Liebes Forum,
wir haben heuer im April aufgrund einer Komplettsanierung unserer Doppelhaushälfte die Fenster tauschen lassen.
Hier ist eine Fensterfirma gekommen, welche alles ausgemessen und die neuen Fenster dann auch eigebaut hat.
Da wir einen 18cm Vollwärmeschutz auf die Fassade bekommen wurden diese jetzt an die Außenkante der Mauer gesetzt.
Das Problem besteht jetzt darin, dass der Fenstersetzer einfach die Außenlaibung gemessen hat, ohne davor den Außenputz abzuschlagen.
Jetzt sind die neuen Fenster, die Balkontüren und die Haustür im Schnitt zwischen 5 und 10 cm zu schmal, da ziemlich viel Putz drauf war.
Meine Fragen wären jetzt folgende:
1. Wer ist in so einem Fall Schuld? Wer müsste evtl. anfallende Kosten übernehmen?
2. Ist das überhaupt erlaubt die Fenster nur auf den Außenputz zu montieren? Diese gehören doch normal direkt auf den Ziegel montiert?
3. Wie könnte man diese Fenster in Zukunft wieder ausbauen? Außen kommt der Vollwärmeschutz drauf und innen sollten wir lt. Fenstersetzter Rigipsplatten mit Profilen am Fenster befestigen, damit die Laibung wieder passt, da man auf den bereits bestehenden Innenputz nicht einfach noch einmal 4cm Putz pro Seite raufgeben kann. (Abgesehen davon, dass dies wahrscheinlich ein Vermögen kostet, da ja auch jede Kante etc. neu gesetzt werden muss). Sollte man jemals die Fenster tauschen müsste man sich dann ja die komplette Rigipslaibung wieder zerstören?
4. Hat man in dem Zwischenraum zwischen Ziegel und Rigipsplatte dann keine Kältebrücke? Davor ist ja nur die dünne Schicht Außenputz.
Im Anhang ist noch ein Foto - ich hoffe man erkennt, dass die Fenster nur am Putz montiert wurden.
Würde mich über Antworten wirklich freuen 🙂
wir haben heuer im April aufgrund einer Komplettsanierung unserer Doppelhaushälfte die Fenster tauschen lassen.
Hier ist eine Fensterfirma gekommen, welche alles ausgemessen und die neuen Fenster dann auch eigebaut hat.
Da wir einen 18cm Vollwärmeschutz auf die Fassade bekommen wurden diese jetzt an die Außenkante der Mauer gesetzt.
Das Problem besteht jetzt darin, dass der Fenstersetzer einfach die Außenlaibung gemessen hat, ohne davor den Außenputz abzuschlagen.
Jetzt sind die neuen Fenster, die Balkontüren und die Haustür im Schnitt zwischen 5 und 10 cm zu schmal, da ziemlich viel Putz drauf war.
Meine Fragen wären jetzt folgende:
1. Wer ist in so einem Fall Schuld? Wer müsste evtl. anfallende Kosten übernehmen?
2. Ist das überhaupt erlaubt die Fenster nur auf den Außenputz zu montieren? Diese gehören doch normal direkt auf den Ziegel montiert?
3. Wie könnte man diese Fenster in Zukunft wieder ausbauen? Außen kommt der Vollwärmeschutz drauf und innen sollten wir lt. Fenstersetzter Rigipsplatten mit Profilen am Fenster befestigen, damit die Laibung wieder passt, da man auf den bereits bestehenden Innenputz nicht einfach noch einmal 4cm Putz pro Seite raufgeben kann. (Abgesehen davon, dass dies wahrscheinlich ein Vermögen kostet, da ja auch jede Kante etc. neu gesetzt werden muss). Sollte man jemals die Fenster tauschen müsste man sich dann ja die komplette Rigipslaibung wieder zerstören?
4. Hat man in dem Zwischenraum zwischen Ziegel und Rigipsplatte dann keine Kältebrücke? Davor ist ja nur die dünne Schicht Außenputz.
Im Anhang ist noch ein Foto - ich hoffe man erkennt, dass die Fenster nur am Putz montiert wurden.
Würde mich über Antworten wirklich freuen 🙂
apokolok schrieb:
Ganz ehrlich, die Fenster würde ich so wie sie sind wieder raushauen.
Wie kann man denn so einen Pfusch produzieren?
Darf und kann eigentlich nicht passieren.Das würde ich auch am liebsten, die Frage ist nur, wer kommt für den Schaden auf, und wäre ich im Recht, wenn ich alles neu machen lasse?
Dies würde nur funktionieren wenn alle Kosten von der Fensterfirma übernommen werden?
H
hampshire06.08.21 09:42firas21 schrieb:
Das würde ich auch am liebsten, die Frage ist nur, wer kommt für den Schaden auf, und wäre ich im Recht, wenn ich alles neu machen lasse?Zu klären ist der Auftrag an den Fensterbauer. Mit einer mündlichen Aussage, dass sich durch eine geplante Dämmung die Maße zum Jetzt-stand verändern werden wirst Du wenig Möglichkeiten haben eine Beteiligung des Fensterbauers durchzusetzen. Der Fensterbauer kann nicht dafür haften, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt des Aufmaßes nicht den Bedingungen zum Zeitpunkt des Einbaus oder anschließender Arbeiten am Haus entsprechen, wenn das nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkt ist.Aber hat hier eine Firma keine Pflicht den Kunden darüber aufzuklären? Was wäre wenn hier nicht 5cm Putz sondern 15cm Putz an den Seiten wären?
Dann würde das alles gar nicht mehr funktionieren? Da kann doch nicht der Laie die Schuld tragen? Für was gibt es dann ausgebildete Fachleute?
Dann würde das alles gar nicht mehr funktionieren? Da kann doch nicht der Laie die Schuld tragen? Für was gibt es dann ausgebildete Fachleute?
H
hampshire06.08.21 10:40firas21 schrieb:
Aber hat hier eine Firma keine Pflicht den Kunden darüber aufzuklären? Was wäre wenn hier nicht 5cm Putz sondern 15cm Putz an den Seiten wären?Dann hätte es gereicht bei identischem Format eine geeignete Befestigung zu finden. Der Fensterbauer hat keine Pflicht Dich darauf hinzuweisen, dass die Formate der Fenster möglicherweise nicht mehr passen, wenn Du bauliche Veränderungen am Haus vornimmst.Platt übersetzt: Wenn ich einen Maßanzug kaufe und dem Schneider nicht mitteile, dass ich gedenke mein Gewicht erheblich zu ändern und den Anzug für den veränderten Zustand passend wünsche, hat er keine Pflicht mich darauf hinzuweisen, dass der Anzug bei Veränderung meiner Körperstatur möglicherweise nicht mehr passt.
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