ᐅ Niederschlagswasser zwingend zu versickern
Erstellt am: 17.03.2022 13:55
motorradsilke 18.03.2022 09:43
Bei uns gab es gar keine Kontrolle, aber in Bezug auf die Entwässerung auch keine Vorgaben. Es hieß, es muss eine Versickerung stattfinden. Wie die aussehen soll hat Niemand vorgeschrieben und Niemanden interessiert. Wir haben nur ein paar große Tonnen durchlöchert und eingebuddelt. Kies und Vlies drumrum, etwas Kies rein, Deckel drauf, fertig. Hat beim alten Haus mit ähnlicher Dachfläche 15 Jahre funktioniert, wird jetzt auch wieder funktionieren. Bei sehr starkem Regen läuft das Ganze mal über, dann versickert es eben im Garten. Wir haben aber auch märkischen Sand, da ist das schnell weg.
Tolentino 18.03.2022 09:46
Ich habe ja im Vorfeld mal fragen wollen woher ich weiß wieviel ich nachweisen muss. Da hat man mich auf irgendeine Wasseragentur verwiesen, ich solle dort mal fragen. Ich Depp habe das auch gemacht, aber der schlafende Hund ließ sich nicht wecken.
Bei uns ist aber auch noch märkischer Sandboden. Meine Frau plant schon mit Tonnen angefahrenen Humus.
Bei uns ist aber auch noch märkischer Sandboden. Meine Frau plant schon mit Tonnen angefahrenen Humus.
TmMike_2 18.03.2022 10:00
Es ist wie immer bestimmt auch wieder Ländersache.
In Niedersachsen bei uns in der Region kenne ich bis jetzt keinen der kontrolliert wurde.
Hingegen, wenn man für versiegelte Fläche Gebühren/Steuern bezahlen muss, wird das logischerweise geprüft - evtl stichprobrnartig
In Niedersachsen bei uns in der Region kenne ich bis jetzt keinen der kontrolliert wurde.
Hingegen, wenn man für versiegelte Fläche Gebühren/Steuern bezahlen muss, wird das logischerweise geprüft - evtl stichprobrnartig
netuser 18.03.2022 10:02
guckuck2 schrieb:
Da reicht man ja zuvor einen Antrag ein mit Skizze, wo Dächer, Pflasterflächen etc. rein gezeichnet wurden, um hinterher die Gebühren zu ermitteln.Die Gebühren wurden bei uns direkt mit der Genehmigung festgesetzt und in Rechnung gestellt.
Bei der doch relativ großen versiegelten Fläche, kamen irgendwas mit 27,xx EUR zusammen. Mindestgebühr im Amt beträgt trotzdem 200 EUR, die entsprechend auch in Rechnung gestellt wurden 🙂
netuser 18.03.2022 10:05
TmMike_2 schrieb:
Hingegen, wenn man für versiegelte Fläche Gebühren/Steuern bezahlen muss, wird das logischerweise geprüft - evtl stichprobrnartigBei Versickerung auf eigenem Grundstück kommen dann hoffentlich keine Gebühren mehr 🙂
Stichprobenartige Prüfungen machen auch die im Amt heutzutage auf Basis von Karten/Satellitenbildern.... ob die Flächen ungefähr mit den genehmigten übereinstimmen.
TmMike_2 18.03.2022 10:17
netuser schrieb:
Bei Versickerung auf eigenem Grundstück kommen dann hoffentlich keine Gebühren mehr 🙂
Stichprobenartige Prüfungen machen auch die im Amt heutzutage auf Basis von Karten/Satellitenbildern.... ob die Flächen ungefähr mit den genehmigten übereinstimmen.Seit ein paar Jahren fliegen sie stichprobenartig mit ner Drohne rüber.Ob im Garten doch noch nen Pool gebaut wurde usw. 😀
Die modernen Politessen eben
Ähnliche Themen