ᐅ Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend?
Erstellt am: 08.07.2024 19:21
MaxBauerBW 08.07.2024 19:21
Hallo,
ich habe die Gelegenheit ein Angebot für ein Grundstück abzugeben, welches eigentlich ziemlich nett ist - recht groß (870 qm), ziemlich flach, 20 min außerhalb der Stadt.
Allerdings gibt es im Bebauungsplan aus den 1970ern leider einige Begrenzungen, und ich bin mir nicht sicher wie stark uns das einschränken würde. Vermutlich auch ein Grund, wieso das Grundstück noch frei ist und eher günstig abgegeben wird.
Es geht um das Grundstück 867 aus dem Plan. Nach unten hin liegt die Straße, nach oben ein Feldweg und dahinter dann Acker.




Die relevanten Infos aus dem Bebauungsplan habe ich hier (hoffentlich) alle zusammengetragen. Er ist insgesamt eher kurz.
Leider darf hier nur 1 Vollgeschoss gebaut werden. Und Kniestock 60cm mit 25° Dachneigung hört sich für mich extrem schwierig an. Ist das so, oder stelle ich mir das zu einschränkend vor?
Garage ist wohl im Plan auch für dahinter vorgesehen.
Was meint ihr? Machbar?
Vielen Dank.
ich habe die Gelegenheit ein Angebot für ein Grundstück abzugeben, welches eigentlich ziemlich nett ist - recht groß (870 qm), ziemlich flach, 20 min außerhalb der Stadt.
Allerdings gibt es im Bebauungsplan aus den 1970ern leider einige Begrenzungen, und ich bin mir nicht sicher wie stark uns das einschränken würde. Vermutlich auch ein Grund, wieso das Grundstück noch frei ist und eher günstig abgegeben wird.
Es geht um das Grundstück 867 aus dem Plan. Nach unten hin liegt die Straße, nach oben ein Feldweg und dahinter dann Acker.
Die relevanten Infos aus dem Bebauungsplan habe ich hier (hoffentlich) alle zusammengetragen. Er ist insgesamt eher kurz.
- Giebelstellung zur Straße
- Grundrisse müssen ein langgestrecktes Rechteck bilden
- Gebäudelänge bezogen auf Dachtraufe kann max. 16m betragen
- Sockelhöhe (Erdgeschossfußboden) max. 1m über Gehweg
- Dachneigung muss 25° betragen
- Kniestockhöhe muss einheitlich 60cm betragen
- Dachgauben nicht zugelassen
- Ein Nebengebäude zugelassen, nur eingeschossig, nur Flachdach, max. 2,5m bis Oberkante Dachrinne
- Einfriedungen 0,8m
- Gesamte Fläche zwischen Baulinie und Straße muss als Vorgarten angelegt werden
Leider darf hier nur 1 Vollgeschoss gebaut werden. Und Kniestock 60cm mit 25° Dachneigung hört sich für mich extrem schwierig an. Ist das so, oder stelle ich mir das zu einschränkend vor?
Garage ist wohl im Plan auch für dahinter vorgesehen.
Was meint ihr? Machbar?
Vielen Dank.
nordanney 08.07.2024 19:37
Wie du bauen kannst, sagen dir dann die Nachbarhäuser. Haben Sie Abweichungen vom Bebauungsplan genehmigt bekommen, so sollte das auch bei dir funktionieren
K a t j a 08.07.2024 20:28
Wie breit ist denn das Grundstück oder das Baufenster?
Auf jeden Fall kannst Du einen schönen Bungalow bauen. Je nach Hausbreite könnte man auch im DG vielleicht noch 2 Kinderzimmer unterbringen. Möglicherweise werden die Vorschriften auch nicht mehr gar so streng durchgesetzt, wenn man sich das Nachbarhaus ansieht. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Die alles entscheidende Frage ist: Was braucht Ihr und was wollt Ihr?
Auf jeden Fall kannst Du einen schönen Bungalow bauen. Je nach Hausbreite könnte man auch im DG vielleicht noch 2 Kinderzimmer unterbringen. Möglicherweise werden die Vorschriften auch nicht mehr gar so streng durchgesetzt, wenn man sich das Nachbarhaus ansieht. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Die alles entscheidende Frage ist: Was braucht Ihr und was wollt Ihr?
ypg 08.07.2024 23:40
MaxBauerBW schrieb:
Leider darf hier nur 1 Vollgeschoss gebaut werden. Und Kniestock 60cm mit 25° Dachneigung hört sich für mich extrem schwierig an. Ist das so, oder stelle ich mir das zu einschränkend vor?Nein, das ist schon sehr einschränkend, gerade auch, wenn Du familiengerecht bauen willst. Aber möglich ist es.Du kannst eine Bauvoranfrage stellen.
Frag doch einfach Deinen zukünftigen Nachbarn, wie er es gemacht hat.
Buchsbaum066 09.07.2024 08:48
Man sieht ja hier wie sinnlos das deutsche Baurecht grundsätzlich ist. Alles wird vorgegeben und der Bebauungsplan ist nun schon 50 Jahre alt oder sogar noch älter.
Eine Garage mit 2,50 Höhe macht überhaupt keinen Sinn mehr. Warum darf man kein Giebeldach auf die Garage setzen? Oder Dachgauben auf dem Haus.
Ist schon alles sehr frustrierend hier. Selbst der Vorgarten wird vorgegeben. Wahnsinn. So gesehen wäre sogar ein Winkelbungalow ausgeschlossen. Aber was will man machen.
Eine Garage mit 2,50 Höhe macht überhaupt keinen Sinn mehr. Warum darf man kein Giebeldach auf die Garage setzen? Oder Dachgauben auf dem Haus.
Ist schon alles sehr frustrierend hier. Selbst der Vorgarten wird vorgegeben. Wahnsinn. So gesehen wäre sogar ein Winkelbungalow ausgeschlossen. Aber was will man machen.
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