ᐅ Problem nach Fenstertausch | Falsch gemessen?
Erstellt am: 05.08.21 13:11
firas21 06.08.21 07:04
apokolok schrieb:
Ganz ehrlich, die Fenster würde ich so wie sie sind wieder raushauen.
Wie kann man denn so einen Pfusch produzieren?
Darf und kann eigentlich nicht passieren.Das würde ich auch am liebsten, die Frage ist nur, wer kommt für den Schaden auf, und wäre ich im Recht, wenn ich alles neu machen lasse?
Dies würde nur funktionieren wenn alle Kosten von der Fensterfirma übernommen werden?
hampshire 06.08.21 09:42
firas21 schrieb:
Das würde ich auch am liebsten, die Frage ist nur, wer kommt für den Schaden auf, und wäre ich im Recht, wenn ich alles neu machen lasse?Zu klären ist der Auftrag an den Fensterbauer. Mit einer mündlichen Aussage, dass sich durch eine geplante Dämmung die Maße zum Jetzt-stand verändern werden wirst Du wenig Möglichkeiten haben eine Beteiligung des Fensterbauers durchzusetzen. Der Fensterbauer kann nicht dafür haften, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt des Aufmaßes nicht den Bedingungen zum Zeitpunkt des Einbaus oder anschließender Arbeiten am Haus entsprechen, wenn das nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkt ist. firas21 06.08.21 09:57
Aber hat hier eine Firma keine Pflicht den Kunden darüber aufzuklären? Was wäre wenn hier nicht 5cm Putz sondern 15cm Putz an den Seiten wären?
Dann würde das alles gar nicht mehr funktionieren? Da kann doch nicht der Laie die Schuld tragen? Für was gibt es dann ausgebildete Fachleute?
Dann würde das alles gar nicht mehr funktionieren? Da kann doch nicht der Laie die Schuld tragen? Für was gibt es dann ausgebildete Fachleute?
kbt09 06.08.21 10:35
... hast du gelesen, was hampshire geschrieben hat? Was hast du dem Fensterbauer nachweisbar (schriftlich) über die zukünftigen Arbeiten an der Außenwand mitgeteilt?
firas21 06.08.21 10:38
Dass an die Außenfassade ein 18cm VWS angebracht wird
hampshire 06.08.21 10:40
firas21 schrieb:
Aber hat hier eine Firma keine Pflicht den Kunden darüber aufzuklären? Was wäre wenn hier nicht 5cm Putz sondern 15cm Putz an den Seiten wären?Dann hätte es gereicht bei identischem Format eine geeignete Befestigung zu finden. Der Fensterbauer hat keine Pflicht Dich darauf hinzuweisen, dass die Formate der Fenster möglicherweise nicht mehr passen, wenn Du bauliche Veränderungen am Haus vornimmst.Platt übersetzt: Wenn ich einen Maßanzug kaufe und dem Schneider nicht mitteile, dass ich gedenke mein Gewicht erheblich zu ändern und den Anzug für den veränderten Zustand passend wünsche, hat er keine Pflicht mich darauf hinzuweisen, dass der Anzug bei Veränderung meiner Körperstatur möglicherweise nicht mehr passt.
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