ᐅ Planung: 2 Vollgeschosse vorgeschrieben - Ab wann Vollgeschoss
Erstellt am: 26.06.12 15:10
Bauexperte schrieb:
Ein Blick in die Landesbauordnung BW hätte genügt ...
§ 2 Begriffe:
2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.Hallo Bauexperte,
dann habe ich dich falsch verstanden, mir ging es um eine Quelle für die bundesweit angenommene Lösung.
Die von dir zitierte Landesbauordnung ist mir bekannt, die Landesbauordnung 1964 hat hier aber wohl eine andere Regelung. Zudem sind ja 75% Grundfläche und 75% bei >= 2,3m etwas anderes. Bei 75% Grundfläche hätte ja annähernd jedes Haus zwei Vollgeschosse
Grüße
Sascha
S
Spritti12325.05.13 11:18Ab wann ist ein Keller ein Vollgeschoss? Wikipedia finde ich folgenden Text: Vollgeschosse: sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Wenn ich jetzt den Keller so baue dass die Deckenoberkante nur 1,40 m über der Geländeoberfläche hinausragt und die Kellerhöhe 2,50 m hoch baue ist es dann ein Vollgeschoss ja oder nein? Was ich meine ist ob nur eine der beiden Kriterien erfüllt werden müssen oder beide damit es zum Vollgeschoss wird?
Wenn ich jetzt den Keller so baue dass die Deckenoberkante nur 1,40 m über der Geländeoberfläche hinausragt und die Kellerhöhe 2,50 m hoch baue ist es dann ein Vollgeschoss ja oder nein? Was ich meine ist ob nur eine der beiden Kriterien erfüllt werden müssen oder beide damit es zum Vollgeschoss wird?
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