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ᐅ Niederschlagswasser zwingend zu versickern


Erstellt am: 17.03.2022 13:55

TmMike_2 24.03.2022 15:40
So einen Sickerschächte meinte ich

nokapito 02.05.2022 08:23
nokapito schrieb:

Das Niederschlagswasser ist grundsätzlich zu versickern oder einem naheliegenden offenen Gewässer zuzuleiten, soweit dies mit vertretbarem Aufwand schadlos möglich ist (§ 48 b Abs. 3 WG-BW).

Nun möchte ich zu meinem Ausgangspost nochmal eine Frage stellen.

Es steht in dem Schreiben vom Amt ja der nochmals zitierte Satz, kann mir jemand erklären was denn ein "vertretbarer Aufwand" ist?

Ich frage deshalb, da wir nun mit ein paar Erdbauern Kontakt hatten und natürlich auch immer die angedachte Zisterne und das Schreiben vom Amt bezüglich der Versickerung erwähnt haben. Jeder dieser Erdbauer hat gesagt er baut uns zwar die Zisterne ein, übernimmt aber keine Haftung für die Versickerung, weil ja irgendwann auch eine Zisterne vollläuft. Die wollen alle vom Architekten einen Entwässerungsplan mit Angaben zur Umsetzung, da sie nicht ausschließen können, dass irgedwann das Wasser oben aus unserer Regenrinne sprudelt.

Das Ding ist, dass wir mit unserem Architekten bereits durch sind, er hat die Schlussrechnung gestellt und somit ist für ihn alles gelaufen. Jetzt wieder ihn (wobei wir ihn nicht mögen) oder einen anderen Architekten nach einem Entwässerungsplan zu fragen kostet bestimmt auch gleich wieder einen vierstelligen Betrag.
All diese Dinge aufsummiert ergibt unterm Strich sicher wieder eine Summe die fünfstellig sein wird und das alles nach einreichen des Bauantrags, weil nichts davon im Bebauungsplan stand.

Kann man denn in irgendeiner Weise versuchen zu erklären, dass der Aufwand so langsam nicht mehr vertretbar ist? Habt ihr Tipps für uns?

netuser 02.05.2022 10:10
Ich habe jetzt leider keine Zeit die 12 Seiten zu lesen, um mich an Details zu erinnern, aber wie ist denn der "IST-Zustand"? Habt ihr euch nun für Zisterne entschieden? Warum nochmal keine Rigole? ...
Wenn du dich nicht an deinen bisherigen Architekten wenden möchtest, so frage bei anderen an....
Letztlich denke ich, dass du da zu viel reininterpretierst und jeder Architekt das für paar hundert Euro "mal eben" machen könnte. Man muss nur einen solchen finden, derberem wäre sich der kleinen Aufgabe zwischendurch zu widmen. Wir hatten kurzerhand unsere ursprünglich geplante Rigole ebenfalls von einem anderen Architekten umplanen lassen, der eine geänderte Planung zur Vorlage beim Amt nach 3 Tagen für einen kleinen Obolus abgeliefert hat.

Ist nun nicht die Antwort auf deine Frage, aber letztlich verstehe ich auch nicht was dir die mögliche Argumentation hinsichtlich "vertretbarem Aufwand" bringt, wenn am Ende des Tages das Wasser doch aus den Regenrinnen sprudelt? 😉

Aloha_Lars 02.05.2022 11:11
Hallo, wir haben auch in BaWü gebaut und hatten die gleiche Auflage. Nachdem sich ein Nachbar mehrfach gegen die (amtlich vorgeschriebene) Sickergrube beim Bauamt beschwert hatte, konnten wir diese Auflage durch eine Tektur "loswerden". Das Bauamt hat dann am Ende zugestimmt, dass wir das Wasser doch direkt in den Kanal einleiten dürfen. Zusätzlich haben wir in der Einfahrt Sickerpflaster verwendet, um das dortige Regenwasser auf dem Grundstück abzuleiten.

nokapito 02.05.2022 13:55

Ich prüfe noch unsere Optionen und eine Option ist es für mich zu schauen, ob wir drumherum kommen können, da der Aufwand ja vielleicht nicht vertretbar, bzw. der Aufwand zu hoch ist.
Denn auf der einen Seite müssen wir aus Kostengründen Dinge streichen und auf der anderen Seite kommen auf einmal solche Vorgaben. Ich denke wenn es eine solche Pflicht gebe würde sie im Bebauungsplan (der aus 2019 stammt) geschrieben stehen und irgendeinen Sinn muss der Satz mit "vertretbarer Aufwand" ja auch haben.
Ich denke einfach man hätte uns das auch schon deutlich früher sagen können, dann hätten wir uns eventuell die Kosten der nachträglichen Planänderung sparen können, ich stand x Mal mit genau dem Herrn vom Amt persönlich im Kontakt...


Das klingt sehr interessant, kannst du mir das näher erklären und hast du vielleicht auch skizzen dafür? Was meinst du mit Tektur? Sickerpflaster ist denke ich mal eine Option für die Einfahrt, aber ich denke am meisten wird das Dach betroffen sein und dafür haben wir bis jetzt ja keine Lösung.

Aloha_Lars 02.05.2022 14:55
nokapito schrieb:

Das klingt sehr interessant, kannst du mir das näher erklären und hast du vielleicht auch skizzen dafür? Was meinst du mit Tektur? Sickerpflaster ist denke ich mal eine Option für die Einfahrt, aber ich denke am meisten wird das Dach betroffen sein und dafür haben wir bis jetzt ja keine Lösung.

Skizzen habe ich keine, aber eine Tektur ist einfach eine nachträgliche Änderung des Bauantrags. Wir mussten nur einen neuen Abwasserplan einreichen. In diesem führte der Weg des Niederschlagswassers vom Dach direkt in den Kanal, davor war da ne Sickergrube dazwischen. Aber wir hatten dieses Vorgehen erst mit der Sachbearbeiterin in der Baubehörde abgestimmt und danach eingereicht. Ruf doch mal bei deiner Sachbearbeiterin an ;-)

Bei uns war die Einfahrt auch wichtig, da knapp 160 qm ;-)
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