Position der Wasserleitung unbekannt

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A

AlexAmy

Nein, der Bauantrag ist fertig und wird in Kürze abgegeben - Wasserleitung liegt ja auf der Straße und zumindest laut Beschilderung / Aussagen der Stellen am Grundstück an.

@11ant Wer weiß, vielleicht sind die Fachmitarbeiter in den entsprechenden Ämtern / Behörden auch alles "Praktikantenurlaubsvertreter", aber vielleicht auch nicht. Du bzw. ihr seid tatsächlich die Ersten, die eine vorhandene Leitung vehement als unwahrscheinlich bezeichnen. Was nun am Ende stimmt, wird sich dann sicherlich noch ergeben.

@ypg Ja, das ist eben der Gedankengang, weshalb ich hier einmal nachgefragt habe - da ich die Verantwortung eben auch beim Wasserverband sehe. Ich mache ja gerne eine 1-2 Suchschachtungen, aber ich bin auch nur bedingt gewillt über 20 m in der Breite am Zaun immer wieder (auf meiner Grundstücksseite!) Suchschachtungen vorzunehmen. Weil es einfach mal jeweils eine Tagesaufgabe ist und auch nicht unbedingt ein Zuckerschlecken. Ich werde wohl noch ein paar Schachtungen machen, wenn das Wetter mal gut ist. Ansonsten halt später der Antrag und dann sehen wir weiter.
 
11ant

11ant

Wer weiß, vielleicht sind die Fachmitarbeiter in den entsprechenden Ämtern / Behörden auch alles "Praktikantenurlaubsvertreter", aber vielleicht auch nicht. Du bzw. ihr seid tatsächlich die Ersten, die eine vorhandene Leitung vehement als unwahrscheinlich bezeichnen.
Vielleicht steht "Hirn einschalten" und "Bildung erinnern" nicht ausdrücklich in ihren Arbeitsverträgen und sie trauen sich entsprechend, diese Leistungen zu verweigern. Als Wasserwerker sollte man schon Wissen, daß man keine toten Leitungen baut, schlecht durchströmte Stellen Brutplätze sind und dergleichen. Mehr als die Lge des Schiebers kann das Schild bei einem jungfräulichen Brachgrundstück also kaum bezeichnen.
Was nun am Ende stimmt, wird sich dann sicherlich noch ergeben.
Jedenfalls ist der Versuch, Dir die Last der Ermittlung aufzubürden, dreist (und quasi Ehrenrettung, zu unterstellen: dummdreist).
 
Tolentino

Tolentino

Nochmal: Du beantragst den Anschluss und trägst als Anlage auf nem Lageplan ein wo der Anschluss ins Haus erfolgen soll. Das führen die dann aus. Wo sie von der Hauptleitung aus die Stichleitung legen oder ob einer von denen auf die Idee kommt, noch nach einer Totleitung zu suchen um daran zu gehen, darf nicht dein Problem sein.
Im Gegenteil: wenn du jetzt anfängst den öffentlichen Grund an mehreren Stellen bis 150 cm auszuschachten, wirft man dir evtl noch Sachbeschädigung vor, wenn sich dann irgendwas doof setzt und die Straße brüchig wird. Würde ich nicht machen.
 
A

AlexAmy

Nur um kurz Missverständnisse zu vermeiden, zumal ich das nicht einmal geschrieben habe: Suchschachtungen habe und werde ich nur an der Grundstücksgrenze auf meinem Grundstück durchführen. Ich mache natürlich nichts auf öffentlichem Grund. Zudem dürfte in der Leitung kein Wasser ö.ä. sein, da diese von beiden Seiten aus verschlossen ist, d.h. vom Schieber (welcher i.d.R. seit Einsetzen geschlossen sein sollte) und von der Endabdeckung. Wir reden hier also höchstwahrscheinlich von einem leeren Kunststoffrohr, was die nicht invasive Suche mit entsprechenden Mitteln auf dem öffentlichen Grund sehr schwer macht.

Egal - wie ich gerade schrieb, 1-2 Suchschachtungen mache ich noch und dann muss halt im Zweifel sich das später im Zuge des regulären Antrags klären.

Meine eigentliche Frage an die Community zielte nicht darauf ab, ob dort eine Leitung liegt oder sonst etwas, sondern ob ein Wasserverband sich hier aus der Klärung von offensichtlich fehlenden bzw. unvollständigen Leitungskarten so herauswinden kann. Ich glaube ebenfalls, dass dieses Verhalten dummdreist ist, aber man kommt heutzutage leider bei Ämtern / Behörden oft nur mit Fakten und Rechtsgrundlagen weiter.
 
F

FloHB123

Aber weshalb suchst du nun weiter, wenn es 1. nicht deine Aufgabe ist und 2. eine eventuell vorhandene Leitung später vielleicht überhaupt nicht nicht genutzt wird?
 
11ant

11ant

Meine eigentliche Frage an die Community zielte nicht darauf ab, ob dort eine Leitung liegt oder sonst etwas, sondern ob ein Wasserverband sich hier aus der Klärung von offensichtlich fehlenden bzw. unvollständigen Leitungskarten so herauswinden kann. Ich glaube ebenfalls, dass dieses Verhalten dummdreist ist, aber man kommt heutzutage leider bei Ämtern / Behörden oft nur mit Fakten und Rechtsgrundlagen weiter.
Du beantragst. Sie tun nichts ? > Dienstaufsichtsbeschwerde, Untätigkeitsklage. Sie sagen "Du mußt" > rechtsmittelfähigen Bescheid darüber einfordern, Widerspruch einlegen. Oft genügt schon, wenn der Anwalt bloß anruft. Amtsschimmeln kann man Sporen geben.
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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