Neuer KfW-Effizienzhaus-Standard ab 01. Juli 2010

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T

Tobsen

Guten Abend,

ich habe folgenden Passus im Internet gefunden, verstehe aber nicht, was ich mir unter einem Tilgungszuschuss vorstellen muss. Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen (evtl. auch mit einem kleinen Rechenbeispiel).

Danke!


Für den Haus-Neubau gilt ab dem 01. 07. 2010 ein neuer KfW-Effizienzhaus-Standard. Demnach wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert, der förderfähige Mindest-Standard ist dann das KfW-Effizienzhaus 70. Für die neuen KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen unabdingbar, weil dies eine klare Bedingung für die Gewährung des Förderkredites sein wird.
Zudem ist der Zinssatz für KfW-Effizienzhäuser ab 01.07.2010 einheitlich, jedoch erfolgt mittels einem Tilgungszuschuss eine Differenzierung der Förderung. So gibt es beim KfW-Effizienzhaus 70 keinen Tilgungszuschuss, wohl aber für das KfW-Effizienzhaus 55 einen Tilgungszuschuss von 5 % und für das KfW-Effizienzhaus 40 einen Tilgungszuschuss von 10 %. Wer die bisherige Förderung nutzen möchte, muss den Antrag so stellen, daß er bis zum 30.06.2010 bei der Kfw eingegangen ist.
 
D

derWilkens

Nabend,

der Tilgungszuschuss ist der Betrag, um den Deine Schulden nach dem tilgungsfreien Zeitraum reduziert wird.

Wenn Du also ein Kfw-Effizienzhaus 40 baust, bekommst Du 50.000 Euro und hast aber nach einem Jahr nur noch 40.000 Euro Schulden.

Gruß,
Christian
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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