Nachbarschaftsrecht bei Baggerarbeiten

4,80 Stern(e) 5 Votes
f-pNo

f-pNo

Hallo zusammen,

unser Grundstücksgelände ist „zweigeteilt“. Der erste Teil ist flach. Dann kommt eine Böschung von ca. 3 Meter und weiterführend ein leicht ansteigendes Gelände.
Selber sind wir noch in der Planungsphase. Wir werden unser Haus an die Böschung ansetzen und den oberen Bereich für Terrasse und etwas Garten nutzen. Seitlich des Hauses werden wir die Böschung mit L-Steinen sichern.

Und nun die aktuelle Problematik:
Am Samstag haben wir gesehen, dass unser Grundstücksnachbar in Eigenregie Baggerarbeiten durchführt. Dabei baggert er auf seinem Grundstück die Böschung komplett aus und möchte lt. Aussage im Anschluss Gabionen (Gittersteinwände) setzen. Soweit, so gut.
Er kam aber auf meine Frau zu und fragte, wie wir SEINE Abbruchfläche des Hangs stützen wollten. Also dort, wo er bis an unsere Grundstücksgrenze wegbaggert, sollen wir jetzt den Hang gegen mögliches Abrutschen stützen.
Zudem hat meine Frau bei der Begehung unseres Grundstücks auch keine Grundstückspflöcke o.ä. ausmachen können, welche die direkte Grundstücksbegrenzung darstellen (es könnte also sein, dass er im schlimmsten Fall von unseren Grundstück was wegbaggert).

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Absicherung des Hanges seine Aufgabe ist. Am Samstag berichteten wir unseren Planungsingenieur davon. Dieser meinte (und dem stimmen wir zu), dass der Nachbar:
1. sollte er unser Grundstück mit seiner Baggerarbeit in Mitleidenschaft ziehen, dieses wieder in den Originalzustand zurückversetzen muss und
2. da er den Hang auf seiner Seite komplett wegnimmt, er auch für die Sicherung seiner Grube/unseres Grundstücks gegen Abrutschen zuständig ist.

So sehen wir es auch. Aber was, wenn der Nachbares nicht so sieht? Wir haben eigentlich keine Lust, schon vor dem erstenSpatenstich einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen.

f-pNo
 
Der Da

Der Da

Entweder sein recht einfordern, oder der dumme sein und zahlen. Wenn euer Nachbar tatsächlich erwartet, dass ihr das bezahlt, hat er eh jetzt schon keinen Respekt vor euch. Das wird dann nichts mit guter Nachbarschaft.

Er muss einen Vermesser beauftragen, der ihm die Grundstücks Grenzen aufzeigt. Wenn er das nicht macht, beauftragt ihr nen Vermesser. Solltet ihr irgendwann verkaufen wollen, spart das ne menge Ärger.
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42625 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Nachbarschaftsrecht bei Baggerarbeiten
Nr.ErgebnisBeiträge
1Meinungen zum Grundstück am Hang. - Seite 222
2Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
3Steiles Hang Grundstück, Bitte um Einschätzung - Seite 217
4Einfamilienhaus-Planung am Hang (2.700qm Grundstück) - Erfahrungen / Diskussion 42
5Grundstück am Hang im Münchner Umland - wie entscheiden? - Seite 554
6Süd Hang Grundstück 700qm Einfamilienhaus ca. 150qm, Ideen Input? 41
7Belastbarkeit L-Stein und Wasserablauf bei 45° Böschung - Seite 354
8Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? 20
9Wie erstelle ich eine Böschung, wie diese am besten verdichten? 24
10Niedrige Böschung abstützen - Welches Material für "Mauer" 12
11Platzierung Stellplätze / Carport auf dem Grundstück - Seite 542
12Grundriss Hausentwurf (Zugang an Böschung) - Seite 421
13Grundstück mit leichter Neigung 14
14Grundstück vorbereiten für Bodenplatte bei leichter Hanglage 15
15Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 644
16Suche nach Ideen für Grundstück mit Hanglage 28
17Grundstück reserviert. Finanzierung steht an - Seite 652
18Rodung und Herrichtung von Grundstück - Seite 212
19Meinung zu Grundstück - Seite 225
20Grundrissplanung für Zweifamilienhaus im Hang - Seite 9246

Oben