringend Unterstützung bei der Deutung einiger Regelungen laut Bebauungsplan.

Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.

Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45

Nun verstehe ich darunter, dass ich maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbauen darf.
Wie aber lässt sich die Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 erklären? Das würde ja bedeuten, dass ich ein Haus der Größe von mindestens 35 Prozent der Grundfläche bauen muss, da nur Vollgeschosse gerechnet werden und auf diesem Grundstück laut Bebauungsplan nur 1geschossig gebaut werden darf.
Dann würde sich doch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl widersprechen?

Zur besseren Veranschaulichung habe ich ein Foto angefügt. Vielen Dank für die Hilfe / Erfahrungen und einen schönen Abend!

Gruß
hilfe-bei-bebauungsplan-118109-1.jpg
 
E

Escroda

Hallo Dutch,

für die Berechnung der Geschossflächenzahl ist die Baunutzungsverordnung heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der Offenlage des Bebauungsplanes gültig war. Hat der Bebauungsplan z.B. 1985 offengelegen, ist die Geschossflächenzahl nach der Baunutzungsverordnung von 1977 zu berechnen , also Grundfläche aller Vollgeschosse plus die Flächen der Aufenthaltsräume in anderen Geschossen.

Sollte der Bebauungsplan jedoch jüngeren Datums sein, wären die schriftlichen Festsetzungen zu prüfen, ob diese von der Baunutzungsverordnung 1990 (2013) abweichende Berechnungsweisen vorschreiben. Sollte das auch nicht der Fall sein, prüfe mal, ob der Verfasser des Lageplans die Festsetzungen richtig aus dem Bebauungsplan übernommen hat.

Ansonsten sehe ich es genau wie Du, dass sich die Festsetzungen des B-planes widersprechen.
 
D

Dutch

Hallo Escroda,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Also der Bebauungsplan ist von Januar 1994. In den schriftlichen Festsetzungen des B-Plans wird nichts zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl erwähnt. Ein Fehler des Verfassers bei der Datenübernahme in den Lageplan ist auszuschließen, es steht genauso im Bebauungsplan. Sehr eigenartig alles...
 
E

Escroda

Hallo Dutch,

merkwürdig ist allerdings auch, dass durch dein Grundstück eine Nutzungsgrenze verläuft. Wie sehen die Festsetzungen denn südlich der Linie aus? Soll 0/20 die Dachneigung sein? Hab' ich so noch nicht gesehen.

Dann hilft wohl nur die Nachfrage bei der Gemeinde.
 
Y

ypg

Nein, widerspricht sich nicht. Bei 780 qm darfst du eine Grundfläche von 234qm überbauen mit einem 1-geschossigen Haus. Also muss das Dachgeschoss kleiner als 1/3 oder 1/4 (bundeslandabhängig) von der unteren Wohnfläche sein, welches über 2,00 Meter Höhe hat.
Bei Geschossflächenzahl von 0,35 und einem Haus von maximaler Ausnutzung der Grundflächenzahl darf die Fläche oben mit einer Höhe von mind. 2 Meter allerdings nur 273-234= 39qm betragen, bei Geschossflächenzahl von 0,45 entsprechend mehr.
 
Y

ypg

Allerdings wird User Escroda als Vermessungsingenieur wohl recht haben, habe seine Antwort jetzt erst gesehen
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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