Nachbarschutz im Bauordnungsrecht ist allgemein zunehmend ein Problem, wenn die "Generation Sagrotan" aus ihrem Schamproblem folgert, Nachbars Grundstück sichtschutzhalber verdunkeln zu dürfen. Auch zwischen 180 cm hohe Pfosten kann man problemlos nur 160 cm hohe Stabmatten setzen. Ich würde hier darauf drängen, daß die Stabmatten oberhalb 120 cm einflechtungsfrei bleiben müssen.