Putzfirma entsorgt den Müll nicht - Firma einklagen?

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N

nistibee

so, Thema Handwerker jetzt mal bei mir. Die Putzfirma, die jetzt ja schon ne Weile fertig ist, hat jetzt die Schlussrechnung geschickt. Die Rechnungen gehen ja immer über den Architekten, der sie erstmal prüft und dann an mich weiterleitet. Nun hat die Putzfirma aber noch einen Haufen Müll hinterlassen. Der Architekt redet und schreibt nun seit einer Weile mit dem Chef der Putzfirma, dass sie vor Zahlung der Schlussrechnung den Müll entsorgen sollen und hat ihm auch Auszüge aus dem VOB geschickt, dass es deren Aufgabe ist. Dir Firma weigert sich. Der Architekt hat nun vorgeschlagen, von der Schlussrechnung einen Pauschalbetrag für die Entsorgung durch eine externe Firma und das der Firma so mitgeteilt. Antwort:

Guten Tag ,
wir werden es auf ein streit ankommen lassen da wir schon echt viel so mit gemacht haben
z.B. - skonto zusätzlich trotz guter preise
- baustelle konnten wir nicht an einen stück durch ziehen und hatten dadurch probleme auf andern bv s
- den großteil vom bauschutt haben wir entsorgt !
na aber egal machen sie was sie für richtig halten und wir werden dann reagieren.


Schade das sie jetzt sicher denken was für eine schlechte firma aber versetzten sie sich in unserer lage wir haben an der baustelle fast kein gewinn gehabt weil wir die preise niedrig gehalten haben.
es war das erste bv was wir zusammen gemacht haben sollte wir mal wieder ein machen da passiert so etwas nicht mehr weil wir dann darauf achten.

Super. Bluffen die nun nur oder was meint ihr? Ich habe echt keine Lust, noch Anwaltskosten für diesen Mist zu investieren. Was würdet ihr machen?
Es war übrigens nicht vereinbart, dass die Baustelle in einem Stück durchgezogen wird.
 
J

Joedreck

Ich würde es machen wie der Architekt vorgeschlagen hat.
Restbetrag zahlen. Einen Brief aufsetzen mit Hinweis auf einbehalt und Fristsetzung zur Entsorgung innerhalb von 5 Werktagen. Dann erfolgt die Restzahlung. Ankündigen den restlichen Müll extern entsorgen zu lassen bei Verstreichen der Frist.
Hinweis auf bisherige Telefonate zwischen Architekt und Firma geben. "Wie bereits mit dem Schreiben vom...ist es ihre vertragliche Pflicht den Müll... Etc".

Der Restbetrag den die haben wollen, müssen die dann einklagen. Da würde ich es auf jeden Fall drauf ankommen lassen.

Der Fliesenleger bekommt ja auch nicht volles Geld für die halbe Arbeit.
 
K

Kekse

Würde ich auch. Die Argumentation finde ich (abgesehen von der Formulierung) ziemlich schräg: „Wir haben uns im Angebot verkalkuliert, deshalb haben wir uns entschieden, die Leistung nachträglich zu kürzen.“ Das versuche ich nächstes Mal andersrum. Ich bezahle dann nur einen Teil, weil ich im Nachhinein festgestellt habe, dass ich mir den ursprünglich abgemachten Preis nicht leisten kann
 
A

avalanche

Wir haben bei uns gerade ein ähnliches Thema. Angebot im Juli von einer Firma eingeholt, und im August hat unser Architekt den Auftrag (schriftlich) erteilt. Nun will die Firma mal eben tausende Euro mehr haben. Denn das Angebot war ja viel zu günstig.
Ihr habt den Vorteil, dass bei euch wenigstens die Arbeit geleitest wurde und andere Gewerke weiter machen können.
Verstehe auch nicht wie man sich als Profi sowas leisten kann.

Ich würde es an deiner Stelle drauf ankommen lassen. Du bist ja im Recht.. Was soll passieren.
Er will ja Geld von dir. Andersrum wäre es schlecht.
 
11ant

11ant

Wenn die VOB gewiß die Grundlage bei dieser Beauftragung war und da ohne Interpretationsspielraum drinsteht daß die das müssen, dann halte ich eine Fristsetzung und danach Ersatzvornahme mit Aufrechnung für richtig.

Aber: anwaltlicher Rat schadet nicht, auch ohne daß man prozessieren will.

Verstehe auch nicht wie man sich als Profi sowas leisten kann.
Ich ebenso nicht, beziehe es hier aber durchaus auch auf den Architekten: warum hat der denn einen genommen, den er noch nicht kannte ?
 
A

avalanche

ch ebenso nicht, beziehe es hier aber durchaus auch auf den Architekten: warum hat der denn einen genommen, den er noch nicht kannte ?
Bei uns hier in Südniedersachsen ist es so, dass man froh sein kann wenn sich einer erbarmt einen Auftrag anzunehmen. Derzeit sind die meisten gut mit Aufträgen ausgelastet. Wenn ich jetzt nur die Firmen in die Ausschreibung reinnehme mit denen man Erfahrung hat, führt es schnell zu einer Absage.
Auch ohne Wahl also genug Qual :-)
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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