Nachtrag zur Bauzeitverlängerung wegen Zuwegung/Zufahrt

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Lordelox

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Bauzeitverlängerung von Verbraucherbauverträgen. Unser Bauunternehmer hat uns einen Nachtrag mit einer Bauzeitverlängerung von 2 Monaten vorgelegt mit der Begründung, dass unsere Zufahrt zum Grundstück zu klein sein.
Ein Baukran und 4-Achser kommen wohl problemlos hin, aber ein Gliederzug oder Sattelzug kommen nicht um die Kurve.
Das Grundstück war bei Vertragsabschluss bekannt und hätte durch ihn geprüft werden können.
Wir bauen eine Stadtvilla, monolitisch mit 2 Vollgeschossen.

Hat der Bauunternehmer ein berechtigtes Interesse die Bauzeitverlängerung zu verlangen?
Wie sollten wir mit der Nachtragsforderung umgehen?

Wer trägt die Mehrkosten, falls etwaige Anlieferungen auf kleinere Fahrzeuge umgeladen werden müssen?

Viele Grüße und Danke für euer Tipps.
 
Ö

Ötzi Ötztaler

Was steht denn im Vertrag zum Thema Zufahrt? Bei mir stand ganz klar, dass es Pflicht des Bauherren ist, dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge xy auf das Grundstück gelangen können.
 
Ö

Ötzi Ötztaler

Da muss dich nun wohl ein Jurist beraten.

Als Laie könnte man mutmaßen, dass diese Formulierung impliziert, dass ein gewöhnlicher 40Tonner LkW inkl Betonmischer Sattelschlepper etc reinfahren können muss. Aber ist wohl die Frage wie ein Richter das sehen würde...

Ich wurde damals von jedem Bauunternehmen gefragt ob es Probleme bei der Zufahrt geben könnte. Hat eurer das niemals gefragt?
 
Y

ypg

Alles, was das Grundstück (inkl Baustrasse) angeht, ist bauseitige Aufgabe. Also Eure. Der BU bzw GU baut das Haus. Alles andere kann aufpreisig durch Das BU durchgeführt werden.
Da Du hier fragst, wirst Du um einen Juristen nicht herum kommen, um Sicherheit zu bekommen, die Dir ja wichtig ist. Oder mal das Kleingedruckte danach absuchen.
Wenn der BU im Recht, dann ist das Euer Bier mit Folgekosten etc. Aber da man eh nicht vor dem Bodenbelag seinen Mietvertrag kündigt, sollten die Kosten übersichtlich bleiben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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